Die Justiz muss es mit jeder Macht in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft aufnehmen können.

Die Justiz muss die ihr anvertrauten Entscheidungen unabhängig von politischen und ökonomischen Interessen treffen können.
Im Interesse der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger will die NRV dafür Sorge tragen, dass Rechtsprechung nicht herrschenden Interessen, sondern allein der Gerechtigkeit dient. Die Justizgewährung darf deshalb nicht durch Eingriffe in die Unabhängigkeit der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie der Richterinnen und Richter beeinträchtigt werden. Unter den herrschenden Bedingungen tritt die NRV ein für
- transparente und demokratische Entscheidungsprozesse in der Justizverwaltung,
- eine die Vielfalt der gesellschaftlichen Verhältnisse widerspiegelnde Personalpolitik,
- Arbeitsbedingungen, die auch in aufwändigeren Verfahren eine umfassende Bearbeitung frei von äußerem Druck erlauben, um den an die Justiz gestellten hohen Anforderungen gerecht zu werden,
- eine umfassende (über-)fachliche Aus- und Weiterbildung, ausgerichtet am Bild einer kritischen Richter- und Staatsanwaltschaft