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SUMMARY:NRV Impulse: Justiz und institutioneller Rassismus
DESCRIPTION:  \n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\n\nImpulsvortrag und Diskussion\n07.Mai 2026\, 12:30 – 13:30 Uhr Online\n\nDie Studie Justiz und institutioneller Rassismus – Phänomen\, Erscheinungsformen\, Intervention (JuRa) untersucht\, wie Gerichte in der Praxis der Rechtsanwendung institutionellen Rassismus ausüben. Institutioneller Rassismus meint nicht rassistische Einstellungen Einzelner\, er ist wesentlich diffuser. Während das Justizsystem und seine Akteur*innen annehmen\, durch das Einhalten rechtsstaatlicher Verfahren würde das Prinzip der Gleichbehandlung erreicht\, wird die Wirkung außerrechtlicher Realitäten ignoriert: Wiederholt zeigte empirische Forschung\, dass nicht-deutsche Staatsangehörige härtere Strafen erhalten (eher Freiheits- statt Bewährungsstrafen\, längere Freiheitsstrafen\, mehr Tagessätze). Das Projekt JuRa untersucht Auslöser einer solchen strukturellen Benachteiligung. Es wurden konkrete Erscheinungsformen und Praktiken von institutionellem Rassismus im Justizsystem herausgearbeitet. Die Forschung basiert auf Gerichtsbeobachtungen\, Gruppendiskussionen mit justiziellen Akteur*innen und Interviews mit Menschen mit Rassismuserfahrung.Dr. Nicole Bögelein ist Soziologin und an der Universität zu Köln im Fachbereich Rechtswissenschaft am Institut für Kriminologie tätig. Sie forscht\, lehrt und publiziert langjährig zu Ungleichheitsphänomenen und deren Reproduktion im und Verstärkung durch das Strafrecht. Bei der Studie Justiz und Institutioneller Rassismus – Phänomen\, Erscheinungsformen\, Intervention (JuRa) war sie die Projektleiterin. Das Projekt hat zu diversen Veröffentlichungen und Voträgen geführt\, beispielhaft zuletzt im Rahmen der Tagung „Rassismus – eine Herausforderung für die Justiz“ an der Deutschen Richterakademie in Trier. \nDer Vortrag wird ausgewählte Ergebnisse des Projektes vorstellen und es soll im Anschluss die Möglichkeit zum Fragen und zur hoffentlich angeregten Diskussion bestehen. \nModeration: Peter Walter\, Richter am Amtsgericht Bremen \nDie Online-Veranstaltung für Kolleg*innen und Interessierte findet am Donnerstag\, 07.05.2026 als Lunchbreak in der Zeit von 12:30 – 13:30 Uhr statt. Es würde uns freuen\, wenn viele die Gelegenheit nutzen\, die Mittagspause einmal auf diese Weise zu verbringen. \n\nDie Veranstaltung findet im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Impulse“ online statt und ist kostenlos. Sie ist offen für alle NRV-Mitglieder und Interessierte aus der Justiz. Wir bitten um Anmeldung beim NRV Bundesbüro (Mailadresse bb@neuerichter.de) unter Verwendung Ihrer dienstlichen Email-Adresse. Nach Anmeldung erhalten Sie von uns den Link zur Veranstaltung.
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SUMMARY:Expert:innen-Hearing ›digitale Ermittlungsbefugnisse‹
DESCRIPTION:Mit aktuellen Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums und Bundesjustizministeriums sollen Strafverfolgungsorgane sowie Bundes- und Landespolizeibehörden erweiterte digitale und KI-gestützte Ermittlungsbefugnisse erhalten. Im Kern geht es um den automatisierten biometrischen Bildabgleich mit Daten aus dem Internet und die automatisierte verfahrensübergreifende Datenanalyse.  