Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein
Schriftliche Anhörung des Innen- und Rechtsausschusses des Schl.-Holst. LT
Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und der Abgeordneten des SSW – LT-Drs. 19/2558
Arbeitskreis Inneres, Recht und Kommunales der SPD, LT-Umdr. 19/4794
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Gern nimmt die Neue Richtervereinigung, Landesverband SH, zu o.g. Gesetzentwurf Stellung.
I.
Leider ist dem Gesetzentwurf keine Begründung beigegeben. Zudem wurde er ohne Debatte in den Ausschuss verwiesen. Dies mag parlamentarische Praxis sein, eröffnet aber weder für die interessierte Öffentlichkeit noch für die Anzuhörenden die Möglichkeit, etwas über den Anlass und über die Gründe zu erfahren, die dem Entwurf zugrunde liegen.
Der Anlass ist unschwer zu erraten: Es ist die Sorge um die Handlungsfähigkeit des Parlaments in einem näher definierten Notfall, konkret anlässlich der gegenwärtigen Epidemie. Insofern wird es auch darum gehen, der bei der Expertenanhörung des Landtages am 18. November 2020 diskutierten „Entparlamentarisierung“ der Epidemie (oder anderer Notstandsphasen) etwas entgegenzusetzen und gleichzeitig Vorsorge zu treffen. Die Gründe aber, warum die Fraktionen Bedarf gerade für die hier entworfene Verfassungsänderung sehen und warum sie diese und keine andere Lösung wählen, bleiben offen. Dies ist zum einen misslich, weil die Abfassung der erbetenen Stellungnahme ohne Kenntnis der Prämissen stattfinden muss. Zum anderen und vor allem aber auch deshalb, weil die Fraktionen einen ganz erheblichen Eingriff in das Prinzip der repräsentativen Demokratie und in die Legitimationskraft staatlichen Handelns planen, ohne sich hierzu näher zu erklären. Es wäre wünschenswert, wenn eine solche Verfassungsänderung nach einer offenen Diskussion erfolgen würde, ohne sich dem zeitlichen Druck einer anhaltenden Epidemie auszusetzen. Dass Prof. Dr. Becker bereits eine Kommentierung zu Art. 47a LV verfasst hat, die im kommenden Jahr erscheinen soll (s. LT-Umdr. 19/4974), spricht nicht gerade für eine solche Offenheit…..
Die vollständige Stellungnahme finden Sie nachfolgend im Download