Offener Brief an die Justizministerin
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Sütterlin-Waack,
der Kabinettsbeschluss vom 21. November 2017 zum Justizhaushalt mag als kleiner Schritt in die richtige Richtung verstanden werden; aus Sicht der NRV SH handelt es sich angesichts der bestehenden Lücken im Personalbestand der schleswig-holsteinischen Justiz indes lediglich um einen Tropfen auf dem heißen Stein.
Wir haben einen Mehrbedarf von aktuell 421 Stellen in der schleswig-holsteinischen Justiz. Dieser Personalbedarf besteht in allen Diensten.
In der ordentlichen Gerichtsbarkeit fehlen demnach für Richter*innen 30 Stellen, für Rechtspfleger*innen 53 Stellen und bei den Serviceeinheiten sogar 114 Stellen.
Die Schaffung von lediglich 4 weiteren Richterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist notdürftige Flickschusterei und von der Personalaufstockung z.B. bei der Polizei weit entfernt. Noch deutlicher fällt das Fazit bezüglich des Mehrbedarfs bei den Rechtspfleger*innen und Serviceeinheiten aus. Denn hier sollen lediglich die Anwärterstellen aufgestockt werden. Deren Ausbildung nimmt drei Jahre in Anspruch. Die Schaffung von 41 neuen Anwärterstellen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die sich auf diese beiden Bereiche und die Gerichtsvollzieher verteilen, schließt die vorhandenen Lücken für die nächsten drei Jahre daher nicht einmal anteilig. Die zusätzlichen Anwärterstellen werden womöglich nicht einmal ausreichen, die regulären und vorzeitigen Altersabgänge in den nächsten Jahren zu kompensieren. Auf die Presseerklärung des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Landesverband Schleswig-Holstein e.V., vom 22. November 2017 verweisen wir.
Auch die übrigen Maßnahmen sind nur in geringem Ausmaß geeignet, die bestehenden Lücken zu schließen. So besteht bei den Staatsanwaltschaften ein zusätzlicher Bedarf von 35 Stellen für Staatsanwält*innen, bei den Amtsanwält*innen von 13 Stellen, bei den Rechtspfleger*innen von 7 Stellen und bei den Serviceeinheiten von 48 Stellen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat im richterlichen Bereich einen Stellenbedarf von weiteren 77 Stellen, im Bereich der Rechtspfleger*innen von weiteren 7 Stellen und im Bereich der Serviceeinheiten von weiteren 37 Stellen. Vor diesem Hintergrund ist die Schaffung von lediglich 9 weiteren richterlichen/staatsanwaltlichen Planstellen zuzüglich weiterer 44 Anwärterstellen für Rechtspfleger*innen und Serviceeinheiten für die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften eine sehr schwache Antwort auf die nachgewiesenen dramatischen Personallücken.
Frau Ministerin, wir bitten Sie als die zuständige Fachministerin dafür Sorge zu tragen, dass der unzureichende Kabinettsbeschluss vom 21. November 2017 deutlich nachgebessert wird! Setzen Sie sich bei der Finanzministerin durch, um eine stabile Justiz in Schleswig-Holstein zu gewährleisten.
Nur eine stabile Justiz, die insbesondere mit einem ausreichenden Personalbestand Verfahren in angemessener Zeit und Qualität erledigt, ist ein entscheidendes Fundament unseres Rechtsstaates.
– Der Sprecherrat der Neuen Richtervereinigung Schleswig-Holstein –