06.01.2022 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Rückblick auf die Arbeit unserer Fachgruppe

Einladung zur 20. Tagung

Mit dem Gründungstreffen im Februar 2008 begann vor 13 Jahren das Projekt unserer Fachgruppe "Psychologie und Recht". Dieses Langzeitprojekt war von vornherein auf 20 Tagungen angelegt, die zweimal jährlich stattfinden und jeweils 3 Tage dauern sollten. Nun sind wir am Ende unseres Weges angelangt und wollen einen Blick zurückwerfen.

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24.05.2019 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Macht und Gehorsam

Einladung zur 19. Tagung

Macht ist im menschlichen Zusammenleben allgegenwärtig. Nach der Definition von Max Weber ist MACHT die "Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Wider-streben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht". Demgegenüber bedeutet GEHORSAM die Unterordnung unter den Willen einer Autorität und das Befolgen von Geboten oder Verboten.

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28.09.2018 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Transgenerationale Weitergabe II

Einladung zur 18. Tagung

Wir wollen unsere Bearbeitung des Themas "transgenerationaler Weitergabe" - also die unbewusste Weitergabe eines von einer Person erfahrenen Traumas bzw. verleugneter/verdrängter Schuld an deren Kinder oder Enkel - fortsetzen und vertiefen.

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02.05.2018 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Transgenerationale Weitergabe

Einladung zur 17. Tagung der Fachgruppe

Unter  transgenerationaler Weitergabe (bzw. transgenerationaler Übertragung) eines Traumas
wird allgemein die unbewusste Weitergabe eines von einer Person erfahren Traumas an deren Kinder oder Enkel verstanden. Diese "transgenerationell vererbten" Emotionen wurden von Freud als
Gefühlserbschaft  bezeichnet.

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10.10.2016 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Psychoanalytische Sozialpsychologie III - Max Weber, David Riesman

Einladung zur 14. Tagung der Fachgruppe

Wir wollen unsere Bemühungen fortsetzen, die Dialektik von Psyche und Gesellschaft zu verstehen und dabei weiterhin das Konzept des "Sozialcharakters" nutzen.

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01.04.2016 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Psychoanalytische Sozialpsychologie II - Erich Fromm

Einladung zur 13. Tagung der Fachgruppe

Erich Fromm entwickelte das Konzept vom "Sozialcharakter" ("Gesellschafts-Charakter") und schuf damit eine Brücke zwischen Soziologie, Sozialpsychologie und Psychoanalyse. Während der Individualcharakter die gesamte und komplexe Charakterstruktur eines Individuums bezeichnet, versteht man unter Sozialcharakter nur eine Auswahl von Charakterzügen, die aber den Wesenskern des Charakters der meisten Individuen ein und derselben Kultur ausmachen. Während der Individualcharakter die Menschen in einer Kultur unterscheidet, haben sie den Sozialcharakter mehrheitlich miteinander gemeinsam.

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12.08.2015 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Psychoanalytische Sozialpsychologie I - Alexander Mitscherlich

Einladung zur 12. Tagung der Fachgruppe

Die psychoanalytische Sozialpsychologie untersucht die historische Entstehung und  gesellschaftliche Ausformung der menschlichen Psyche. Die Psyche des Subjekts wurzelt zwar in der "Natur" (z.B. die Triebe), aber diese Naturausstattung ist für das Individuum nur sozialisationsvermittelt erfahrbar, da sie stets  "gesellschaftlich bearbeitet" wird (z.B. durch Erziehung, Milieu, Klasse, Religion).  Im interdisziplinären Austausch mit anderen Wissenschaften versucht die psychoanalytische Sozialpsychologie mit speziellen psychoanalytischen Erkenntnis- und Interpretationsmethoden die unbewusste  "dialektische Vermittlung  von individuellen und sozialen Prozessen" zu  verstehen. Dabei zeigt sich, dass jede Gesellschaft Unbewusstheit produziert, um Herrschaftsverhältnisse zu stabilisieren (und dadurch zumeist auch bestehende soziale Ungleichheiten einer Legitimationsprüfung zu entziehen).


