Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg

Wir lehnen das Vorhaben in seiner konkreten Form ausdrücklich ab.

Zwar ist eine Besoldungsanpassung längst überfällig. Insbesondere die R-Besoldung ist seit geraumer Zeit notleidend. Von einer amtsangemessenen Alimentation kann wenigstens seit 2015 nicht mehr gesprochen werden. Nach Lage der Dinge ist sogar
zu befürchten, dass die Besoldungsordnungen des Landes aus den Gründen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) für verfassungswidrig erklärt werden.

Diese Punkte können bei der anstehenden Anpassung der Bezüge weder unberücksichtigt bleiben noch durch eine schlichte Übernahme der Tarifergebnisse bereits aus dem letzten Kalenderjahr überwunden werden, wie es aber leider die Absicht der Landesregierung ist. Das Vorhaben geht insbesondere an den aktuellen Entwicklungen vorbei: So lässt sich der hierzulande zum 1. Juli 2022 wirksam werdenden Rentenerhöhung von 6,12% entnehmen, dass im Jahr 2021 die Löhne wieder deutlich gestiegen sind; der harmonisierte Verbraucherpreisindex beträgt im Vergleich zum Vorjahresmonat derzeit 7,6% und damit mehr als das Doppelte des von Ihnen herangezogenen Wertes. Daher ist die vorgesehene Erhöhung von nur 2,8 % deutlich zu wenig, um auch nur im Ansatz verfassungsgemäße Zustände schaffen zu
können.

Überdies und stattdessen ist erneut dazu aufzufordern, die Bezüge jedenfalls der Richterschaft von denen anderer Personengruppen vollständig zu entkoppeln. Die Besoldung und Versorgung der Richterinnen und Richter ist schon aus Respekt vor der Eigenständigkeit der rechtsprechenden Gewalt als gleichberechtigte Staatsgewalt neben Legislative und Exekutive separat zu regeln und darf nicht länger als unwürdiger
appendix vermiformis behandelt werden. Wir würden es begrüßen, wenn sich die politischen Entscheidungsträger endlich der Frage nach einer amtsangemessenen und eigenständigen Regelung der Bezüge für die Richterschaft annehmen würden, nachdem es die Justizministerin entgegen jedem Ratschlag leider verpasst hat, diesen ganz maßgeblichen Punkt in die aus unserer Sicht auch deshalb notleidende Zukunftskonferenz Justiz einzubringen.

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