Mitgliedschaftsantrag

Ich möchte Mitglied in der NRV werden.

Laut Beschluss der Mitgliederversammlung darf das erste Mitgliedschaftsjahr beitragsfrei sein

SEPA- Lastschriftmandat

Gläubiger-ID: DE08ZZZ00000813655 | Wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige die Neue Richtervereinigung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Neuen Richtervereinigung auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

* Pflichtfeld
** Absenkung des Beitrages: Teilzeitbeschäftigte entsprechend der Teilzeitquote, Pensionär*innen auf bis zu 5 Euro monatlich. Für Referendare und andere nicht voll Besoldete gilt, dass diese eine Beitragsreduzierung nach Selbsteinschätzung beim Bundesvorstand beantragen können.

Beitritt

Die NRV braucht Dich! Ob tatkräftige Mitarbeit oder lediglich unterstützend durch den - moderaten - Mitgliedsbeitrag oder zahlenmäßige Vergrößerung der Vereinigung - jede Unterstützung ist hilfreich. 

Natürlich kannst Du auch mitarbeiten, ohne Mitglied zu sein. Noch mehr würden wir uns freuen, wenn Du die hier eingestellte Beitrittserklärung ausdrucken, ausfüllen und abschicken würdest. Warum noch warten?

Mitgliedsbeitrag

Der normale monatliche Mindestbeitrag beträgt z.Zt. 17,50 Euro. Ab diesem Beitrag darf das Mitglied die Beitragshöhe selbst festlegen.

Neu eintretende Mitglieder haben die Möglichkeit, im ersten Jahr Ihrer Mitgliedschaft keinen Beitrag zahlen zu müssen.

Es gibt Reduzierungsmöglichkeiten aufgrund von Teilzeitarbeit, Elternzeit, Beurlaubungen usw. Näheres dazu kann im Bundesbüro erfragt werden.

Pensionärinnen und Pensionäre dürfen ihren monatlichen Beitrag auf 5 Euro monatlich reduzieren.