Die psychoanalytische Sozialpsychologie erlebte im Nachkriegsdeutschland in den 60er und 70er Jahren des letzten Jahrhunderts eine große öffentliche Resonanz, die mit dem Namen von Alexander und Margarethe Mitscherlich und den Büchern "Die Unfähigkeit zu trauern" und "Auf dem Weg zur vaterlosen Gesellschaft" untrennbar verbunden ist.

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29.01.2015 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Das Über-Ich

Einladung zur 11. Tagung der Fachgruppe

Freud beschreibt in seinem Werk „Das Ich und das Es“ die psychische Struktur des Menschen und ihre Funktionsweise,  „die auf den ersten Blick neu, ja revolutionär anmutet“ (so die  Editorische Einleitung in der Studienausgabe).  Auf engstem Raum gelingt es Freud,  essentielle Erkenntnisse der Psychoanalyse zu erläutern und sie - wie in einem zentralen Knotenpunkt – miteinander  zu verbinden. Im Rahmen des von ihm entwickelten zweiten topischen Modells, des INSTANZEN-Modells, führt Freud -  vom ICH und ES ausgehend - hier auch das ÜBER-ICH ein. Er bezeichnet  damit eine Instanz der menschlichen Persönlichkeit, die die Funktion eines Richters oder Zensor hat. Die herkömmlich als Gewissen bezeichnete Instanz entsteht nach Freud „als Erbe des Ödipuskomplexes“:   wenn sich das Kind im Alter  von  ca. 4 – 6 Jahren dem Realitätsprinzip beugt, seine inzestuösen Wünsche gegenüber dem andersgeschlechtlichen Elternteil aufgibt und sich mit dessen Verboten und Geboten identifiziert. Das Kind akzeptiert und verinnerlicht mit dieser Identifizierung das Bild seines Vaters bzw. seiner Mutter  und schafft damit sein Über-Ich nach dem Abbild des väterlichen oder mütterlichen Über-Ichs.

Wir wollen uns im Rahmen der Tagung unserem Über-Ich nähern und versuchen die Auswirkungen auf unser – auch berufliches – Denken und Handeln zu ergründen.

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29.01.2015 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Sigmund Freuds Kultur- und Gesellschaftstheorie III - Das Unbehagen in der Kultur

Einladung zur 10. Tagung der Fachgruppe

Zum Abschluss unserer Beschäftigung mit Freuds Kulturtheorie wollen wir uns mit seinem Spätwerk „DAS UNBEHAGEN IN DER KULTUR“ befassen, das zu seinen bekanntesten, aber auch unbequemsten Büchern gehört.

Nach Freuds ambivalentem Kulturbegriff verdanken wir der Kultur das Beste, was wir geworden sind, aber auch einen großen Teil dessen, woran wir leiden. Die zivilisatorischen Errungenschaften haben den Menschen zwar zu einem „Prothesengott“ gemacht, aber die ihm von der Kultur auferlegten Triebeinschränkungen sind mit einer unvermeidlichen Einbuße an Glück verbunden. Die gilt nicht nur für den Sexualtrieb, sondern vor allem auch für den Aggressionstrieb, der entweder nach außen abgeführt wird oder sich als unbewusstes Schuldgefühl im Inneren des Menschen entlädt. Der Kulturmensch hat somit gegen ein „drohendes äußeres Unglück ein andauerndes inneres Unglück (die Spannung des Schuldbewusstseins) eingetauscht“. Nach Freud ist daher die Absicht, dass der Mensch „glücklich sei, im Plan der ‚Schöpfung‘ nicht enthalten“.

Außerdem werden wir uns noch mit Freuds religionskritischer Schrift „DIE ZUKUNFT EINER ILLUSION“ beschäftigen.

