Bremer Justiz: Personalnot drastisch verschärft
Die neuesten PEBB§Y-Zahlen für 2024 zeigen eine weitere deutliche Verschärfung der Personalsituation in der Bremer Justiz, besonders bei den Amtsgerichten und der Staatsanwaltschaft.
Bei allen Amtsgerichten ist der Personalbedarf deutlich gestiegen, aber nicht ausgeglichen worden. Im mittleren Dienst der Amtsgerichte Bremen, Blumenthal und Bremerhaven liegt die Belastungsquote aufgrund höherer Fallzahlen inzwischen im Durchschnitt bei mehr als 128 %. Bei den Amtsgerichten Bremerhaven und Blumenthal stand sogar weniger Personal zur Verfügung als im Vorjahr. Die ohnehin bereits untragbare Situation hat sich dadurch nochmals verschlimmert. In absoluten Zahlen fehlten 2023 bereits 38,42 und 2024 nunmehr sogar 54,42 Mitarbeiter*innen. Auch im richterlichen Bereich hat die Entwicklung nicht mit dem festgestellten Bedarf Schritt gehalten und liegt die Belastungsquote durchschnittlich bei mehr als 115 %.
Übertroffen wird diese negative Entwicklung noch von der Situation bei der Staatsanwaltschaft. Deren Personalausstattung lässt Zweifel daran aufkommen, ob die gesetzlichen Aufgaben noch adäquat wahrgenommen werden können. Bei den Staatsanwält*innen stehen 66,62 Staatsanwält*innen einem Bedarf von 97,18 gegenüber. Selbst für den Fall, dass die von der Senatorin für Justiz und Verfassung geforderten 20 Staatsanwält*innen eingestellt würden und keine Personalabgänge zu verzeichnen wären, bliebe die Personalausstattung mithin deutlich hinter dem Bedarf zurück. Die Belastungsquote der Staatsanwält*innen liegt bei mehr als 145 %. In der Amtsanwaltschaft, die die Massenkriminalität bearbeitet, zum Beispiel die Straßenverkehrsstraftaten, ist die Belastungsquote sprunghaft um fast 10 % auf mehr als 133 % gestiegen. Im mittleren Dienst steht trotz gestiegenem Bedarf sogar weniger Personal zur Verfügung. Auch dort ist die Belastungsquote um annähernd 10 % auf mehr als 137 % gestiegen.
Die Liste ließe sich fortsetzen, etwa um eine Belastungsquote der Verwaltungsrichter*innen von 155 % und viele weitere Negativbeispiele. Die Justiz trifft dieser Personalnotstand in einer Situation, in der sie die Einführung der elektronischen Akte bewältigen muss. Die prekäre Personalausstattung ist mit den gesetzlichen Aufgaben nicht vereinbar. Die Justiz hat keine freiwilligen Aufgaben und die Überlastung führt zu deutlich längeren Bearbeitungsdauern, derzeit bereits deutlich spürbar für die Bevölkerung in den Grundbuch- und Nachlasssachen.
PEBB§Y 100 wurde nach der letzten Bürgerschaftswahl ausdrücklich als Ziel für die Personalausstattung der Justiz in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Von diesem Ziel entfernt sich der Senat aktuell unter Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Justiz und der Gesundheit der Mitarbeiter*innen. Der Senat wird daher dringend aufgefordert, kurzfristig tätig zu werden. Die Justiz ist nicht nach Haushaltslage, sondern entsprechend ihren gesetzlichen Aufgaben mit Personal auszustatten, denn es besteht ein Anspruch der Bevölkerung auf einen funktionierenden Rechtsstaat.