Tagungsort ist das Augustinerkloster in Erfurt.
Eingeladen sind explizit auch an unserer Arbeit Interessierte, die (noch) kein NRV-Mitglied sind.
Zur inhaltlichen Planung gibt es folgende Ideen:
1) Austausch über die Rechtsprechung zu § 615 BGB bzw. § 11 KSchG in Bezug auf die Böswilligkeit nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die neuere Rechtsprechung des BAG wirft hier einige Fragen auf, die die LAG-Rechtsprechung sehr unterschiedlich beantwortet.
2) Verbandsklagerecht im Zusammenhang mit Masseverfahren und der EntgeltfortzahlungsRiLi (Referentin Birgit Voßkühler, Präs’in LAG Hamburg)
3) Streikrecht: Aktuelle Diskussion um Beschränkungen des Streikrechts für Betriebe der Daseinsvorsorge (Referent Jens Schubert, verdi)
4) Ermöglichung der “Schriftsatzkündigung” per beA – hier gibt es einen BR-Entwurf, den wir diskutieren sollten und als FG eine Stellungnahme abgeben könnten (Impuls: Eberhard Natter)
5) Wahl eines Fachgruppen-Sprechers oder einer Sprecherin
Die Referent*innen werden per Videokonferenz am Samstagnachmittag zugeschaltet.
Gerne können auch weitere Themenvorschläge gemacht werden
Rück- und Anmeldung bitte möglichst bis 12. April an Tanja Keller, Sprecherin der Fachgruppe Arbeitsrecht, tanja.keller[at]neuerichter.de