10.02.2008 | FG Psychologie und Recht

Erklärung zur Gründung der NRV Fachgruppe "Psychologie und Recht"

Das Recht und seine Anwendung werden bisher kaum aus psychologischer Sicht betrachtet. Die bestehende empirische Rechtspsychologie beschränkt sich im Wesentlichen auf die forensische Psychologie (Gutachten, Sachverständige) und die Kriminalpsychologie.

Die Psychologie müsste aber nicht nur als "Hilfswissenschaft" herangezogen sondern als juristische Grundlagendisziplin verstanden werden. Denn die Entstehung und Anwendung von Recht wird von vielen Gegebenheiten mitbestimmt, die sich nur psychologisch bzw. tiefenpsychologisch verstehen lassen.

Rechtspsychologie muss sich daher mit Recht und Gerechtigkeit als psychischem Phänomen befassen und dabei  auch unbewusste Vorgänge in den Mittelpunkt stellen. Andere Geisteswissenschaften haben längst die Bedeutung psychoanalytischer Erkenntnisse für sich entdeckt. Nun wollen auch wir als NRV-Fachgruppe "Psychologie und Recht" auf unserem juristischen Terrain auf entsprechende Entdeckungsreise gehen.

Termine der FG

Jüngster Inhalt der Fachgruppe

06.01.2022 | Fachgruppe Psychologie und Recht

Rückblick auf die Arbeit unserer Fachgruppe

Einladung zur 20. Tagung

Mit dem Gründungstreffen im Februar 2008 begann vor 13 Jahren das Projekt unserer Fachgruppe "Psychologie und Recht". Dieses Langzeitprojekt war von vornherein auf 20 Tagungen angelegt, die zweimal jährlich stattfinden und jeweils 3 Tage dauern sollten. Nun sind wir am Ende unseres Weges angelangt und wollen einen Blick zurückwerfen.

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