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Fachgruppentreffen Arbeitsrecht am 27. und 28. April in Erfurt

27. April | 13:00 - 28. April | 12:00

Tagungsort ist das Augustinerkloster in Erfurt.

Eingeladen sind explizit auch an unserer Arbeit Interessierte, die (noch) kein NRV-Mitglied sind.

Zur inhaltlichen Planung gibt es folgende Ideen:

1) Austausch über die Rechtsprechung zu § 615 BGB bzw. § 11 KSchG in Bezug auf die Böswilligkeit nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die neuere Rechtsprechung des BAG wirft hier einige Fragen auf, die die LAG-Rechtsprechung sehr unterschiedlich beantwortet.

2) Verbandsklagerecht im Zusammenhang mit Masseverfahren und der EntgeltfortzahlungsRiLi (Referentin Birgit Voßkühler, Präs’in LAG Hamburg)

3) Streikrecht: Aktuelle Diskussion um Beschränkungen des Streikrechts für Betriebe der Daseinsvorsorge  (Referent Jens Schubert, verdi)

4) Ermöglichung der “Schriftsatzkündigung” per beA – hier gibt es einen BR-Entwurf, den wir diskutieren sollten und als FG eine Stellungnahme abgeben könnten (Impuls: Eberhard Natter)

5) Wahl eines Fachgruppen-Sprechers oder einer Sprecherin

Die Referent*innen werden per Videokonferenz am Samstagnachmittag zugeschaltet.

Gerne können auch weitere Themenvorschläge gemacht werden

Rück- und Anmeldung bitte möglichst bis 12. April an Tanja Keller, Sprecherin der Fachgruppe Arbeitsrecht, tanja.keller[at]neuerichter.de

Details

Beginn:
27. April | 13:00
Ende:
28. April | 12:00

Veranstaltungsort

Augustinerkloster in Erfurt
Augustinerstraße 10
Erfurt, 99084 Germany
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