Einen Ruf nach Regelbeurteilungen gibt es nicht!
Die Neue Richtervereinigung spricht sich entschieden gegen eine Einführung von anlasslosen Regelbeurteilungen bei verplanten RichterInnen aus. Es gibt eigentlich auch kaum jemanden, der das will.
Zwar ist die Beurteilung von RichterInnen rechtlich zulässig, sie steht aber immer in einem großen Spannungsfeld zur richterlichen Unabhängigkeit. Denn es werden naturgemäß Handlungen von RichterInnen bewertet, die der Unabhängigkeit unterliegen. Es gibt überhaupt keinen Grund, das bei RichterInnen zu tun, die eine Planstelle haben und nicht in ein neues Amt gewählt werden wollen oder besondere Tätigkeiten im Rahmen von Abordnungen absolviert haben. Zudem binden regelmäßige Beurteilungen, aller Richter des Landes ohne konkreten Anlass in ganz erheblicher Weise Arbeitskraft der Präsidentinnen und Präsidenten, die auf anderen Feldern (Stichwort: Modernisierung der Justiz) deutlich besser angelegt ist.
Die aktuelle Diskussion um eine Änderung des Landesrichtergesetzes bietet keine hinreichende Grundlage dafür, den seit über drei Jahrzehnten bewährten Verzicht auf Regelbeurteilungen bei PlanrichterInnen aufzukündigen. Der vorschnell erweckte Eindruck, Regelbeurteilungen könnten zu einer größeren Gerechtigkeit im Beurteilungssystem führen, trügt. Denn auch Regelbeurteilungen sind subjektive Bewertungen der PräsidentenInnen, mit denen Ordnungsmacht ausgeübt wird. Wer beklagt, dass PräsidentInnen durch ihre Beurteilungen die Entscheidungen des Richterwahlausschusses zu stark vorbestimmen, sollte nicht dafür plädieren, die Position der Beurteiler durch die Einführung von zusätzlichen Regelbeurteilungen noch weiter zu stärken. Denn natürlich wird den PräsidentenInnen auch bei Regelbeurteilungen immer klar sein, wann welche Beförderungsstelle ansteht und welche Bedeutung die Beurteilungen dafür haben. An solchen, dann langfristigen, Festlegungen käme ein Richterwahlausschuss noch viel weniger vorbei.
Derzeit werden RichterInnen auf Probe in der zumindest dreijährigen Proberichterphase nach 6 Monaten und danach in einjährigen Abständen und dann zur Lebenszeiternennung regelmäßig beurteilt. Auf Lebenszeit ernannte Richterinnen und Richter haben ihre Eignung also mehr als hinreichend nachgewiesen. Wenn Sie nicht befördert werden wollen, ist es auch nicht angezeigt, sie ständig zu beurteilen. Es gibt keinen mehrheitlichen Aufruf aus der Richterschaft, sich ohne Anlass regelmäßig beurteilen zu lassen.
Die Diskussion lenkt damit im Ergebnis nur von viel zukunftsweisenderen Fragen ab: Wer das überkommene Beurteilungswesen wirklich an Haupt und Gliedern modernisieren möchte sollte sich nicht die Frage stellen, wie oft Präsidentinnen und Präsidenten per Beurteilungen über Richterkarrieren entscheiden, sondern deutlich grundsätzlicher, wem diese Entscheidungen überhaupt zukommen sollte. Die Neue Richtervereinigung bekräftigt daher ihre Position, grundsätzlich die Rolle des Richterwahlausschusses zu stärken und über die Einführung von unabhängigen und plural besetzten Beurteilungskommissionen zu sprechen.
Der Sprecherrat der NRV SH