12.08.2022 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Praxisumfrage: Arbeitsgerichtliche “Massenverfahren” und Rechtsschutzdefizite

Die Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat im November 2021 die Einrichtung einer Arbeitsgruppe beschlossen, um die Einführung geeigneter Instrumente zur besseren Bewältigung von arbeitsgerichtlichen Massenverfahren ergebnisoffen zu prüfen und gegebenenfalls konkrete Vorschläge auszuarbeiten. Die mittlerweile eingerichtete Arbeitsgruppe hat die Durchführung einer Praxisumfrage beschlossen, um das Auftreten von arbeitsgerichtlichen Massenverfahren besser einordnen zu können.

 

Für die Neue Richtervereinigung hat sich die Fachgruppe Arbeitsrecht mit der Praxisumfrage befasst. Sie gibt zu dem vorgelegten Fragebogen folgende Stellungnahme ab:

 

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11.05.2022 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Stellungnahme

Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Hinweisgeberschutz-Gesetz

Die Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung e.V. begrüßt es im Prinzip, dass die Hinweisgeber-RL des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 nun endlich in nationales Recht umgesetzt werden soll. Auch die teilweise Ausweitung des sachlichen Anwendungsbereichs auf nationales Recht – anders als der Entwurf der vormaligen Bundesregierung findet grundsätzlich unsere Zustimmung.

 

Allerdings...

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16.04.2020 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Stellungnahme

Verordnungsermächtigung in § 14 Abs. 4 ArbZG gem. Gesetz vom 27.03.2020 (BGBl. I S. 575) und zur COVID-19-Arbeitszeitverordnung vom 07.04.2020

Die Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung (NRV) wendet sich entschieden gegen die Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der COVID-19-Epidemie (COVID-19-ArbZV) vom 07.04.2020, die auf der Grundlage der neuen Verordnungsermächtigung in § 14 Abs. 4 ArbZG gemäß Gesetz vom 27.03.2020 erlassen worden ist:

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06.06.2019 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Stellungnahme

EuGH und Arbeitszeitaufzeichnungen – Aktuelle Auswirkungen

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, „ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.“  Diese Verpflichtung ist im europäischen Recht nicht ausdrücklich geregelt. Der EuGH begründet dies damit, dass nur so die praktische Wirksamkeit des europäischen Grundrechts gemäß Art 31 II Grundrechtecharta (GRCh) auf „Begrenzung der Höchstarbeitszeit, auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“ und die Rechte einer europäischen Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung  gewährleistet werden können.


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15.05.2019 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Pressemitteilung

Arbeitszeitschutz 4.0 für Arbeit 4.0

Der Europäische Gerichtshof hat am 14.5.2019 (C-55/18) entschieden, dass ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten ist, mit dem die von jedem Arbeitnehmer geleistete Arbeitszeit gemessen werden kann.

Ohne ein System, mit dem die tägliche Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers gemessen werden könne, könne weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung noch die Zahl der Überstunden verlässlich und objektiv ermittelt werden.

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06.04.2017 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Pressemitteilung

Nordrhein-Westfalen gibt Kernstück sozialdemokratischer Sozialpolitik auf und schafft eigenständigen Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ab

Am 1.4.2017 ist in NRW das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vom 26.1.2017 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass öffentliche Aufträge über Leistungen nur an Unternehmen vergeben werden, wenn sich diese verpflichtet haben, ihren Beschäftigten ein Mindeststundenentgelt von 8,84 Euro zu zahlen. Das ist genau der Betrag, auf den die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (mit wenigen Ausnahmen) ohnehin seit Januar 2017 nach dem Mindestlohngesetz Anspruch haben.

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17.11.2016 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Pressemitteilung

Entgeltgleichheit - Nur Transparenz, mehr nicht ?

Nomen est Omen. Aus dem Gesetz zur Entgeltgleichheit soll laut Referentenentwurf ein „Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern“ werden. Das greift zu kurz, kritisiert die Neue Richtervereinigung.

Geschlechtsspezifische Diskriminierungen beim Entgelt offenlegen - ein erster Schritt. Im Referentenentwurf  des Ministerium aber nur unvollständig und kurzsichtig geregelt.

