Sachsens Strafverfolgung zurück in der Rationalität
Kriminalpolitik verlangt nach einer Staatsanwaltschaft, die ihre Ressourcen dort einsetzt, wo die schwerwiegendsten Taten begangen werden und wo die größten Schäden entstehen.
Diese simple Forderung ist heute so richtig wie vor 2 Jahren. Damals sorgte ein Runderlass des Generalstaatsanwaltes für Wirbel, der eine drastische Herabsetzung der Schwellenwerte bei der Einstellungspraxis zum Inhalt hatte.
Eine zum Jahresende erlassene Verwaltungsvorschrift ordnet nun an, diese Weisung aufzuheben. Dabei hat das Ministerium Abstand genommen von dem Vorhaben, die eine verfehlte inhaltliche Weisung zu ersetzen durch eine andere, ihrerseits politisch eingefärbte. Die Strafverfolgung hat sich künftig ausdrücklich an statistischen und kriminologischen Erkenntnissen zu orientieren, anstatt an populistischen Erwägungen. Der Weg dorthin bezieht diejenigen mit ein, die über die entsprechende Expertise verfügen.
Dabei ist es unbestritten, dass es allgemeiner Vorgaben bedarf, um gerade im Umgang mit Alltagskriminalität ein gewisses Maß an Gleichbehandlung sicher zu stellen. Dazu gehört, dass eine Strafe nur dann verhängt werden sollte, wenn dies zur Verteidigung der Rechtsordnung geboten ist. Vor allem aber darf die Frage, welche Straftat mit welchem Aufwand aufzuklären und einer Verurteilung zuzuführen ist, nicht außer Acht lassen, dass die personellen Ressourcen begrenzt sind. Bei der Staatsanwaltschaft. Und bei den Gerichten. Es müssen daher Prioritäten gesetzt werden.
Diese Prioritäten auf Grundlage der jeweils aktuellen Kriminalitätsentwicklung regelmäßig neu zu justieren verlangt nach einem Verfahren, das jene mit einbezieht, um deren möglichst effizienten und sinnerfüllenden Arbeitseinsatz es im Sinne einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung geht. Wobei es sinnvoll wäre, wenn in diesen Diskurs andere Betroffene, wie die Polizei, die Anwaltschaft und die Richterschaft, mit einbezogen würden. Und es verlangt nach einem Handlungsmaßstab, der wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung trägt und sich entsprechend begründen lässt.
Kriminalpolitik muss kriminologisch fundiert sein. Nur dann kann sie zu einer wirksamen Reduzierung strafbaren Verhaltens beitragen. Die VwV Strafverfolgungsrichtlinien weist diesen Weg.
Sachsens Strafverfolgung ist damit zurück in der Rationalität.