Landesinfo Nr. 22
Mitten aus dem zweiten Lockdown heraus ein Lebenszeichen von der NRV.
Nein, keine Angst, es ist nicht gefüllt mit Beiträgen von und zu und mit Corona. Abgesehen von der Frage, die der Bundesvorstand der NRV in mehr allgemeiner Form gestellt hat, nämlich: Gibt es in der Krise noch eine 3. Staatsgewalt? Eine Frage, die viel zu tun hat mit dem Kernanliegen der NRV – mit der Unabhängigkeit der Justiz.
In den Juli 2020 fielen 2 Ereignisse, die der Emanzipation der Judikativen von der Exekutiven wenig zuträglich waren, nämlich einerseits eine Entscheidung des EuGH, die dem deutschen Justizsystem eine Art Persilschein ausstellt, und andererseits der Widerstand gegen eine Aufarbeitung des Falls Oury Jalloh durch die Legislative, ein Verhalten, das der Justiz keine gute Fehlerkultur ausstellt (Struktur und Zufall).
Den größten Raum nimmt eine aktuelle Bestandsaufnahme zurEntwicklung der elektronischen Verfahrensakte in der Justiz ein. Eine Thematik, die es mit Abhängigkeiten in mannigfachen Bezügen zu tun hat, angefangen mit der Frage, wie abhängig sich die Justiz von der Technik machen darf, über die Bearbeitung von Abhängigkeiten in einem komplexen Entwicklungsprozess, bis hin zu dessen Strukturierung (Der Medienumstieg). Aus Sicht des Landesrichterrats fragt Mit Sicherheit Mitbestimmung – aber wie? nach Sinn und Zweck gerade auch der Mitbestimmung n diesem Mammut-Projekt.
Die Frage, ob sich denn die Geschäftsprüfung, insbesondere die Geschäftsprüfung, wie sie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umgesetzt wird, mit der Wahrung der Unabhängigkeit in der Justiz vereinbaren lässt, geht Ivo Eiberle in „Eine Geschäftsprüfung“ nach.
Allerdings erweist sich die Richterschaft selbst derzeit nicht unbedingt Willens, ihre eigenen Belange sachgerecht zu verwalten. Dieses Eindrucks kann man sich jedenfalls nicht erwehren, wenn man sich das traurige Kapitel eines spezialisierten richterlichen Bereitschaftsdienstes betrachtet – Was Ihr wollt. Und auch die Software ist nicht auf dem Stand, auf dem sie sein könnte. Darauf weist Rechtsanwalt Alexander Zieschang hin, wenn er in einem Gastbeitrag fragt: Schafft die sächsische Justiz die Einführung eines praktikablen Zugangs zu Videokonferenzen noch vor dem Ende der Corona-Pandemie?
Zu aktuellen Fragestellungen hat Andreas Ueberbach ein Interview geführt mit Herrn Staatssekretär Matthias Weilandt, mit dem die Ausgabe des NRV-INFOS schließt.