INTERNATIONAL CONFERENCE ON LAW
STATE OF EMERGENCY AND JUDICIAL SYSTEM IN TURKEY
14. -15. Januar 2017 in Ankara
Zehn türkische Rechtsanwaltskammern, die European Association of Lawyers for Democracy and World Human Rights (ELDH) und andere türkische und internationale Juristenorganisationen haben am 14. und 15. Januar 2017 in Ankara eine Konferenz über das Rechtssystem in der Türkei nach Verhängung des Notstands durchgeführt. MEDEL und die NRV gehörten zu den Unterstützern der Konferenz. Barbara Spindler, einer italienischen Rechtanwältin, wurde die Einreise in die Türkei verwehrt; für die anderen ausländischen Teilnehmenden gab es keine Probleme bei der Ein- und Ausreise.
Die NRV war auf dem Kongress durch Christoph Strecker, Paul Tiedemann, Philipp Kersting und Ingrid Heinlein vertreten. Philipp Kersting und Ingrid Heinlein waren, insbesondere um den inhaftierten Vorsitzenden der Richtervereinigung YARSAV, Murat Arslan, im Gefängnis zu besuchen, schon zwei Tage vorher in die Türkei gereist. Auf dem Weg zum Gefängnisbesuch wurde der Verteidigerin von Murat Arslan, Frau Prof. Aydin, die den Antrag gestellt hatte, mitgeteilt, dass die Besuchserlaubnis nicht erteilt wird. Es war nur möglich, Murat Arslan Grüße über seine Verteidigerin auszurichten.
Auf dem sehr gut besuchten Kongress wurde in sechs Panels über die Situation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Richterinnen und Richtern, Medienschaffenden und Parlamentsabgeordneten der Oppositionsparteien und die Praxis des Notstands diskutiert. Ein Panel zum Thema „Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit“ setzte sich nur aus Richterinnen und Richtern zusammen. An diesem Panel nahmen ein Vertreter der nicht verbotenen Demokratischen Richtervereinigung, der Präsident der ebenfalls nicht verbotenen Richtergewerkschaft, Mustafa Karadag, die frühere Geschäftsführerin der verbotenen YARSAV, Leyla Kötzal, und für die NRV Ingrid Heinlein teil. Leyla Kötzal, Mustafa Karadag, weitere türkische Richterinnen und Richter, ein türkischer Staatsanwalt und die NRV-Delegation nutzten die Gelegenheit des Kongresses, um zu einem gesonderten Gespräch zusammenzukommen.
Umfassendere Berichte werden voraussichtlich in der Zeitschrift „Betrifft Justiz“ erscheinen.
Ingrid Heinlein