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29.01.2015 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Sigmund Freuds Kultur- und Gesellschaftstheorie II - Massenpsychologie und Ich-Analyse

Einladung zur 9. Tagung der Fachgruppe

Wir wollen uns mit Freuds „Massenpsychologie und Ich-Analyse“ aus dem Jahre 1921 beschäftigen. Damals waren durch Massenbewegungen enorme gesellschaftliche Umbrüche in Gang gesetzt worden, von der Auflösung der Habsburger Monarchie über den Zerfall des zaristischen Russlands bis hin zum Untergang des deutschen Kaiserreiches. Freuds Essay ist ein Musterbeispiel für die Anwendung psychoanalytischer Erkenntnisse auf gesellschaftliche Phänomene. Dabei untersucht er vor allem die „libidinöse Konstitution einer Masse“, die sich typischerweise in einer doppelten Art der Bindung niederschlägt. Sie besteht in einer doppelten Identifizierung: zum einen in der Identifizierung der Massenindividuen untereinander, zum anderen in der gemeinsamen Identifizierung mit dem Führer oder mit der den Führer ersetzenden Idee (Ideologie). Hinzu kommt die Abtretung (Projektion) des individuellen Ich-Ideals an den Führer oder an die Ideologie, die dadurch magisch überhöht und gestärkt werden. Letztlich wird dadurch das individuelle Ich-Ideal durch eine „kollektives Objekt“ ersetzt: den Führer oder die Ideologie.

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21.09.2012 | FG Psychologie und Recht

Sigmund Freuds Kultur- und Gesellschaftstheorie I - Totem und Tabu

Einladung zur 8. Tagung der Fachgruppe

In den Jahren 1912/1913 verfasste Sigmund Freud vier Essays, in denen er eine kühne Theorie über die Grundlagen von Kultur und Gesellschaft entwirft.
Das unter dem Titel "TOTEM UND TABU" erschienene Werk zählte zeitlebens zu Freuds Lieblingsbüchern, auch wenn es schon damals Gegenstand heftiger Kontroversen war und es auch heute noch ist.
TOTEM UND TABU zählt wohl "zu jenen Büchern, die alt werden müssen, um in
ihrer Radikalität erkannt zu werden", wie Mario Erdheim in seiner Einleitung zur Neuausgabe ausführt.
Thomas Mann teilte Freuds Ansicht und hielt das Werk zudem für "die rein
künstlerisch höchststehende" Arbeit Freuds, die nach ihrer literarischen Form ein "Meisterstück" sei. Freut euch also auf die Lektüre dieses hundertjährigen Buches, das zugleich ein "Jahrhundertbuch" ist.

Angelika, Jürgen, Lukas und Annegret werden die vier Kapitel des Werks in dieser Reihenfolge vorstellen; unsere Diskussion wollen wir zunächst auf diesen Essay konzentrieren und die anderen Ausführungen Freuds zum Thema auf dem folgenden Fachgruppentreffen behandeln.

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04.05.2012 | FG Psychologie und Recht

Ethnopsychoanalyse

Einladung zur 7. Tagung der Fachgruppe

Die Ethnospychoanalyse ist der Versuch, die Ethnologie (vergleichende Völkerkunde) und die Psychoanalyse zu verbinden. Sie eröffnet eine besondere Perspektive auf die Bedeutung des Unbewussten in der Kultur, vor allem auf die Wechselwirkung zwischen den individuellen und den gesellschaftlichen Strukturen.

Der transkulturell tätige Ethnologe oder Psychoanalytiker muss sowohl auf der methodischen als auch auf der inhaltlichen Ebene in der Lage sein, sich von den Normalitätsvorstellungen seiner eigenen Kultur zu lösen, um das Fremde aus dem anderen Umfeld heraus unvoreingenommen verstehen zu können. Die Pendelbewegung zwischen der eigenen und der fremden Kultur schärft dabei auch den kritischen Blick für die Wahrnehmung der Verhältnisse in der eigenen Gesellschaft. Damit steht die Ethnopsychoanalyse in der Tradition des auf Sigmund Freud zurückgehenden kulturkritischen Anspruchs der Psychoanalyse, der weit über den heute praktizierten „Medicozentrismus“ (so Paul Parin) hinausgeht.


