Kein Ablasshandel mit der Türkei
Die Notwendigkeit, auf dem EU-Türkei-Gipfel mit der Türkei zu einer Einigung in der Flüchtlingsfrage zu kommen, darf nicht daran hindern, aktuelle Menschenrechtsverletzungen in der Türkei zu kritisieren. Nur drei Beispiele:
Richter und Staatsanwälte, die mit Ermittlungen und mit Verfahren gegen hohe Staatsbeamte und Mitglieder der Regierung befasst waren, wurden versetzt oder ihres Amtes enthoben. Die von ihnen geführten Ermittlungs- und Strafverfahren insbesondere wegen des Verdachts der Korruption wurden daraufhin eingestellt. Drei Staatsanwälte und ein Polizeibeamter, die pflichtgemäß die Durchsuchung eines LKW auf illegalen Waffentransport angeordnet hatten, befinden sich seit Monaten in Untersuchungshaft.
Rechtsanwälte, die sich für regimekritische Angeklagte und Angehörige der kurdischen Minderheit eingesetzt haben, wurden selbst verhaftet und angeklagt.
Journalisten und engagierte Bürger der Zivilgesellschaft, die solche und andere Missstände offen angesprochen oder sich systemkritisch geäußert haben, werden verhaftet und angeklagt beziehungsweise aus dem Staatsdienst entfernt.
Die NRV betont: Bei aller berechtigten Interessenwahrnehmung darf das Bekenntnis zu Rechtsstaat und Menschenrechten nicht infrage gestellt werden und muss glaubhaft bleiben.