Gute Justiz braucht gute Sachverhaltsermittlung!

5. Februar 2025| LV Bremen, Pressemitteilung

Erhalt des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie am Klinikum Bremen-Mitte statt Privatisierung von Ermittlungen

Der Erhalt des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie am Klinikum Bremen-Mitte ist zwingend, so lange es keine Alternative gibt, die gleichermaßen verlässlich und in gleicher Qualität pharmakologische und toxikologische Untersuchungen vornimmt und gutachterlich darstellt.

Staatsanwaltschaften und Gerichte sind darauf angewiesen, Sachverhalte ermitteln und auf der Grundlage belastbarer Ergebnisse entscheiden zu können. Andernfalls drohen Fehlentscheidungen!

Im Bereich des Kinderschutzes bedarf es gerade in Bremen keiner Phantasie, weshalb engmaschige pharmakologische und toxikologische Untersuchungen vielfach notwendig sind. Ohne die bewährte Zusammenarbeit zwischen Familiengericht, Jugendamt und dem in Kinderschutzverfahren überaus erfahrenen Institut für Pharmakologie und Toxikologie wird sich in zahlreichen Fällen der dringend notwendige Kinderschutz nicht sicherstellen lassen. Dies kann in einem Land, das im „Fall Kevin“ tragische Berühmtheit erlangt hat, nicht hingenommen werden.

Auch außerhalb des Kinderschutzes hat das Institut für Pharmakologie und Toxikologie zentrale Bedeutung für die Justiz. In Strafverfahren ist derzeit ungeklärt, wie mit Blutentnahmen zur Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit und der Schuldfähigkeit künftig verfahren werden soll. Hierzu beim Institut für Pharmakologie und Toxikologie eingehende Blutproben sollen bereits jetzt nicht mehr untersucht werden, ohne dass eine Alternative bereitstünde. Dies gefährdet massiv die öffentliche Sicherheit. Bei suchtmittelbedingter Fahruntüchtigkeit dringend gebotene vorläufige Fahrerlaubnisentziehungen sind nicht darstellbar, wenn den Ermittlungsrichter*innen keine belastbaren Daten zum Umfang der Beeinflussung der Täter*innen vorgelegt werden können.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz teilte am 14.1.2025 gegenüber der Städtischen Deputation für Gesundheit, Pflege und Verbraucherschutz mit, dass im Zusammenhang mit den Planungen zur Schließung des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie die involvierten Ressorts einbezogen worden seien. Aufgezählt werden lediglich das Gesundheitsamt Bremen, Soziales und Inneres. Die massiven Auswirkungen auch auf die Justiz wurden ganz offensichtlich nicht erkannt. Im Bereich des Kinderschutzes und der Strafverfahren müssen im Einzelfall massive Grundrechtseingriffe gerechtfertigt werden. Dazu bedarf es einer seriös ermittelten Tatsachengrundlage.

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz teilt zur Rechtfertigung der vermeintlichen Vertretbarkeit der Schließung des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie mit, dass der Leistungsumfang des bisherigen Systems eine über dem Bundesdurchschnitt liegende Lösung darstelle. Wir finden es generell nicht schlimm, dass Bremen sich in einem Bereich einmal positiv vom Bundesdurchschnitt abhebt. Die Neue Richtervereinigung warnt eindringlich davor, mit einer Schließung des Instituts für Pharmakologie und Toxikologie diese Qualität zu gefährden und ohne gleichwertige Alternative fiskalischen Interessen gegenüber dem Kinderschutz und den Belangen der öffentlichen Sicherheit den Vorrang einzuräumen. Die Justiz wird gegebenenfalls ihren Aufträgen in diesen Bereichen nicht mehr in gleicher Qualität entsprechen können.

 

Ansprechpartner: Peter Walter, Richter am Amtsgericht Bremen

 

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