Neue Richter*innenvereinigung fordert: Chatkontrolle ablehnen!

Am 14.10.2025 soll im Europäischen Rat über die Chatkontrolle abgestimmt werden. Geplant ist, in Chats enthaltene Bilder und Filme zu scannen, um Darstellungen von Kindesmissbrauch zu finden. Aufgrund der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation per Messengerdiensten, zum Beispiel WhatsApp, Signal oder Threema, müssten Sicherheitslücken installiert werden. Diese schaffen Missbrauchsgefahren. Gibt es das Einfallstor erst einmal, ist nicht gewiss, wie künftige unter Umständen auch undemokratische Exekutiven es nutzen. Es steigt ferner auch die Zugriffsmöglichkeit durch Dritte, die willens und technisch in der Lage sind, die Sicherheitslücken zu identifizieren und auf diese Weise Datenzugriff zu erlangen. Überdies bestehen selbst bei einer zweckentsprechenden Nutzung der Chatkontrolle massive Risiken für die Nutzer*innen von Messengerdiensten. Die Chatkontrolle wird angesichts der immensen Datenmassen nur automatisiert unter KI-Einsatz erfolgen können. Angesichts der Mengen der Bilder und Filme führt bereits ein nur geringer Prozentsatz von Fehlerkennungen zu einer ganz erheblichen Zahl falscher Verdachtsfälle mit angesichts der Art der Vorwürfe dem Risiko äußerst stigmatisierender Folgen.

Die Kommunikationsgewohnheiten der Menschen haben sich mit der zunehmenden Alltagsdigitalisierung, insbesondere seit dem Vorhandensein von Smartphones massiv verändert. Kommunikation im klassischen Postweg hat sich zunehmend auf die Nutzung von Messengerdiensten verlagert. Bei Briefen war und ist es auch weiterhin nicht denkbar, dass der Staat ohne konkreten Verdacht und richterlichen Beschluss Zugriff auf die Inhalte nehmen darf. Nichts anderes würde durch die Chatkontrolle nunmehr indes im Bereich der Kommunikation via Messengerdiensten erfolgen. Jede*r Nutzer*in geriete verdachts- und anlasslos unter staatliche Dauerkontrolle. Peter Walter, Mitglied des Bundesvorstandes der Neuen Richter*innenvereinigung, erklärt daher: „Die Chatkontrolle gefährdet die IT-Sicherheit, die grundrechtlich geschützte Vertraulichkeit privater Kommunikation und nicht zuletzt auch die Pressefreiheit. Sie steht überdies im Widerspruch zur Rechtsprechung des EuGH. Ungeachtet der Zwecksetzung lehnt sogar der Kinderschutzbund die Chatkontrolle mit Blick auf die Gefahren für die Zivilgesellschaft ab. Die Bundesregierung wird daher dringend aufgefordert, im Europäischen Rat gegen die Chatkontrolle zu stimmen.“

 

 Ansprechpartner: Peter Walter, Mitglied des Bundesvorstandes, peter.walter@neuerichter.de

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