Beschluss des Lenkungsausschusses zur Amtsgerichtsstrukturreform

Der Beschluss des Lenkungsausschusses zur Amtsgerichtsstrukturreform sieht die Auflösung des Amtsgerichtes Reinbek mit Auslaufen des bestehenden Mietvertrages zum 31.12.2029 und örtliche und strukturelle Änderungen an einigen weiteren Amtsgerichten in Schleswig-Holstein – wie in der Medieninformation des Ministeriums für Justiz und Gesundheit vom gestrigen Tage detailliert aufgeführt – vor. Dies sind erhebliche Veränderungen, die insbesondere die Kolleg*Innen an den betroffenen Gerichten hart treffen.

Diese Veränderungen erreichen die Kolleg*innen auch unvorbereitet, da die Planungen zur Amtsgerichtsstrukturreform den bei der Fachgerichtstrukturreform gemachten Fehler wiederholen, die in der Justiz Beschäftigten nicht hinreichend einzubinden und über den Prozess zu informieren. Über Monate waren die Kolleg*innen in vielen Gerichten aufgrund des intransparenten Prozesses in Sorge, ob ihr Amtsgericht auch demnächst noch besteht.
Die Akzeptanz der Fachgerichtsstrukturreform leidet bei den Beschäftigten bis heute an der fehlenden Einbindung.

Die Beteiligungs-und Informationskultur in der schleswig-holsteinischen Justiz bedarf insoweit dringend der Veränderung.

Zu begrüßen ist es für die rechtsuchenden Bürger*innen und die Mitarbeiter*Innen der Justiz in Schleswig-Holstein im Übrigen aber, dass es eine weitere Schließung von Amtsgerichten auch in der Fläche nicht geben wird.

Zudem leistet die Justiz Schleswig-Holstein ihren Beitrag, der schmerzt, zur Haushaltskonsolidierung.
Der Sprecherrat der NRV: „Wenn die Justiz durch diese schmerzhaften Einschnitte bei den Amtsgerichten ihren Konsolidierungsbeitrag für den Landeshaushalt erbringt, muss aber klar sein, dass es Einschnitte bei Personal und Sachmitteln in schleswig-holsteinischen Gerichten in den nächsten Jahren nicht geben darf.“

 

Sprecherrat der NRV Schleswirg-Holstein
21. Oktober 2025

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