Die Neue Richtervereinigung kritisiert den aktuell vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Referentenentwurf in fünf Bereichen:

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16.09.2016 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Pressemitteilung

Leiharbeit regulieren – Europarecht einhalten

n Deutschland wird zur Zeit mit einem Gesetzentwurf die weitere Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung zum 1.1.2017 vorbereitet. Hierbei muss auch die verbindliche Richtlinie der Europäischen Union zur Leiharbeit berücksichtigt werden. In drei wesentlichen Punkten ist dies nicht der Fall:

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05.03.2015 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Pressemitteilung

Notwendige Regulierung von Dienst- und Werkverträgen

FG-Arb R-2015-03-05  Notwendige Regulierung von Dienst- und Werkvertraegen

In Betrieben werden schon lange nicht mehr lediglich eigene Arbeitnehmer beschäftigt. Auch im Kernbereich unternehmerischer Tätigkeit erfolgt der Beschäftigteneinsatz zunehmend über Dienst- oder Werkverträge. Selbst in Krankenhäusern werden z.B. Patienten von Drittunternehmen gepflegt.

Auf Kosten der Beschäftigten können so Entgelte gesenkt, das unternehmerische Risiko verlagert und der Kündigungsschutz aufgeweicht werden.

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12.02.2015 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Pressemitteilung

Mindestlohn braucht Aufzeichnung !

FG-Arb R-2015-02 Mindestlohn braucht Aufzeichnung

Die Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung (NRV) fordert, keine Abstriche bei der Dokumentation nach dem Mindestlohngesetz zuzulassen. Nach diesem Gesetz müssen für alle geringfügig Beschäftigten (außer in Privathaushalten) und für diejenigen aus bestimmten Branchen (z.B. Baugewerbe, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Speditions- und Transportgewerbe, Gebäudereinigungsgewerbe, Fleischindustrie) Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufgezeichnet und 2 Jahre aufbewahrt werden.

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21.10.2014 | Fachgruppe Arbeitsrecht

Pressemitteilung

Dauererreichbarkeit von Beschäftigten muss begrenzt werden

Die Neue Richtervereinigung fordert eine klare Abgrenzung der Freizeit und Familienzeit von der Arbeitszeit.

FG-Arb R-2014-10 PM Anti-Stresss-Verordnung

Dauererreichbarkeit von Beschäftigten muss begrenzt werden

Die Neue Richtervereinigung fordert eine klare Abgrenzung der Freizeit und Familienzeit von der Arbeitszeit.

Flexible Arbeitszeiten und kurzfristige Erreichbarkeit durch mobile Arbeitsmittel sind Stressfaktoren, die heute unübersehbar die Arbeitswelt bestimmen. Laptop, Smartphone oder Tablet sind aber nicht nur aus dem Arbeitsalltag, sondern auch aus Freizeit und Familienleben nicht mehr wegzudenken. Eine große Zahl der Arbeitgeber erwartet, dass „ihre“ Arbeitnehmer mit diesen Arbeitsmitteln außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten unbezahlt erreichbar und verfügbar sind. Eine wirksame Kontrolle der damit einhergehenden Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz findet praktisch nicht statt.

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29.04.2013 | FG Arbeitsrecht

Pressemitteilung

Die Neue Richtervereinigung fordert die Abschaffung der Sonderrechte der gesetzlichen Krankenkassen bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen

FG-Arb R-2013-04-29 PM Sonderrechte gesetzliche Krankenkassen korr

Die gesetzlichen Krankenkassen genießen nach heutiger Rechtslage Sonderrechte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wenn eine Krankenkasse wegen dauerhafter Leistungsunfähigkeit von der Aufsichtsbehörde geschlossen wird. So enden die Arbeitsverhältnisse mit allen Beschäftigten ohne Ausspruch einer Kündigung im Schließungszeitpunkt kraft Gesetzes, wenn eine Unterbringung bei einer anderen gleichartigen Krankenkasse nicht möglich ist. Dies gilt auch dann, wenn die Weiterbeschäftigung zahlreicher Beschäftigter zur Abwicklung der Krankenkasse noch erforderlich ist.

