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SUMMARY:Expert:innen-Hearing ›digitale Ermittlungsbefugnisse‹
DESCRIPTION:Mit aktuellen Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums und Bundesjustizministeriums sollen Strafverfolgungsorgane sowie Bundes- und Landespolizeibehörden erweiterte digitale und KI-gestützte Ermittlungsbefugnisse erhalten. Im Kern geht es um den automatisierten biometrischen Bildabgleich mit Daten aus dem Internet und die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse.  Fachverbände sehen darin einen großen Schritt hin zu einer unzulässigen automatisierten Massenüberwachung mit Palantir\, Clearview AI und Co. \nEXPERT:INNENANHÖRUNG\nDie geplanten Neuregelungen würden tief in die (digitalen) Grundrechte aller Bürger:innen eingreifen. Angesichts der gesellschaftlichen Tragweite bedarf es einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit den technischen und rechtlichen Aspekten der beabsichtigten Ermächtigungsgrundlagen. Zugleich beobachten die Fachverbände\, dass das Gesetzgebungsverfahren den Raum für eine solche Auseinandersetzung immer weniger bietet. Die Verbändeanhörung wurde – wie inzwischen üblich – mit einer sehr kurzen Frist von drei Wochen abgewickelt. Anhörungen in den Bundestagsausschüssen finden regelmäßig statt\, wenn die Koalitionäre schon alles »unter Dach und Fach« haben und sind mehr Ritual als Debatte. \nWir laden daher selbst IT- und Rechtsexpert:innen ein\, das Vorhaben öffentlich unter die Lupe zu nehmen. Es werden sprechen: \nMarkus Drenger (IT-Sicherheitsexperte\, Chaos Computer Club)\nKai Kempgens (DAV-Strafrechtsausschuss\, Rechtsanwalt\, Berlin)\nDr. Sven Kersten (Neue Richter*innenvereinigung\, Richter am Landgericht Berlin I)\nN.N. (Journalist:in\, netzpolitik.org)\nLena Rohrbach (Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International)\nProf. Dr. Christian Rückert (Inhaber des Lehrstuhls für Straf-\, Strafprozess- und IT-Strafrecht an der Universität Bayreuth)\nModeration: Lea Voigt (DAV – Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit / Rechtsanwältin in Bremen) \nWORUM GEHT ES IN DEN GESETZENTWÜRFEN?\nIm Kern geht es den Entwürfen darum\, Polizeibehörden gezielte automatisierte (Personen-) Bildsuchen im Internet zu ermöglichen und die entsprechenden Erkenntnisse für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu nutzen. \nIn der Praxis bedeutet dies\, dass Polizeibehörden ohne vorherige richterliche Anordnung und mit einem relativ geringen Eingriffsvorbehalt automatisierte Bildrecherchen und damit umfassende Persönlichkeitsprofile anhand von öffentlich verfügbaren Internetbildern erstellen können. Angesichts der Heimlichkeit einer solchen Maßnahme\, des Umstandes\, dass Betroffene häufig gar keinen Einfluss auf die Fertigung und Verbreitung von Bildern haben (bspw. Aufnahmen von Dritten\, Aufnahmen aus privaten Zusammenhängen in social media Profilen oder Zufallsaufnahmen wie etwa bei Großveranstaltungen etc.) sowie der Allgegenwärtigkeit solchen Bildmaterials auf Social-Media-Portalen weisen diese Maßnahmen eine hohe grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite auf\, sodass sich die Frage der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Regelungen stellt. \nParallel soll die Möglichkeit der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse in einer Vielzahl von behördlichen Datenquellen geschaffen werden. Hiermit würde ausdrücklich der Einsatz von KI-Tools (wie »Palantir«) zur automatisierten Analyse der umfangreichen behördlichen Datenbestände erlaubt werden. Die KI-Analysemöglichkeit soll sich sogar auf gesicherte TKÜ- und Verkehrsdaten\, Inhalte sichergestellter Mobiltelefone\, E-Mail und Clouddaten erstrecken. \nPolizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine »Gigadatenbank«\, die auch zu Hauf hochsensible Informationen wie Gesundheitsdaten und sonstige Daten aus der Privat und Intimsphäre enthält. \nAngesichts des auch damit verbundenen erheblichen Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten stellt sich auch hier die Frage\, ob solche Analysen mit dem geltenden Verfassungsrecht vereinbar sein können. \nDiese Frage stellt sich schließlich auch bezüglich des dritten Eckpfeilers der Gesetzentwürfe: Demnach dürfen die Datenbestände umfangreich auch zur Entwicklung und dem Training von IT-Produkten einschließlich KI genutzt und dafür auch an privatwirtschaftliche Unternehmen weitergegeben werden. Personenbezogene Daten müssen hierfür nicht anonymisiert werden\, wenn dies in der Selbsteinschätzung der Behörde ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre. \nEck- und Prüfpunkte der Anhörung werden vor allem Fragen der gerichtlichen und justiziellen Kontrolle\, der Vereinbarkeit mit der EU-KI-Verordnung\, des Umfangs der notwendigen Transparenz und Dokumentation\, der Begrenzbarkeit von Art und Umfang der einbezogenen Daten\, die konkreten Analysemethoden und die Rolle von privaten Unternehmen bei der technischen Umsetzung sein. \nUm Rückmeldung bei Interesse an einer Teilnahme wird gebeten.\nAnmeldung unter https://anwaltverein.de/veranstaltungen/expert-innen-anhoerung-zu-den-gesetzesvorhaben-digitale-ermittlungsbefugnisse-der-bundesregierung \nDeutscher Anwaltverein (DAV) Littenstraße 11\, 10179 Berlin\, Tel.: 030 726152-0\, E-Mail: dav@anwaltverein.de\nNeue Richter*innenvereinigung Greifswalder Str. 4\, 10405 Berlin\, Tel.: 030 4202 2349\, E-Mail: bb@neuerichter.de\nOrganisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen Westfälische Str. 64\, 10709 Berlin\, Tel.: 030 5770 1769 E-Mail: info@strafverteidigertag.de\nRepublikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein Gneisenaustr. 2a\, 10961 Berlin\, Tel.: 030 41 72 35 5\,  E-Mail: kontakt@rav.de\nVereinigung Berliner Strafverteidiger*innen Schlüterstr. 54\, 10629 Berlin\, Tel.: 030 347 812 65\, E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de \n 
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