Fachverbände sehen darin einen großen Schritt hin zu einer unzulässigen automatisierten Massenüberwachung mit Palantir\, Clearview AI und Co. \nEXPERT:INNENANHÖRUNG\nDie geplanten Neuregelungen würden tief in die (digitalen) Grundrechte aller Bürger:innen eingreifen. Angesichts der gesellschaftlichen Tragweite bedarf es einer breiten öffentlichen Auseinandersetzung mit den technischen und rechtlichen Aspekten der beabsichtigten Ermächtigungsgrundlagen. Zugleich beobachten die Fachverbände\, dass das Gesetzgebungsverfahren den Raum für eine solche Auseinandersetzung immer weniger bietet. Die Verbändeanhörung wurde – wie inzwischen üblich – mit einer sehr kurzen Frist von drei Wochen abgewickelt. Anhörungen in den Bundestagsausschüssen finden regelmäßig statt\, wenn die Koalitionäre schon alles »unter Dach und Fach« haben und sind mehr Ritual als Debatte. \nWir laden daher selbst IT- und Rechtsexpert:innen ein\, das Vorhaben öffentlich unter die Lupe zu nehmen. Es werden sprechen: \nMarkus Drenger (IT-Sicherheitsexperte\, Chaos Computer Club)\nKai Kempgens (DAV-Strafrechtsausschuss\, Rechtsanwalt\, Berlin)\nDr. Sven Kersten (Neue Richter*innenvereinigung\, Richter am Landgericht Berlin I)\nN.N. (Journalist:in\, netzpolitik.org)\nLena Rohrbach (Referentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter bei Amnesty International)\nProf. Dr. Christian Rückert (Inhaber des Lehrstuhls für Straf-\, Strafprozess- und IT-Strafrecht an der Universität Bayreuth)\nModeration: Lea Voigt (DAV – Vorsitzende des Ausschusses Recht der Inneren Sicherheit / Rechtsanwältin in Bremen) \nWORUM GEHT ES IN DEN GESETZENTWÜRFEN?\nIm Kern geht es den Entwürfen darum\, Polizeibehörden gezielte automatisierte (Personen-) Bildsuchen im Internet zu ermöglichen und die entsprechenden Erkenntnisse für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu nutzen. \nIn der Praxis bedeutet dies\, dass Polizeibehörden ohne vorherige richterliche Anordnung und mit einem relativ geringen Eingriffsvorbehalt automatisierte Bildrecherchen und damit umfassende Persönlichkeitsprofile anhand von öffentlich verfügbaren Internetbildern erstellen können. Angesichts der Heimlichkeit einer solchen Maßnahme\, des Umstandes\, dass Betroffene häufig gar keinen Einfluss auf die Fertigung und Verbreitung von Bildern haben (bspw. Aufnahmen von Dritten\, Aufnahmen aus privaten Zusammenhängen in social media Profilen oder Zufallsaufnahmen wie etwa bei Großveranstaltungen etc.) sowie der Allgegenwärtigkeit solchen Bildmaterials auf Social-Media-Portalen weisen diese Maßnahmen eine hohe grundrechtliche Eingriffsintensität und Streubreite auf\, sodass sich die Frage der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit und Verhältnismäßigkeit solcher Regelungen stellt. \nParallel soll die Möglichkeit der automatisierten verfahrensübergreifenden Datenanalyse in einer Vielzahl von behördlichen Datenquellen geschaffen werden. Hiermit würde ausdrücklich der Einsatz von KI-Tools (wie »Palantir«) zur automatisierten Analyse der umfangreichen behördlichen Datenbestände erlaubt werden. Die KI-Analysemöglichkeit soll sich sogar auf gesicherte TKÜ- und Verkehrsdaten\, Inhalte sichergestellter Mobiltelefone\, E-Mail und Clouddaten erstrecken. \nPolizeibehörden erhielten damit Zugriff auf eine »Gigadatenbank«\, die auch zu Hauf hochsensible Informationen wie Gesundheitsdaten und sonstige Daten aus der Privat und Intimsphäre enthält. \nAngesichts des auch damit verbundenen erheblichen Eingriffs in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten stellt sich auch hier die Frage\, ob solche Analysen mit dem geltenden Verfassungsrecht vereinbar sein können. \nDiese Frage stellt sich schließlich auch bezüglich des dritten Eckpfeilers der Gesetzentwürfe: Demnach dürfen die Datenbestände umfangreich auch zur Entwicklung und dem Training von IT-Produkten einschließlich KI genutzt und dafür auch an privatwirtschaftliche Unternehmen weitergegeben werden. Personenbezogene Daten müssen hierfür nicht anonymisiert werden\, wenn dies in der Selbsteinschätzung der Behörde ein unverhältnismäßiger Aufwand wäre. \nEck- und Prüfpunkte der Anhörung werden vor allem Fragen der gerichtlichen und justiziellen Kontrolle\, der Vereinbarkeit mit der EU-KI-Verordnung\, des Umfangs der notwendigen Transparenz und Dokumentation\, der Begrenzbarkeit von Art und Umfang der einbezogenen Daten\, die konkreten Analysemethoden und die Rolle von privaten Unternehmen bei der technischen Umsetzung sein. \nUm Rückmeldung bei Interesse an einer Teilnahme wird gebeten.