Justizministerin sucht weiterhin Demontagemöglichkeiten des Rechtsstaates
Der Dienstgerichtshof des Landes Brandenburg beim Brandenburgischen Oberlandesgericht hat am 24. März 2023 (DGH 1/23) deutlich ausgesprochen, was ohnehin jedem bis auf Frau Justizministerin Hoffman längst klar war: In Brandenburg hat bei der Übertragung eines Richteramts der Richterwahlausschuss ausnahmslos zuzustimmen. Die Entscheidung hat demnach nichts Neues klargestellt, sondern war von Anfang an für fachkundige Juristen absehbar.
Der Sprecher des Landesverbandes Peter Pfennig erklärt:
„Peinlich ist bereits der handwerkliche Fehler einer nicht formgültigen Prozesserklärung des Ministeriums, für den die Justizministerin jetzt keine Verantwortung übernehmen, sondern auf ihre Arbeitsebene abwälzen will. Frau Hoffman ist überdies überführt, die Unwahrheit gegenüber dem Rechtsausschuss des Landtages Brandenburg gesagt zu haben. Der Dienstgerichtshof hat belegt, dass die abwegige Rechtsansicht von Frau Hoffmann entgegen deren Beteuerungen erst erfunden wurde, nachdem sie zweimal mit einem Wahlvorschlag im Richterwahlausschuss gescheitert war. Nun wendet sich Frau Hoffmann weiter mit der Brechstange gegen die rechtsstaatliche Gewaltenteilung. Anstatt wie aus Koalitionskreisen bereits vereinzelt gefordert, eine für alle tragbare Lösung der von ihr geschaffenen Situation zu suchen, betreibt sie jetzt auch noch ein Amtsenthebungsverfahren gegen die in der o.g. Entscheidung obsiegenden Richter. Die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung eines Richters durch eine Exekutiventscheidung liegen jedoch ersichtlich nicht vor. Denn dies kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn nach einer Veränderung der Gerichtsorganisation kein gleichwertiges Richteramt binnen einer Dreimonatsfrist nach Inkrafttreten der Veränderung frei wäre. Dafür kann jedoch nach den letzten Stellenausschreibungen objektiv keine Rede sein. Scheitert aber die Amtsenthebung, ist der Weg für die anschließend als eröffnet geglaubte jederzeitige Übertragung eines anderen Richteramtes versperrt. Wie Frau Hoffmann eine solche von ihrem Ministerium entlarvend als erfreulich bezeichnete Option dennoch in die Entscheidung des Dienstgerichtshofes hineinlesen will und meinen kann, hierfür sei keine Zustimmung des Richterwahlausschusses notwendig, ist genauso unverständlich wie die aktuelle Stellungnahme des Deutschen Richterbundes, die leider einer bestellten Presseerklärung des Ministeriums gleichkommt. Da mit einem Rücktritt von Frau Hoffman mangels politischem Verantwortungsgefühl nicht zu rechnen ist, fragen wir uns, wie lange Ministerpräsident Woidke noch untätig zusehen will, dass seine Justizministerin das Ansehen der Justiz in Brandenburg weiterhin nachhaltig schädigt.“