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SUMMARY:Thementreffen "Das wird man ja wohl noch sagen dürfen"
DESCRIPTION:Die NRV Baden-Württemberg lädt alle Interessierten herzlich ein zum Thementreffen \n„Das wird man ja wohl noch sagen dürfen …“\nÜber political correctness\, cancel culture\, rechte Narrative und den Wandel der politischen Öffentlichkeit \nein. \nNeue Sachverhalte und veränderte Umstände verlangen neue Lösungen. Einige aktuelle Baustellen: \n\nEffektiver Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet\nAnwendbarkeit des Presserechts und die Regulierung sozialer Medien\nNotwendigkeit und Gefahren von Äußerungsdelikten in einer demokratischen Gesellschaft\nProblematik des Verfassungsschutzes\, rechtliche und politische Probleme von Parteiverbot und Einschränkung der Parteienfinanzierung\nNotwendigkeit und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften jenseits klassischer Pressearbeit\nMäßigungsgebot (siehe zur Präsentation auf Dating-Plattformen BVerwG 2 WRB 2.21 – Beschluss vom 25. Mai 2022) und Befangenheitsgründe bei politischen Stellungnahmen und Äußerungen in sozialen Medien (s. z.B. zu einem Facebook-Post BGH v. 12.01.2016\, Az. 3 StR 482/15)\nGeschlechtergerechte Sprache in Justiztexten\n\nDabei soll es um einen gemeinsamen Austausch\, ein strukturiertes Brainstorming\, um das Abstecken von Themenfeldern und die Entwicklung von Fragestellungen gehen\, weil sich der Landesverband (auch) mit diesem Thema im nächsten Jahr näher beschäftigen will. Hintergrund ist auch\, dass im Herbst 2025 eine Konferenz von und für Richter:innen und Staatsanwält:innen zu diesem Thema geplant ist\, und die Möglichkeit besteht\, bereits jetzt über Themen und Referent:innen nachzudenken. Außerdem gibt es natürlich – wie immer – die Möglichkeit\, über aktuelle Themen aus der Praxis und der Justizpolitik zu diskutieren. \nAnmeldungen bitte formlos an landesverband-bw@neuerichter.de \nWer in Karlsruhe übernachten will\, kann das bis zum 02.04.2024 in der Anmeldung angeben\, wir reservieren dann ein Zimmer. Die Übernachtung inkl. Frühstück im Einzelzimmer im Arthotel Ana Eden in Karlsruhe kostet 73 € und wird vor Ort bezahlt. Für die Tagung selbst entstehen keine weiteren Kosten. \nHerzliche Grüße \nDer Landesvorstand der Neuen Richtervereinigung Baden-Württemberg \n—————
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SUMMARY:Fachgruppentreffen Arbeitsrecht am 27. und 28. April in Erfurt
DESCRIPTION:Tagungsort ist das Augustinerkloster in Erfurt. \nEingeladen sind explizit auch an unserer Arbeit Interessierte\, die (noch) kein NRV-Mitglied sind. \nZur inhaltlichen Planung gibt es folgende Ideen: \n1) Austausch über die Rechtsprechung zu § 615 BGB bzw. § 11 KSchG in Bezug auf die Böswilligkeit nach Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Die neuere Rechtsprechung des BAG wirft hier einige Fragen auf\, die die LAG-Rechtsprechung sehr unterschiedlich beantwortet. \n2) Verbandsklagerecht im Zusammenhang mit Masseverfahren und der EntgeltfortzahlungsRiLi (Referentin Birgit Voßkühler\, Präs’in LAG Hamburg) \n3) Streikrecht: Aktuelle Diskussion um Beschränkungen des Streikrechts für Betriebe der Daseinsvorsorge  (Referent Jens Schubert\, verdi) \n4) Ermöglichung der „Schriftsatzkündigung“ per beA – hier gibt es einen BR-Entwurf\, den wir diskutieren sollten und als FG eine Stellungnahme abgeben könnten (Impuls: Eberhard Natter) \n5) Wahl eines Fachgruppen-Sprechers oder einer Sprecherin \nDie Referent*innen werden per Videokonferenz am Samstagnachmittag zugeschaltet. \nGerne können auch weitere Themenvorschläge gemacht werden \nRück- und Anmeldung bitte möglichst bis 12. April an Tanja Keller\, Sprecherin der Fachgruppe Arbeitsrecht\, tanja.keller[at]neuerichter.de
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