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23.09.2011 | FG Psychologie und Recht

Vorbereitung des Richterratschlags II - Psychologie der Rechtsfindung - Der Mensch im Richter

Einladung zur 6. Tagung der Fachgruppe

Vom 11. - 13.11.2011 findet in Hessen der <link http: www.richterratschlag.de rira2011 index.html external-link-new-window richterratschlag in>37. Richterratschlag zum Thema Psychologie und Recht statt. Wir wollen uns dort  in der entsprechenden Arbeitsgruppe 1 mit dem im Titel genannten Thema beschäftigen.

Zur Vorbereitung des Fachgruppentreffens gibt es in der bereits übersandte Mail vom 26.08.2011 entsprechende Literatur-Hinweise. Diskutieren werden wir zusätzlich den Aufsatz von Jochen Schneider „Theorie juristischen Entscheidens“ und  den Aufsatz von Horst in der neuesten BJ „Die Illusion der Subsumtion“.

Besonders wichtig ist jedoch, dass wir die wissenschaftlichen Ansätze zur Entscheidungsfindung im Wege der Selbstbeobachtung unseres eigenen Entscheidungsverhaltens reflektieren und auf ihre Stimmigkeit abklopfen.
Es wäre daher gut, wenn wir uns schon vor dem FG-Treffen auf die Suche nach Entscheidungen machten, bei denen wir unsicher sind, welche Motive uns beeinflusst und gesteuert haben. Es wäre auch hilfreich, wenn wir uns unsere Gefühle bei der Aktenbearbeitung oder im Verlauf der mündlichen Verhandlung vergegenwärtigen und sie - möglichst schriftlich - festhalten.

Schließlich wollen wir uns vertieft mit Übertragungs- und Gegenübertragungsphänomenen befassen, wenn es geht an Hand konkreter Beispiele, die wir alle mitbringen.

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01.09.2011 | Horst Häuser

Input von außen

Die Illusion der Subsumtion

Der Richter* als Teil des Rechtsfindungsprozesses

FG-Psych R-2011 bj illusion der subsumption

Aufsatz von Horst Häuser in BJ Nr. 107, S. 151

Das Verhältnis zwischen gesetzlicher Norm und richterlicher Entscheidung gehört zu den großen und bedeutenden Themen der Rechtswissenschaft. Die Freiheit des Richters auf der einen Seite und seine Bindung an das Gesetz auf der anderen Seite berühren vielschichtige Fragen der Rechtstheorie, der Rechtssoziologie und der Rechtspsychologie.

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06.05.2011 | FG Psychologie und Recht

Vorbereitung des Richterratschlags I - Psychologie der Rechtsfindung - Der Mensch im Richter

Einladung zur 5. Tagung der Fachgruppe

Vom 11. - 13.11.2011 findet in Hessen der <link http: www.richterratschlag.de rira2011 index.html external-link-new-window richterratschlag in>37. Richterratschlag zu dem oben  genannten Thema statt. Arbeitsgruppen sind zu folgenden Themenbereichen vorgesehen:

  • Psychoanalytische Fragestellungen der Entscheidungsfindung
  • Selbsterfahrung - Der Mensch in der Robe
  • Aspekte von Macht und Recht: aus der psychoanalytischen Rechtstheorie
  • Supervision, Intervision,  Balintgruppen
  • Unter Druck - Entscheidung in Eilfällen
  • Achtsamkeitspraxis für Juristen

Wir wollen sehen, was wir aus den Erkenntnissen unserer Fachgruppentagungen zu den Themen beitragen können. Wir haben uns der Macht des Unbewussten in Bezug auf unsere Entscheidungen genähert. Wir haben uns mit Abwehrmechanismen beschäftigt. Auch Übertragung und Gegenübertragung ist ein Bereich, den wir gestreift haben.

