Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht
Die Judikative ist eine von drei Staatsgewalten und beansprucht nur 3% des Staatshaushalts. Mit diesen 3% bestreitet der Justizhaushalt auch die Kosten des Strafvollzuges. Ohne den Strafvollzug würde sich der Justizhaushalt aus den bei den Gerichten anfallenden Gebühren sogar voll finanzieren können. Nichtsdestotrotz geraten die Prozesskosten- und Beratungshilfe immer wieder in den Ruf einer luxuriösen Sozialleistung und wecken Begehrlichkeiten bei denjenigen, die meinen, hier könne der Staat ernstlich sparen.
Dem tritt die Neue Richtervereinigung entgegen. Was hier eingespart werden könnte, wiegt den damit einhergehenden Verlust an Sozial- und Rechtsstaatlichkeit nicht ansatzweise auf. Der Zugang zu den Gerichten muss arm wie reich gleichermaßen zustehen. Wer aus eigener Kraft nicht für sein Recht streiten kann, dem darf der Zugang zum Recht auch nicht mit bürokratischen Hndernissen verstellt werden.
Die Thematik wird vom Bundesvorstand begleitet.
Ausgewählte Inhalte betreffend PKH und Beratungshilferecht
13.03.2013 | Bundesvorstand
Anhörung zum Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht
20.06.2012 | Bundesvorstand
Stellungnahme
Prozesskosten- und Beratungshilferecht
Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ
22.01.2008 | Bundesvorstand
Interview
Prozesskostenhilferecht
Interview mit Wilfried Hamm
18.05.2006 | Bundesvorstand
Schreiben an BMJ
Zum BMJ-Vorschlag zur Änderung des Prozesskostenhilferechts
Stellungnahme der NRV