In vielen Kündigungsschutzprozessen ein wichtiger Faktor: In welcher Höhe bestehen Annahmeverzugslohnansprüche des gekündigten Arbeitnehmers? Durch die Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 2020, mit der ein Auskunftsanspruch für Arbeitgeber in Bezug auf die Bemühungen des Arbeitnehmers um eine neue Beschäftigung geschaffen wurde, ergeben sich zahlreiche Folgeprobleme, die zu divergierenden Entscheidungen auf LAG-Ebene geführt haben. Dabei ist schon die Grundlage, auf die das BAG seine Entscheidung stützt, nämlich ein Gleichlauf mit dem Sozialversicherungsrecht diskussionswürdig. Wann liegt böswilliges Unterlassen vor und führt zur Anrechnung von fiktivem Zwischenverdienst? Wie bestimmt man den Umfang und die Intensität der erforderlichen Eigenbemühungen um eine neue Arbeitsstelle und wann und in welchem Umfang hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Auskunft? Das letzte Urteil des BAG vom 07.02.2024 gibt Antworten, wirft aber auch neue Fragen auf. Denen wollen wir am 4.11.2024 nachgehen.
Impulse: Tanja Keller, Ri’in ArbG Regensburg
Moderation: Eberhard Natter, Präs. LAG Baden-Württemberg a.D.
Ort: Zoom https://us02web.zoom.us/j/86793921984?pwd=952CvRj05ymRepnBHdERMBY6YefOb0.1
Meeting-ID: 867 9392 1984
Kenncode: 967379
Datum: 04.11.2024, 19 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.