\nAnmeldung unter https://anwaltverein.de/veranstaltungen/expert-innen-anhoerung-zu-den-gesetzesvorhaben-digitale-ermittlungsbefugnisse-der-bundesregierung \nDeutscher Anwaltverein (DAV) Littenstraße 11\, 10179 Berlin\, Tel.: 030 726152-0\, E-Mail: dav@anwaltverein.de\nNeue Richter*innenvereinigung Greifswalder Str. 4\, 10405 Berlin\, Tel.: 030 4202 2349\, E-Mail: bb@neuerichter.de\nOrganisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen Westfälische Str. 64\, 10709 Berlin\, Tel.: 030 5770 1769 E-Mail: info@strafverteidigertag.de\nRepublikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein Gneisenaustr. 2a\, 10961 Berlin\, Tel.: 030 41 72 35 5\,  E-Mail: kontakt@rav.de\nVereinigung Berliner Strafverteidiger*innen Schlüterstr. 54\, 10629 Berlin\, Tel.: 030 347 812 65\, E-Mail: info@strafverteidiger-berlin.de \n 
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SUMMARY:Podiumsdiskussion zum Thema "Contempt of Court" am 27.05.2026
DESCRIPTION:Gemeinsame Veranstaltung von RAV und NRV!\n \n  \n„Contempt of Court: Zwischen Recht\, Gesetz und politischer Verantwortung“ \nDiese Podiumsdiskussion widmet sich einem hochaktuellen und zugleich brisanten Thema: dem Contempt of Court. Die Beispiele des Berliner Partizipationsgesetzes\, der Luftreinhaltung\, des Klimaschutzes und der Grenzkontrollen sind nur die bekanntesten eines sich in vielen Facetten zeigenden Problems. In jedem Fall handelt es sich um eine echte Herausforderung für die Demokratie und die Rechtsprechung dar. \nWir beleuchten die vielfältigen Erscheinungsformen des Phänomens\, das sich vom individuellen Widerstand bis hin zu organisierten politischen Akten der Rebellion erstrecken kann. Welche moralischen\, rechtlichen und politischen Implikationen entstehen\, wenn Exekutivbehörden Gesetze ignorieren oder Gerichtsurteile nicht umsetzen? Und in welchem Spannungsfeld bewegt sich die staatliche Gewalt zwischen der Bindung an Recht und Gesetz und den praktischen Erfordernissen der politischen Entscheidungsfindung? \nDiskutieren Sie mit unseren Experten aus Recht\, Politik und Gesellschaft über folgende Fragen: \n\nWie beeinflusst der Contempt of Court die Unabhängigkeit und Wirksamkeit von Gerichtsverfahren und Urteilen?\nEinbezug in exekutive Entscheidungsprozesse: Inwieweit wird exekutiver Ungehorsam als legitime politische Handlung betrachtet?\nVollzug und Vollstreckung: Welche praktischen und rechtlichen Herausforderungen entstehen\, wenn Gesetze nicht durchgesetzt oder umgangen werden?\n\n  \nDie Teilnehmer unserer Podiumsdiskussion sind: \nClara Bünger\, Abgeordnete im Deutschen Bundestag für die Gruppe „Die Linke“ \nChristoph Tometten\, Rechtsanwalt aus Berlin mit Schwerpunkt im Migrationsrecht \nDr. Thomas Weigelt\, Richter am Verwaltungsgericht Berlin \nTareq Alaows\, Flüchtlingspolitischer Sprecher\, Pro Asyl \n  \nDatum & Uhrzeit: 27. Mai 2026\, 19:00 Uhr \nOrt: Robert-Havemann-Saal im Haus der Demokratie und Menschenrechte\, Greifswalder Straß 4\, 10405 Berlin \nEine Anmeldung ist nicht notwendig. Im Anschluss findet noch ein gemeinsames Get-Together statt! \nAchtung\, neu:\nEs wird auch ein Livestream zur Verfügung gestellt: \nThema: Contempt of Court\nZeit: 27. Mai 2026 07:00 PM\nAn Zoom-Meeting teilnehmen \nhttps://us06web.zoom.us/j/87935523198?pwd=1dsDH95K18tHF7axasHUmktmcay2mn.1 \nMeeting-Chat-Linkhttps://us06web.zoom.us/launch/jc/87935523198 \nMeeting-ID: 879 3552 3198\nKenncode: 235577 \n— \nSchnelleinwahl mobil\n+496938079883\,\,87935523198#\,\,\,\,*235577# Deutschland\n+496938079884\,\,87935523198#\,\,\,\,*235577# Deutschland— \nÜber SIP beitreten\n• 87935523198@zoomcrc.com \nBeitreten – So geht’shttps://us06web.zoom.us/meetings/87935523198/invitations?signature=UeQS8P9r1kxYZsbfSs6j1Ctespu-C86MQnIewkabN1Y
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