Auch das Saarland muss die Besoldung nachbessern, Nachzahlungen leisten und Rückstellungen bilden
- Die Rechtsprechung des BVerfG
Seit der Föderalismusreform des Jahres 2006, bis zu der die Beamtenbesoldung bundesweit einheitlich erfolgt war, ist die Schere immer weiter auseinander gegangen und das Saarland wurde zum Schlusslicht. Beim BVerfG sind dementsprechend bereits Klagen gegen die saarländische Besoldung anhängig.
In seinem Grundsatzbeschluss vom 17.09.2025 (2 BvL 5/18 u.a.) hat das BVerfG die Beamtenbesoldung effektiv von den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes entkoppelt, die Verfassungswidrigkeit der A-Besoldung des Landes Berlin festgestellt und auch die anderen Länder ermahnt, nicht erst eine Entscheidung bezüglich der Verfassungswidrigkeit der eigenen Landesbesoldung abzuwarten. Berlin habe „sehenden Auges“ die Verfassungswidrigkeit der Beamtenbesoldung hingenommen. Es habe über einen erheblichen Zeitraum „bewusst“ von der gebotenen, „kontinuierlichen Fortschreibung“ der Beamten- und Versorgungsbezüge „über die Jahre hinweg“ abgesehen, was einen „vollständigen Ausfall der Gestaltungsverantwortung“ als Dienstherr bedeute.
Eine ungewohnt scharfe Wortwahl des BVerfG!
Das BVerfG hat zudem klargestellt, dass es für die Beurteilung der Angemessenheit der Besoldung auf ihre Gesamthöhe ankommt, zu deren Ermittlung neben dem Grundgehalt auch weitere Besoldungsbestandteile hinzuzurechnen sind: Einerseits Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld, (das es im Saarland schon seit 2009 nicht mehr gibt), andererseits aber auch „im Beihilfebereich die Einführung einer Kostendämpfungspauschale oder einer Zuzahlungspflicht“. Darüber hinaus hat das BVerfG betont, dass bei der Gesamtbetrachtung auch die Höhe der späteren Versorgung, insbesondere der Beamtenpension, einzubeziehen ist.
Das BVerfG hat Berlin und den übrigen Ländern hierbei unmissverständlich verdeutlicht, dass eine „angespannte Haushaltslage“ nicht etwa im Wege kollidierenden Verfassungsrechts zur Rechtfertigung der Unteralimentierung von Landesbeamten (und -richtern) geeignet ist.
Vielmehr mahnte das BVerfG „in Zeiten ‚knapper Kassen‘ eine Priorisierung der staatlichen Aufgabenerfüllung“ an.
Denn das BVerfG hat erkannt, dass das Problem nicht die Besoldungsansprüche sind, sondern die jahrelange Praxis der Politik, diese durch ungerechtfertigte Sparbeschlüsse auszuhebeln.
- Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und den Ländern
Die Rechtsprechung des BVerfG hat rückwirkende Nachzahlungsansprüche bis zum Jahr 2007 nicht nur für aktive Beamte und Richter zur Folge, sondern auch für Versorgungsempfänger/Pensionäre.
Besoldungs- und Beamtenrechtsexperten sind sich einig, dass nun auf die Landeshaushalte sowie auf den Bundeshaushalt Mehrkosten in Milliardenhöhe zukommen und sprechen zutreffend von einer „Jahrhundertreform“, um wieder zu einem systemgerechten und konsequenten Besoldungswesen zurück zu kehren.
Schleswig-Holstein hat die mahnenden Worte des BVerfG verstanden und nun reagiert: Finanzministerin Silke Schneider hat deshalb in der vergangenen Woche angekündigt, den dortigen Landesbeamten zwischen 3.000 und 13.000 Euro nachzuzahlen. Vor dem Finanzausschuss des dortigen Landtages sagte sie, dass sie durch Nachzahlungen für das vergangene Jahr und höhere Ausgaben für 2026 mit rund 460 Millionen Euro zusätzlich rechnet.
Auch in Hamburg hat das Personalamt für den Zeitraum 2008 bis 2022 bereits vorsorglich Rückstellungen in Höhe von fast 500 Millionen Euro gebildet.
