


Rechtsstaat ohne Prinzipien – die Grenzen internationaler Rechtshilfe
Mit der überhasteten Überstellung von Maja T. im sog.“Budapest-Komplex“ wurde der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz ausgehebelt. Das BVerfG erklärte den Beschluss in der Folge für rechtswidrig und kritisierte den Ablauf mit seltener Deutlichkeit. Die Strafverfolgungsbehörden hatten jedoch ohne Rücksicht auf ein laufendes Eilverfahren Tatsachen geschaffen, eine Rücküberstellung war nicht möglich. Der Beschluss des BVerfG blieb letztlich folgenlos, ein Novum in der dt.Rechtsgeschichte. Maja T. sah sich in der Folge einem Prozess in Ungarn ausgesetzt, der mit den Grundprinzipien einer deutschen Strafprozessordnung nur schwer in Einklang zu bringen war. Rechtsanwalt Sven Richwin betreute Maja T. als einer von mehreren Anwälten vor Ort und wird darstelllen, was die von der Europäischen Kommission als „rechtsstaatliche Defizite“ bezeichneten Umstände in der Praxis bedeuten.
Sven Richwin ist Strafverteidiger in Berlin, engagiert im Republikanischen Anwältinnen – und Anwälteverein (RAV) und seit zwanzig Jahren insbesondere mit Gewaltstraftaten befasst, oftmals Staatsschutzdelikten. In jüngster Zeit war er u.a. mit dem sog. „Rondenbarg-Verfahren“ in Hamburg rund um die G20-Ausschreitungen sowie dem „Budapest-Komplex“ befasst.
Moderation: Jutta Hanewinkel, Richterin am Amtsgericht Marburg
Die Online-Veranstaltung für Kolleg*innen und Interessierte findet am Mittwoch, 22.04. als Lunchbreak in der Zeit von 12:30 – 13:30 Uhr statt. Es würde uns freuen, wenn viele die Gelegenheit nutzen, die Mittagspause einmal auf diese Weise zu verbringen.
Die Veranstaltung findet im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Impulse“ online statt und ist kostenlos. Sie ist offen für alle NRV-Mitglieder und Interessierte aus der Justiz. Wir bitten um Anmeldung beim NRV Bundesbüro (Mailadresse bb@neuerichter.de), möglichst unter Verwendung Ihrer dienstlichen Email-Adresse. Nach Anmeldung erhalten Sie von uns den Link zur Veranstaltung.