Kein Spielraum für Personaleinsparungen bei der Justiz!
Die Bremer Justiz benötigt eine kontinuierliche Personalentwicklung und keine Personalplanung nach Haushaltslage
Die Bremer Justiz bedarf des Personalaufbaus. Äußerungen des Finanzsenators lassen indes das Gegenteil befürchten. In der Ausgabe des Weser-Kuriers vom 19.8.2024 lässt er auf Sparmaßnahmen im öffentlichen Dienst angesprochen, die Leser wissen:
Wir sind durch den Stabilitätsrat von Bund und Ländern aufgefordert, ein Sanierungsprogramm vorzulegen. Ein Bestandteil wird der Umgang mit dem Personal sein. Ich bin dafür, bestimmte Bereiche von Einsparungen auszunehmen. Da nenne ich die Polizei, die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Einnahmeverwaltung der Finanzämter. Für jede weitere zusätzliche Stelle werden wir an anderer Stelle eine einsparen müssen. Dies erfordert Aufgabenkritik: Was kann noch geleistet werden und was nicht? Das kann durchaus schmerzhaft werden. aber die bisherige Herangehensweise, bei neuen Aufgaben immer auch gleich zusätzliche Planstellen auszuweisen, wird nicht mehr funktionieren.
Auch die Justiz muss von Einsparungen ausgenommen werden. Die Mitarbeiter*innen in der Justiz und die rechtssuchenden Bürger*innen leiden seit Jahren unter massiver Personalunterdeckung in der Justiz. Die Gerichte und die Staatsanwaltschaft sind von der nach dem geltenden Personalbedarfsberechnungssystem notwendigen Zahl an Mitarbeiter*innen weit entfernt. Besonders dramatisch ist die Situation im Bereich der Geschäftsstellen. Auch bei der für die Sicherheit benötigten Wachtmeister*innen herrscht eine prekäre Situation. Es ist inzwischen so weit, dass Vorführungen von Beschuldigten zu Terminen aus der Haft teilweise aus Personalgründen nicht durchgeführt werden können. Will der Finanzsenator die Polizei von Einsparungen ausnehmen, was ausdrücklich nicht beanstandet werden soll, muss er die dadurch für die Justiz entstehende Folgearbeit mitdenken.
Demokratisches Grundverständnis vorausgesetzt verbietet sich bezüglich der Justiz die Frage, ob das noch geleistet werden kann oder nicht. Wer der Justiz die Mittel für eine den vermehrten Aufgaben entsprechende Personalentwicklung nicht gewährt, gefährdet den Rechtsstaat!
Die Justiz ist kein schmückendes Beiwerk innerhalb der staatlichen Ordnung. Die Gewährleistung einer unabhängigen Justiz als dritter Gewalt hat vielmehr Verfassungsrang. Notwendig ist daher eine an den Aufgaben und nicht an der Konjunktur der öffentlichen Haushalte orientierte Personalplanung. Dieses Ziel wird seit Jahren verfehlt. Eine noch weitere Verschlechterung der Situation wäre unzumutbar. Der Landesverband Bremen der Neuen Richtervereinigung fordert den Senat dementsprechend auf, die Justiz von etwaigen Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst ausdrücklich auszunehmen.
Ansprechpartner: Peter Walter, Amtsgericht Bremen