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24.09.2010 | FG Psychologie und Recht

Mechanismen der Traumarbeit

Einladung zur 4. Tagung der Fachgruppe

In allgemeiner Übereinstimmung wird behauptet, dass die Traumdeutung der Grundstein der psychoanalytischen Arbeit ist, und dass ihre Ergebnisse den wichtigsten Beitrag der Psychoanalyse zur Psychologie darstellen (S.Freud).

Freuds Buch „Die Traumdeutung“ ist ein Schlüsselwerk, dass  bei seinem Erscheinen (1900) zunächst fast gar nicht wahrgenommen wurde, dann aber eine kaum vorstellbare Wirkung erzielt hat.

Er stellt dem manifesten Trauminhalt (wie er in dem Bericht des erwachten Träumers erscheint) den latenten Trauminhalt (der im Unbewussten verborgen ist) gegenüber und erschließt so den eigentlichen Bedeutungsgehalt des Traums.
Freud entdeckte, nach welchen Gesetzen die Umwandlung des latenten in den manifesten Trauminhalt erfolgt (wie z.B. Verdichtung und Verschiebung) und erkannte damit wesentliche Funktionsmechanismen des Unbewussten überhaupt.

Wir wollen uns mit den Gegensätzen von Primär- und Sekundärprozess sowie von Lust- und Realitätsprinzip näher beschäftigen und dabei auch Gelegenheit geben, eigene Träume vorzustellen.

Googelt man „Mechanismen der Traumarbeit“, so  erhält man eine Vielzahl von Literaturhinweisen.

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16.10.2009 | FG Psychologie und Recht

„Unbewusste Dimensionen richterlicher Tätigkeit“ - Die Abwehrmechanismen

Einladung zur 3. Tagung der Fachgruppe

Um das richterliche Entscheidungsverhalten mit seiner psychischen und sozialen Realität in seiner Struktur zu erfassen, wollen wir die Erkenntnisse der Psychoanalyse nutzen. Dazu müssen wir uns zunächst mit drei zentralen Annahmen dieser Wissenschaft auseinandersetzen:

  • dem Modell der psychischen Struktur von ES – ICH – ÜBERICH
  • dem Prozess von Übertragung und Gegenübertragung
  • den Abwehrmechanismen

Wir haben uns bei  unserem letzten Fachgruppentreffen für die Beschäftigung mit den Abwehrmechanismen entschieden, als da vor allem sind: Verdrängung, Identifizierung und Introjektion, Projektion, Regression, Reaktionsbildung, Isolierung, Ungeschehenmachen, Wendung gegen die eigene Person, Verkehrung in das Gegenteil, Verschiebung, Rationalisierung, Sublimierung. Zur Vorbereitung wollten wir alle das Buch von Anna Freud „Das Ich und  die Abwehrmechanismen“, Fischer Taschenbuch, lesen. Jeder sollte einen Abwehrmechanismus in einer kurzen Zusammenfassung (ca. 5 bis 10 Minuten) darstellen. Damit dies koordiniert wird und nicht 5 von uns denselben Abwehrmechanismus vorstellen, bitte ich dringend mir (Herbert) per Mail oder Telefon Eure Auswahl zu  melden. Weitere Informationen über das Thema sind im Internet recht einfach zu erhalten.

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24.04.2009 | FG Psychologie und Recht

„Unbewusste Dimensionen richterlicher Tätigkeit“ - Subsumtion: Modell oder Mythos II

Einladung zur 2. Tagung der Fachgruppe

Im Selbstverständnis der traditionellen Rechtswissenschaft ist das Subsumtions-Modell als Kernstück der juristischen Methodenlehre fest verankert. Aber ist dieses Modell überhaupt in der Lage, die richterliche Entscheidungsfindung realitätsgerecht abzubilden? Lässt sich Rechtsprechung wirklich als „subsumtive Anwendung von Gesetzen" begreifen? Erschöpft sich die richterliche Entscheidung in der kognitiven Subsumtion von Sachverhalten unter Rechtsnormen oder enthält sie nicht auch voluntative Elemente? Ist nicht jedes Gesetz auslegungsfähig oder sogar auslegungsbedürftig und enthält damit nicht jedes Gesetz Freiräume, die der Richter füllen muss? Ist insoweit nicht jede Rechtsanwendung auch (unvermeidbare) Rechtsfortschreibung und Rechtsschöpfung? Relativiert sich damit nicht jeder Gesetzesgehorsam und jede Gesetzesbindung?

