Gegen den „autoritären Sozialstaat“ – Die Verschärfung des Sozialrechts bedroht die Rechte aller

27. November 2025| Gemeinsame Erklärung

Gemeinsame Erklärung von sechs Bürgerrechtsorganisationen vom 27.11.2025

Die Bundesregierung hat einen „Herbst der Reformen“ angekündigt – hinter dem  scheinbar zukunftsgewandten Begriff verbergen sich jedoch umfassende Angriffe  auf sozialrechtliche Errungenschaften. Das Sozialrecht soll mehr denn je als  Strafinstrument gegenüber Betroffenen eingesetzt werden. Um Maßnahmen eines  zunehmend autoritären Sozialstaats zu legitimieren, betreibt die Bundesregierung  eine Rhetorik der Spaltung und Abwertung gegenüber armen Menschen. Nicht nur  der Sozialstaat wird repressiver, auch die bürgerlichen Freiheiten stehen unter  Druck.

Das Bundesverfassungsgericht leitet aus der Würde des Menschen (Artikel 1 GG)  und dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG) ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines  menschenwürdigen Existenzminimums“ ab, das auch die Gesetzgebung beachten  muss. Sanktionen, mit denen Leistungen unter das Niveau des Existenzminimums  abgesenkt werden, hat das Bundesverfassungsgericht nur in sehr engen Grenzen für  zulässig erklärt. Sanktionen, die einen strafenden Charakter haben, sind  grundsätzlich verboten.

Mit dem Gesetzesvorschlag für eine „Neue Grundsicherung“ unternimmt die  Bundesregierung einen systematischen Angriff auf die Würde des Menschen und  das Sozialstaatsprinzip. Geplant sind u.a. Totalsanktionen bei drei versäumten  Terminen, eine Begrenzung der Unterkunftskosten für Betroffene ab dem ersten Tag  des Leistungsbezugs und umfangreiche Nachweispflichten für Bewerbungen, die bei  Nichterbringen auch Sanktionen zur Folge haben können. Es steht bereits fest, wen  diese Maßnahmen besonders hart treffen werden: psychisch kranke und vulnerable  Menschen. Anstatt ihnen mit einem Ausbau Sozialer Arbeit zu helfen, werden sie  schikaniert. Auch Kinder werden überproportional von den Sanktionen betroffen  sein. Mittlerweile lebt jeder vierte Minderjährige in einem Haushalt, in dem  Sozialleistungen bezogen werden. Zunehmend werden auch mächtige digitale  Werkzeuge zur detaillierten Überwachung und Repression eingesetzt, siehe etwa  Ideen ähnlich der „Asylcard“ oder Socialmedia-Überwachung.

Die Angriffe auf den Sozialstaat laufen parallel zu einer stark steigenden  Staatsverschuldung. Diese Verschuldung ist aber nicht die Folge eines ausufernden  Sozialstaats, sondern einer beispiellosen Aufrüstung der Bundesrepublik. Wirksame  Maßnahmen, um Finanzbedarfe zu decken oder das Leben der Menschen zu  verbessern, wie eine gerechte Besteuerung von Reichen und Erbschaften, die  Verfolgung von Steuerhinterziehung oder eine Deckelung der Mieten und  Vergesellschaftung von Wohnraum, geht die Bundesregierung nicht an. Der Kampf  der Regierung gegen arme und hilfebedürftige Menschen soll von diesen  sozialpolitischen Leerstellen ablenken.

Die Verschärfung des Sanktionsregimes im Sozialrecht ist zugleich ein Angriff auf die  Arbeitnehmer*innen. Im Kontext von Werkschließungen und einer angespannten  wirtschaftlichen Lage droht vielen Beschäftigten in die soziale Bedürftigkeit zu  fallen, wo nun sogar der Verlust der eigenen Wohnung droht. Damit wird der Druck  erhöht, schlechtbezahlte Jobs zu akzeptieren und unterhalb der eigenen  Qualifikation zu arbeiten. Angriffe auf den Sozialstaat sind immer auch Instrumente,  um Lohndumping zu vereinfachen. Die Verteidigung eines Sozialstaats, der eine  angemessene Sicherheit des Lebensstandards effektiv sicherstellt, ist deshalb das  Interesse aller Lohnabhängigen.

 

Unterzeichnende Organisationen: 

Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) 

Humanistische Union (HU)  Komitee für Grundrechte und Demokratie 

Neue Richter*innenvereinigung (NRV) 

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) 

Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ) 

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