Jeder von uns weiß, dass Studium und Referendariat nur unzulänglich auf unsere berufliche Tätigkeit als RichterInnen vorbereiten. Wie wir uns dann in der Praxis zurecht finden, was das auch für die rechtsuchenden Bürger heißt, ist mehr oder weniger unserem Instinkt und dem Zufall überlassen. Eigentlich bräuchten wir einen zweiten „Vorbereitungsdienst“. Beim Finanzamt gibt es das. Bei der Staatsanwaltschaft hat man einen Gegenzeichner und zu Beginn nur begrenzte Befugnisse. Ist unsere Aufgabe als RichterInnen weniger bedeutsam oder weniger wichtig für den Bürger?
Die Antwort ist klar. Es ist höchste Zeit, ProberichterInnen nicht allein zu lassen und die Anfangszeit für RichterInnen generell so zu gestalten, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen, die für die tägliche Berufspraxis benötigt werden, frühzeitig erworben werden können. Das kann nur bei einer entsprechenden Entlastung durch ein reduziertes Dezernat und in Begleitung von zusätzlichen Fördermaßnahmen gelingen. Dabei ist wesentlich, dass bei allen Fördermaßnahmen den jungen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit geboten wird, die erwünschten Kenntnisse, Routinen und Erfahrungen in einem vom Belastungsdruck unterschiedlichster Art möglichst freiem Umfeld zu erwerben.
Die NRV hat in einer Art Konzept die Ideen, Vorschläge, Modelle und Anregungen zusammengetragen, die geeignet erscheinen, Richterinnen und Richter in ihren ersten Berufsjahren zu begleiten und zu fördern. ....
mehr