MEDEL – Erklärung zur Migration

3. Dezember 2022| MEDEL

Die Suche und Rettung von Migranten auf See und die Bereitstellung der erforderlichen Hilfe ist eine rechtliche Verpflichtung und ein humanitäres Gebot. Die Pflicht zur Zusammenarbeit bei Rettungsmaßnahmen obliegt allen betroffenen Staaten.

Die Europäische Union und alle Mitgliedstaaten sollten ein System für die Aufnahme von Migranten gewährleisten, das mit den Standards zum Schutz der Menschenrechte und der festen Verpflichtung zum Schutz der unteilbaren, universellen Werte der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität im Einklang steht, die in der Europäischen Charta der Grundrechte feierlich gegenüber der menschlichen Gemeinschaft und den künftigen Generationen erklärt wurden.

Diese Verpflichtung darf keine leere Deklamation bleiben.

Die Politik der Externalisierung der europäischen Grenzen und die Wiederherstellung der Binnengrenzen setzen die Migranten dem Risiko unmenschlicher und erniedrigender Behandlungen aus, die nach Art. 3 EMRK und durch Art. 4 der Charta der Grundrechte verboten ist. In jüngster Zeit hat der UNHCR erneut vor der zunehmenden Gewalt und den schweren Menschenrechtsverletzungen durch Misshandlungen und Zurückweisungen gewarnt, die regelmäßig an mehreren Zugangsstellen zu den europäischen Binnen- und Außengrenzen auf dem Land- und Seeweg gemeldet werden.
Das Missing Migrants Project (MMP) der IOM dokumentierte mindestens 2.836 Todesfälle und Verschwinden auf der zentralen Mittelmeerroute seit 2021 (Stand: 24. Oktober 2022), ein Anstieg gegenüber den 2.262 Todesfällen, die zwischen 2019 und 2020 verzeichnet wurden. Ein Anstieg der Zahl der Todesopfer seit 2021 wurde auch auf vielen anderen europäischen Routen dokumentiert.

Dies sind Situationen, die sich jeden Tag dramatisch vor unseren Augen abspielen, an den Grenzen zwischen Polen und Weißrussland, der Türkei und Griechenland, Frankreich und Italien, Spanien und Marokko, auf der Balkanroute sowie bei der Überquerung des Ärmelkanals.
Das Schicksal der Migranten, die in Libyen festgehalten oder von der dortigen Küstenwache, gegen deren Beamte der Internationale Strafgerichtshof ermittelt, dorthin zurückgebracht werden, ist ebenso bekannt: Sie werden inhaftiert und gefoltert, versklavt oder an andere Menschenhändler verkauft.

Die Europäische Union hat vor einiger Zeit beschlossen, die italienische Rettungsaktion Mare Nostrum und die Patrouillenaktionen zu beenden, ohne sie durch einen gut ausgestatteten Such- und Rettungsplan zu ersetzen.

Die stellvertretende Rolle der NRO kann nicht verhindern, dass weiterhin Tausende von Menschenleben verloren gehen. Wie der Menschenrechtskommissar des Europarats kürzlich hervorhob, haben die Mitgliedstaaten die NRO nicht als wichtige Partner anerkannt, sondern eine feindselige Haltung eingenommen und die besorgniserregende Tendenz verfolgt, diejenigen zu kriminalisieren, die auf See Leben retten.
Angesichts der jüngsten Hindernisse für die Ausschiffung von Migranten, die von NRO-Schiffen aus dem Mittelmeer gerettet wurden, im Hafen von Catania, die unter dem Vorwand der nationalen Sicherheit errichtet wurden, erinnert MEDEL erneut an die internationalen Verpflichtungen, die nicht nur die Rettung von Menschenleben auf See, sondern auch die Ausschiffung der Geretteten an einem sicheren Ort vorschreiben: Alle Geretteten sind schutzbedürftig, und für das Seerecht ist ihr rechtlicher Status irrelevant.

Diese Ereignisse zwingen die Europäische Union, klare Entscheidungen zu treffen und an den Grundsätzen und Werten festzuhalten, die zu ihrem geistigen und moralischen Erbe gehören.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt MEDEL, dass:

der Rettung von Menschenleben klare Priorität eingeräumt werden muss, indem erneut eine öffentliche europäische Such- und Rettungsmission im zentralen Mittelmeer, der gefährlichsten Migrationsroute der Welt, eingeleitet wird;
der Grundsatz der Solidarität zwischen den Staaten bei der Bewältigung der Migranten- und Asylbewerberströme auch durch die notwendigen Änderungen der Dublin-Verordnung und der Kriterien zur Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über Anträge auf internationalen Schutz gewährleistet werden muss;
Es sollte eine echte menschenrechtsbasierte Politik der Entwicklungszusammenarbeit eingeleitet werden, wobei die Hilfe in allen Bereichen und Phasen von Menschenrechtsstandards geleitet wird;
Die Migrationspolitik muss sich an eine substanzielle Auslegung rechtsstaatlicher Grundsätze halten, die den Schutz der Menschenrechte einschließt; jede Verletzung der Grundrechte von Migranten, Asylbewerbern und Flüchtlingen ist als schwerwiegender Verstoß gegen die in Artikel 2 EUV verankerten Grundwerte der Europäischen Union zu betrachten. Daher sollte die Migrationspolitik in die jährlich von der Europäischen Kommission veröffentlichten Berichte zur Rechtsstaatlichkeit aufgenommen werden.

Barcelona, 03. Dezember 2022

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