Keine Kürzungen beim Täter-Opfer-Ausgleich

15. Oktober 2025| Pressemitteilung, LV Bremen

Gemeinsame Pressemitteilung mit der Arbeitsgruppe Strafrecht im Bremischen Anwaltsverein

Das Strafrecht ist vielfach der Kritik ausgesetzt, täter*innenzentriert zu sein und Geschädigten zu wenig Beachtung zu widmen. Auch auf Seiten der Angeklagten besteht wenig Raum, sich mit sozialen Folgen ihrer Taten auseinanderzusetzen. Sie sind im Strafprozess nachvollziehbar damit beschäftigt, nachteilige Folgen abzuwehren oder zumindest abzumildern. Dieser Befund liegt in der Logik des Strafprozesses begründet und kann innerhalb des Verfahrens kaum aufgelöst werden.

Umso wichtiger ist das Angebot einer strafverfahrensexternen Möglichkeit für Täter*innen und Geschädigte, zu einer über die Frage der Schuldfeststellung und Strafzumessung hinausgehenden Auseinandersetzung mit der Tat und ihren Folgen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs. In Bremen erfolgt dieses Angebot durch den gleichnamigen Verein, der mit seinen unterschiedlichen Arbeitsbereichen (Täter-Opfer-Ausgleich, Stalking-KIT, Paargewalt, TOA im Vollzug) für sich in Deutschland eine Vorreiterrolle beanspruchen kann. Durch die Tätigkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs in Bremen werden die individuellen Ressourcen der Beteiligten gestärkt, Konflikte zu bewältigen und künftig sozial verträglich miteinander umzugehen. Dies führt nicht zuletzt auch zu einer deutlichen Entlastung der Justiz und der staatlichen Strukturen insgesamt.

Gleichwohl sind nunmehr massive Kürzungen bei den öffentlichen Mitteln für den Täter-Opfer-Ausgleich e.V. und die Einstellung des Arbeitsbereichs „TOA im Vollzug“ durch das Justizressort geplant. Die geplanten Kürzungen sind kurzsichtig, verkennen insbesondere die justizentlastende Wirkung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Effektiv werden Einschränkungen beim Täter-Opfer-Ausgleich zu Mehraufwänden in der Justiz führen und die Einstellung des Bereichs „TOA im Vollzug“ missachtet überdies den Resozialisierungsgedanken sowie das Opferschutzinteresse. Die Neue Richter*innenvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Bremer Anwaltsverein fordern die Senatorin für Justiz und Verfassung daher auf, von Kürzungen der Mittel für den Täter-Opfer-Ausgleich abzusehen und stattdessen den Erhalt und die Entwicklung des dortigen Angebots solide durchzufinanzieren.

 

Ansprechpartner*innen

Für die NRV: Peter Walter, Amtsgericht Bremen, Tel. 0421-361-89435 (d.) oder 0163 2887243, E-Mail: peter.walter@neuerichter.de

Für die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Bremer Anwaltsverein:

Rechtsanwältin Dominique Köstens, Uhlandstraße 2, 28211 Bremen, Tel: (0421) 34 66666 8, E-Mail: koestens@strafrecht-hb.de

Rechtsanwältin Franziska Meyer, Willy-Brandt-Platz 3, 28195 Bremen, Tel.: (0421) 33 51 66, E-Mail: meyer@strafverteidiger-bremen.de

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