Bremens Amtsgerichte: Vermehrte Aufgaben in prekärer Lage
Die Senatorin für Justiz und Verfassung teilt auf ihrer Website unter der Überschrift „Stärkung der Amtsgerichte“ mit:
„Ob mangelhafter Gebrauchtwagen oder defektes Heimkino: Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie Klagen zu alltäglichen Gegebenheiten und mit einem überschaubaren Streitwert direkt vor Ort regeln können. Mit der Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts bleiben die Amtsgerichte das Herzstück der bürgernahen Rechtsprechung“, so Justizsenatorin Claudia Schilling im Bundesrat am 17. Oktober in Berlin. Dort wurde ein entsprechender Gesetzentwurf verabschiedet, den die Justizministerkonferenz bereits mehrfach eingefordert hatte.
Die Neue Richter*innenvereinigung begrüßt zwar die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts für die Amtsgerichte in Zivilsachen auf 10.000,- € ausdrücklich, da angesichts der Geldentwertung und Inflation der letzten Jahre Kosten und Preise für Wertgegenstände, Dienstleistungen, etc. gestiegen sind. Die Preisentwicklung bildet deswegen bei einer Streitwertgrenze von 5.000,- € nicht mehr angemessen das Verhältnis zwischen Amts- und Landgerichten ab. Soweit die Senatorin die Amtsgerichte als „das Herzstück der bürgernahen Rechtsprechung“ bezeichnet, muss aber daran erinnert werden, dass die infolge der Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts vermehrten Aufgaben die Bremer Amtsgerichte in einer vollkommen prekären Personalsituation treffen. Bei den drei Amtsgerichten Bremen, Bremen-Blumenthal und Bremerhaven fehlen nach PEBB§Y, dem geltenden System zur Personalbedarfsermittlung in der Justiz, 11 Richter*innen, 13 Rechtspfleger*innen und 54 Geschäftsstellenmitarbeiter*innen. Ein substantielles Nachsteuern ist offenbar nicht vorgesehen. Die per offenem Brief am 10.6.2025 formulierten Fragen der Neuen Richter*innenvereinigung an die Senatorin und die Regierungsfraktionen, ob und wie das im Koalitionsvertrag benannte Ziel einer den PEBB§Y-Werten entsprechenden Personalquote in Justiz innerhalb der laufenden Legislaturperiode erreicht werden soll, blieb allseits unbeantwortet.
Selbst wenn noch der politische Wille bestehen sollte, die Personalausstattung der Amtsgerichte an den Aufgaben zu orientieren, bliebe ferner die Frage unbeantwortet, wo dieses Personal überhaupt unterkommen sollte. In den Bestandsimmobilien ist der Platz dazu nicht ausreichend. Das gilt insbesondere für das bereits jetzt an der Auslastungsgrenze belegte Amtsgericht Bremen. Der Vorschlag der Neuen Richter*innenvereinigung das frei gewordene Postamt zu nutzen, ist durch die Senatorin nur halbherzig aufgegriffen worden, indem eine Teilnutzung als Bedarf angemeldet wurde, insbesondere für das bisher extern außerhalb der Justizdüne untergebrachte Registergericht und das Grundbuchamt. Das ist angesichts der Raumnot vollkommen unzureichend.
Für die Neue Richter*innenvereinigung erklärt Peter Walter, Richter am Amtsgericht Bremen: Der Senat kommt seiner Verantwortung, die Bremer Justiz personell und räumlich so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden kann, dauerhaft nicht nach. Dieses Versäumnis wird auf dem Rücken der Mitarbeiter*innen der Justiz und insbesondere auch der rechtssuchenden Bürger*innen ausgetragen, deren Anliegen nicht mehr zeitnah bearbeitet werden können. Da nunmehr aus der Presse zu erfahren ist, dass das Justizressort einmal mehr eine Haushaltssperre verhängt hat, wird es statt notwendigen Personalaufbaus und dringend erforderlicher räumlicher Fortentwicklung weiteren Stillstand geben.

