Entwurf eines Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz (LVwGPORÄndG)

Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens

Zu begrüßen ist, dass die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts aus der Entscheidung zum BKA-Gesetz über die präventive Polizeiarbeit umgesetzt wurden und der vorliegende Entwurf davon absieht, die Rechtsfigur der „drohenden Gefahr“ einzuführen, wie es in anderen Ländern erfolgt ist bzw. erfolgen sollte. Die Fachgruppe Verwaltungsrecht der Neuen Richtervereinigung e.V. (NRV) hatte sich dazu frühzeitig positioniert und das Vorhaben als rechtsstaatlich bedenklich und überflüssig charakterisiert.

Dennoch ist auch im vorliegenden Entwurf der Trend zu erkennen, dass statt der Gefahrenabwehr immer mehr auf die Gewährung vermeintlich lückenloser Sicherheit bzw. auf ein «Vorbeugesystem» gesetzt wird. Der Umbau der Gefahrenabwehr zu einem Vorbeugungssystem ist allerdings rechtsstaatlich problematisch. Gesetzliche Regelungen werden dadurch verschärft und es droht eine Entgrenzung des polizeilichen Handelns. Eine gerichtliche Kontrolle wird dadurch zusehends erschwert…

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier im Download.

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