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29.04.2013 | FG Arbeitsrecht

Betriebsbedingte Kündigungsgründe – Tabuzone für Arbeitsgerichte?

Peter Stein

FG-Arb R-2013-29-04-Tabuzone.pdf

In der letzten Sitzung der Fachgruppe Arbeitsrecht am 13./14.4.2013 in Frankfurt/Main stand die rechtliche Bedeutung der unternehmerischen Entscheidung im Kündigungsschutzverfahren im Mittelpunkt. Peter Stein hatte uns in das Thema eingeführt und infolge der Diskussion seine Position an manchen Stellen noch überarbeitet. Das Ergebnis beinhaltet der Aufsatz hier im Download.

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28.04.2013 | FG Arbeitsrecht

Gedankenaustausch der Neuen Richtervereinigung (NRV) mit Vertreter der US-Whistleblower-Behörde

Im Anschluss an die <link http: www.boell.de calendar external-link-new-window konferenz für>Internationale Konferenz „Whistleblowing for Change - Die Gesetze zum Schutz der Whistleblower weiterbringen“ ,die die Heinrich-Böll-Stiftung und Transparency-International am 11.3.2013 in Berlin mit Vertretern weiterer NGOs durchgeführt haben, fand am 12.3.2013 ein mehrstündiger Gedankenaustausch der Fachgruppe Arbeitsrecht der NRV mit <link http: www.osc.gov cohen.htm external-link-new-window>Mr. Marc Cohen, Deputy Special Counsel des US-Office of Special Counsel und ehemaligem Direktor des Government Accountability Project (GAP) sowie mit Herrn Rechtsanwalt und Ombudsmann Björn Rohde-Liebenau (RCC Risk Communication Concepts) statt.

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31.05.2012 | FG Arbeitsrecht

Leiharbeitnehmer in Deutschland: Individuelle Rentenversicherungsbeiträge vollständig sichern

Die Arbeitsgerichte in Deutschland haben das systematische Lohndumping in der Zeitarbeit gestoppt.

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08.05.2012 | FG Arbeitsrecht

Leiharbeit in Deutschland: Unsozial und auf europarechtswidriger Grundlage

Die Fachgruppe Arbeitsrecht der Neuen Richtervereinigung (NRV) hat sich auf ihrer Frühjahrstagung 2012 mit der Leiharbeit in Deutschland beschäftigt und erneut festgestellt, dass Leiharbeit unsozial und europarechtswidrig ist. In einem Positionspapier hat die NRV Forderungen an die Politik und an die Sozialversicherungsträger erhoben.

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26.04.2012 | FG Arbeitsrecht

Meinungsfreiheit im Betrieb

Gesetz zum Schutz von Whistleblowern erforderlich

Die Neue Richtervereinigung (NRV) hat bereits im Herbst 2011 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Schutz der Meinungsfreiheit bei Hinweisen zu Missständen im Betrieb (Whistleblowing) begrüßt und gefordert, dass der Grundsatz gelten muss „Im Zweifel für die Meinungsfreiheit“.

Vor dem Hintergrund der Gesetzentwürfe mehrerer Parteien sowie der Anhörung von Sachverständigen durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages hat sich die Fachgruppe Arbeitsrecht der NRV erneut mit dem Thema befasst.

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22.09.2011 | FG Arbeitsrecht

Auch im Betrieb: Im Zweifel für die Meinungsfreiheit

Whistleblower müssen geschützt werden

Die Neue Richtervereinigung (NRV) begrüßt, dass die Meinungsfreiheit von Beschäftigten im Betrieb auch beim so genannten Whistleblowing wieder zu Recht gerückt ist.

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29.11.2006 | FG Arbeitsrecht

Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes der Bertelsmann-Stiftung

Stellungnahme der NRV

Die Fachgruppe Arbeitsrecht der NRV hat in zwei Beratungsrunden am 23.10.2006 in Stuttgart und am 29.11.2006 in Karlsruhe im Kreis von etwa 20 Richterinnen und Rich­tern der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit erster und zweiter Instanz den Entwurf der Professoren Dres. Preis und Henssler (2. Fassung, Stand August 2006) beraten.

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