10.02.2008 | FG Psychologie und Recht
Erklärung zur Gründung der NRV Fachgruppe "Psychologie und Recht"
Das Recht und seine Anwendung werden bisher kaum aus psychologischer Sicht betrachtet. Die bestehende empirische Rechtspsychologie beschränkt sich im Wesentlichen auf die forensische Psychologie (Gutachten, Sachverständige) und die Kriminalpsychologie.
Die Psychologie müsste aber nicht nur als "Hilfswissenschaft" herangezogen sondern als juristische Grundlagendisziplin verstanden werden. Denn die Entstehung und Anwendung von Recht wird von vielen Gegebenheiten mitbestimmt, die sich nur psychologisch bzw. tiefenpsychologisch verstehen lassen.
Rechtspsychologie muss sich daher mit Recht und Gerechtigkeit als psychischem Phänomen befassen und dabei auch unbewusste Vorgänge in den Mittelpunkt stellen. Andere Geisteswissenschaften haben längst die Bedeutung psychoanalytischer Erkenntnisse für sich entdeckt. Nun wollen auch wir als NRV-Fachgruppe "Psychologie und Recht" auf unserem juristischen Terrain auf entsprechende Entdeckungsreise gehen.