Wenn aber das Gesetz die Entscheidung des Richters nicht vollständig determinieren kann, woran orientiert sich der Richter im Einzelfall? Kommt damit seinem Vorverständnis, seinem Rechtsgefühl und seinen Gerechtigkeitsvorstellungen - die bewusst aber auch unbewusst sein können - nicht eine entscheidende Bedeutung zu?
Wenn die individuelle Persönlichkeit des Richters somit in jede Entscheidung eingeht und sie letztlich trägt, müsste dann die - faktisch nicht mögliche - Gesetzesbindung durch eine neuartige persönliche Entscheidungsverantwortung des Richters und der Richterin ersetzt werden?

Mit diesen Fragen wollen wir uns – wie bereits in der 1. Tagung der FG - näher beschäftigen und versuchen, das richterliche Entscheidungsverhalten in seiner psychischen und sozialen Realität strukturell zu erfassen.

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21.11.2008 | FG Psychologie und Recht

„Unbewusste Dimensionen richterlicher Tätigkeit“ - Subsumtion: Modell oder Mythos I

Einladung zur 1. Tagung der Fachgruppe

Im Selbstverständnis der traditionellen Rechtswissenschaft ist das Subsumtions-Modell als Kernstück der juristischen Methodenlehre fest verankert. Aber ist dieses Modell überhaupt in der Lage, die richterliche Entscheidungsfindung realitätsgerecht abzubilden? Lässt sich Rechtsprechung wirklich als „subsumtive Anwendung von Gesetzen" begreifen? Erschöpft sich die richterliche Entscheidung in der kognitiven Subsumtion von Sachverhalten unter Rechtsnormen oder enthält sie nicht auch voluntative Elemente? Ist nicht jedes Gesetz auslegungsfähig oder sogar auslegungsbedürftig und enthält damit nicht jedes Gesetz Freiräume, die der Richter füllen muss? Ist insoweit nicht jede Rechtsanwendung auch (unvermeidbare) Rechtsfortschreibung und Rechtsschöpfung? Relativiert sich damit nicht jeder Gesetzesgehorsam und jede Gesetzesbindung?

Wenn aber das Gesetz die Entscheidung des Richters nicht vollständig determinieren kann, woran orientiert sich der Richter im Einzelfall? Kommt damit seinem Vorverständnis, seinem Rechtsgefühl und seinen Gerechtigkeitsvorstellungen - die bewusst aber auch unbewusst sein können - nicht eine entscheidende Bedeutung zu?
Wenn die individuelle Persönlichkeit des Richters somit in jede Entscheidung eingeht und sie letztlich trägt, müsste dann die - faktisch nicht mögliche - Gesetzesbindung durch eine neuartige persönliche Entscheidungsverantwortung des Richters und der Richterin ersetzt werden?

Mit diesen Fragen wollen wir uns näher beschäftigen und versuchen, das richterliche Entscheidungsverhalten in seiner psychischen und sozialen Realität strukturell zu erfassen.

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15.06.2008 | Horst Häuser

Input von außen

Psychologie und Recht

Betrifft Justiz 2008, 290 ff.

FG-Psych R-2008 BJ Psy u Recht

Von Sigmund Freud, dem Unbewussten, der Psychoanalyse und der analytischen Sozialpsychologie

Überlegungen zur Entwicklung einer tiefenpsychologisch orientierten juristischen Rechtspsychologie und zur Gründung der NRV-Fachgruppe „Psychologie und Recht“

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