Das Verhalten der Unionsfraktion hat enormen Schaden angerichtet
Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf zieht ihre Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht zurück. Das ist sehr, sehr bedauerlich. Dem Bundesverfassungsgericht geht damit eine großartige Richterin verloren.
Ihre öffentliche Stellungnahme bringt die Situation in jeder Hinsicht auf den Punkt. Sie zeigt – erneut – die juristische Klarheit und die gedankliche Schärfe von Frau Brosius-Gersdorf und sie zeigt die Haltung einer bemerkenswerten Persönlichkeit. Sie stellt selbstlos das Wohl des Staates und die Würde des Bundesverfassungsgerichts über ihr eigenes Bestreben, an dem Gericht eine für jeden Juristen und jede Juristin sehr reizvolle Aufgabe zu übernehmen. Das zeugt von wirklicher Größe.
Es wird aber auch und erneut deutlich, wie verantwortungslos das Vorgehen von großen Teilen der CDU/CSU-Fraktion war. Sie sind ihrer demokratischen Verantwortung bei einer so wichtigen Wahl nicht nachgekommen. Die Entscheidung der Fraktion, die Zustimmung für die bereits gewählte Kandidatin wieder zurückzuziehen, zeugt von mangelnder Vorbereitung oder einer leichten Beeinflussbarkeit durch rechtspopulistische Stimmungsmache.
Es bleibt die Sorge, dass mit diesem traurigen Exempel nun ein Einfallstor eröffnet worden ist, das auch für alle künftigen Kandidaten – sofern sie nicht der verfassungsfeindlichen Linie der AfD entsprechen – vergleichbare Schmutzkampagnen erwarten lässt. Die NRV appelliert daher dringend an alle Verantwortlichen, aus diesem Desaster die notwendigen Lehren zu ziehen, ihrer demokratischen Verantwortung gerecht zu werden und Vergleichbares nicht wieder zuzulassen.
Update:
Hier gibt es ein Interview mit Carsten Löbbert, Mitglied des Bundesvorstandes auf Radio Lora, Lokalradio aus München

