Das „Gesetz zur Transparenz ausländischer Einflussnahme“ betrifft die Zivilgesellschaft. NGOs, gemeinnützige Organisationen und Sender, die in einem Kalenderjahr mehr als 20% ihrer Geldmittel von einer „ausländischen Macht“ erhalten, müssen sich registrieren lassen und ihre Dokumente veröffentlichen. Vertreter dieser gelisteten Organisationen sind verpflichtet, auf Nachfrage unverzüglich Auskunft über ihre Tätigkeit, auch von Details, der zuständigen Behörde gegenüber abzugeben, sonst drohen hohe Geldbußen, auch Durchsuchungen sind möglich. Dieses Gesetz ist daher gerade auch für die Wahlbeobachter der Parlamentswahlen im Oktober von großer Bedeutung. Wie wird das Verfassungsgericht dazu entscheiden?
Georgien steht im Herbst vor einer historischen Entscheidung.
Zu diesem Thema referieren und diskutieren, auch rechtsvergleichend mit anderen Ländern, wie Ungarn, USA, Russland die Verfassungsrechtler:
Dr. Anna Phirtskhalashvili, Professorin an der Georgian National University
Dr. Albrecht Weber, Prof. em., Universität Osnabrück
Ort: Theaterfoyer, Großes Haus, Theater am Goetheplatz, Bremen
Im Anschluss gibt es Gelegenheit zu einem informellen Gespräch und zu einem Drink auf Selbstkostenbasis.