In Baden-Württemberg hat das Finanzministerium die vormals ablehnende Verbescheidung der Widersprüche zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungs-Änderungsgesetz 2024/2025 mit sofortiger Wirkung ausgesetzt. Hier rechnet man ebenfalls mit Nachzahlungsverpflichtungen im hohen dreistelligen Millionenbereich.
Das Finanzministerium Niedersachsens rechnet mit jährlichen Mehrkosten bis zu 750 Millionen Euro.
In Bezug auf die Besoldung von Bundesbeamten und Bundesrichtern rechnet das Bundesinnenministerium mit Nachzahlungsverpflichtungen von rund 1,2 Milliarden Euro – nur alleine für die letzten fünf Jahre.
- Auswirkungen auf den Haushalt des Saarlandes
Auch auf das Saarland kommen sowohl hinsichtlich Nachzahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Richtern und Beamten als auch hinsichtlich der überfälligen Anhebung des gesamten Besoldungsniveaus (ebenso für Pensionäre!) finanzielle Verpflichtungen im dreistelligen Millionenbereich zu!
Und auch die im Saarland erhobene Kostendämpfungspauschale ist nach dem Beschluss des BVerfG als verfassungswidrig zu bewerten.
Seit dem Beschluss des BVerfG ist mittlerweile ein halbes Jahr vergangen, ohne dass eine Reaktion der saarländischen Landesregierung erfolgt ist. Der etwaige Versuch, sich den verfassungsrechtlich gebotenen Nachzahlungen durch den Ansatz eines fiktiven „Partnereinkommens“ zu entziehen, dürfte bei verständiger Lektüre des Beschlusses des BVerfG ebenfalls unzulässig sein, da dieser eine vierköpfige Familie mit einem Beamten als Alleinverdiener als Bezugsgröße für die Angemessenheit der Beamtenbesoldung zum Maßstab nimmt.
Bedarf es denn wirklich erst weiterer gerichtlicher Klagen von Beamten und Richtern gegen ihren eigenen Dienstherrn? Eigentlich sollte diese Frage gar nicht gestellt werden müssen, zumal das BVerfG in seinem Beschluss „Versuche, bei der Umsetzung von Besoldungserhöhungen die Rechtsprechung des Senats zu umgehen“, offensichtlich missbilligt.
Die Verfassung ist keine Verhandlungsmasse, sondern sie verpflichtet den Gesetzgeber. Der Beschluss des BVerfG verlangt Umsetzung – nicht neue Ausweichkonstruktionen. Wenn das BVerfG gesprochen hat, darf es nicht Sache der Richter und Beamten sein, ihren eigenen Dienstherrn immer wieder vor Gericht an diese Selbstverständlichkeit erinnern zu müssen.
Die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) im Saarland fordert deshalb:
- Für die Zukunft: die unverzügliche Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG im saarländischen Besoldungsgesetz; dabei auch eine Erhöhung der Familienzuschläge um mindestens 15 Prozent,
- für die Vergangenheit: unverzügliche Nachzahlungen an alle Richter*innen und Beamt*innen;
- einen Nachtragshaushalt mit Rückstellungen von mindestens 150 Millionen Euro – alleine für das Haushaltsjahr 2026;
- die unverzügliche Abschaffung der Kostendämpfungspauschale § 67 Abs. 4 bis 9 des Saarländischen Beamtengesetzes,
- nach dem Vorbild der meisten anderen Bundesländer endlich ausreichende Versorgungsrücklagen für die Pensionen von Beamt*innen und Richter*innen aufzubauen und diese durch regelmäßige jährliche Einzahlungen nachhaltig auszustatten.
Für die Neue Richter*innenvereinigung (NRV) im Saarland:
Dr. Thomas Haug, Richter am Amtsgericht Saarbrücken
Sprecher des Landesverbandes
Michael Kühn, Richter am Amtsgericht Saarbrücken
Laura Jaillet, Staatsanwältin
Max Bönnen, Richter am Amtsgericht Lebach
Kai-Uwe Lohmann, Richter am Amtsgericht Saarbrücken
Mareike Romberg, Staatsanwältin
Torsten Müller, Richter am Amtsgericht Saarbrücken
16.03.2026

