
Das beabsichtigte Gesetz zur Audio-Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung an Land- und Oberlandesgerichten ist bereits lange Zeit beschlossen. Ziel des Gesetzes sind u.a. eine Stärkung der Wahrheitsfindung mittels einer objektiven Transkription sowie eine Entlastung der Verfahrensbeteiligten. Nach teils deutlicher Kritik aus der Praxis ist das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat nun vertagt worden.
Was sind die Gründe für den ausbleibenden Beschluss des Gesetzes? Ist die Kritik aus der Praxis gerechtfertigt? Stehen dieser nicht vielmehr die Chancen des digitalen Fortschritts, insbesondere mit Blick auf die technische Umsetzung und den Umgang im strafrechtlichen Revisionsverfahren, gegenüber?
Diese Fragen möchten wir mit folgenden Referenten diskutieren:
Prof. Dr. Bertram Schmitt, Richter am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag,
Prof. Dr. Andreas Mosbacher, Richter im 5. Senat des Bundesgerichtshofs, Leipzig und
Oliver Sabel, Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof, derzeit Leiter des Referats „Gerichtliches Strafverfahren“ im Bundesministerium der Justiz
Wann und wo?
Am 24.06.2024 um 16:30 Uhr im großen Konferenzsaal des Landgerichts Berlin I, Turmstraße 91, 10559 Berlin
Prof. Dr. Bertram Schmitt
Mit Herrn Prof. Dr. Schmitt ist es uns gelungen, den derzeit einzigen deutschen Richter am Internationalen Strafgerichtshof als Referenten zu gewinnen. Für die Strafrechtspflege ist Herr Prof. Dr. Schmitt von herausragender Bedeutung, da er den wohl verbreitetsten Kommentar zur Strafprozessordnung aus der Reihe Beck’sche Kurzkommentare verfasst. Darüber hinaus erhoffen wir uns Einblicke in die Praxis der Aufzeichnung des Verhandlungsgeschehens und der Transkription, denn am Internationalen Strafgerichtshof erfolgt dies bereits langjährig.
Prof. Dr. Andreas Mosbacher
Für Herrn Prof. Dr. Mosbacher ist die Veranstaltung im Landgericht Berlin I ein Heimspiel. Herr Prof. Dr. Mosbacher ist als langjähriger Strafkammerrichter sowohl aus der Sicht des Beisitzers als auch des Vorsitzenden in der Lage, eine praktische Einschätzung zu einer Aufzeichnung des Verhandlungsgeschehens abzugeben. Überdies sehen wir seiner Einschätzung zu eventuellen Rückwirkungen der Aufzeichnung und Transkription der Hauptverhandlung auf das Rechtsmittelrecht, hierbei insbesondere die Zukunft des Verbots der Rekonstruktion der Hauptverhandlung im Revisionsverfahren, entgegen.
Oliver Sabel
Herr Sabel ist prädestiniert dazu, den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zu skizzieren. Wir freuen uns, den fachlich maßgeblich Verantwortlichen für den Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz als Referenten gewonnen zu haben. Von besonderem Interesse wird sein, ob und gegebenenfalls inwieweit technische Umsetzungsfragen beim Gesetzentwurf mitgedacht wurden und welche Erwartungen insoweit bestehen. Herr Sabel hat überdies die Kritik an dem Gesetzentwurf unmittelbar erfahren. Wir erhoffen uns, Einschätzungen zu den bisher vorgebrachten Einwendungen und überdies, dass Herr Sabel auch seine Sicht als Staatsanwalt auf die geplante Veränderung einbringt.