NRV Bremen fordert aufgabenorientierte Finanzierung

18. Oktober 2024| LV Bremen

Stellungnahme zur Haushaltssanierung

Die Senatsvorlage vom 10.9.2024 bringt zum Ausdruck, dass die Justiz von Personaleinsparungsmaßnahmen ausgenommen und in noch unklarem Umfang ein Personalaufwuchs möglich sein soll. Diese Absicht wird zur Kenntnis genommen und begrüßt. Es bleiben jedoch nach der Senatsvorlage große Unsicherheiten, was konkret aus der Ausnahme für die Justiz folgt. Nicht mehr erkennbar ist, dass PEBB§Y 100 noch als Ziel angesehen wird. Die Senatsvorlage beinhaltet überdies weitere Punkte, die mittelbar Einfluss auf die Justiz haben, etwa die Absicht zur Intensivierung der Vermögensabschöpfungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren und zum Ausbau der mobilen Verkehrsüberwachung.

 

Folgende Positionen und Forderungen der NRV finden in der Senatsvorlage bislang keine hinreichende Berücksichtigung:

  • Das Postgebäude an der Domsheide wird zur Erweiterung des Justizzentrums benötigt und soll zur Verbesserung der Verhandlungssaalsituation insbesondere der Strafkammern beim Landgericht und besserer Steuerbarkeit des Einsatzes der Wachtmeister*innen genutzt werden.
  • Das für die Bürgernähe der Justiz zentrale Amtsgericht soll für die Bürger*innen wieder mit allen Abteilungen an einem Standort erreichbar sein, so dass der Umzug von Grundbuchamt und Registergericht in das Postgebäude anzustreben ist.
  • Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte dürfen nicht nach Kassenlage ausgestattet werden, sondern nach den ihren gesetzlichen Aufgaben entsprechenden Bedarfen. Es muss zeitnah ein Personalaufwuchs mindestens auf das Niveau von PEBB§Y 100 erfolgen.
  • Die gemeinsame IT-Stelle der Justiz und Dataport dürfen keinen Personaleinsparungen ausgesetzt werden, welche die Digitalisierung der Justiz verhindern oder verzögern.
  • Bei einer Ausweitung von Maßnahmen der Vermögensabschöpfung im Bereich der Ordnungswidrigkeitenverfahren und einer vermehrten mobilen Verkehrsüberwachung muss der Mehraufwand bei der Staatsanwaltschaft und den Gerichten proaktiv durch eine entsprechende Personalausstattung berücksichtigt werden.
  • Die Gerichtsbibliothek muss erhalten bleiben, bis gewährleistet ist, dass Staatsanwält*innen und Richter*innen anderweitig von ihnen benötigte Literatur, die nicht Online verfügbar ist, ohne nennenswerten Zeitaufwand erhalten können. …

 

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier im Download

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