13.09.2012 | LV Schleswig-Holstein
Verdacht der Einflussnahme ist nicht ausgeräumt
Die schriftliche dienstliche Stellungnahme der Richterin darf daher im Interesse einer vollständigen Sachverhaltsaufklärung und auch im Interesse der Richterin nicht unter den Tisch fallen. Von dem Direktor des Amtsgerichts, der als richterlicher Vertreter den Beschluss am Freitag erlassen hat, hat das Justizministerium eine dienstliche Stellungnahme erfordert und verwertet; er hat sich als Richter, der in der Sache entschieden hat, erklärt. Es ist daher nicht nachvollziehbar, weshalb die dienstliche Stellungnahme der Richterin, die am Freitag nicht entschieden hat (es lag nach Bewertung des Justizministeriums ja ein Vertretungsfall vor), nicht verwertbar sein soll.
Die NRV Schleswig Holstein stellt sich vor dem Hintergrund des bis heute nicht vollständig aufgeklärten Sachverhaltes uneingeschränkt vor die verbandlich nicht organisierte Richterin. Diese sieht sich neben dem möglichen Verstoß gegen ihre richterliche Unabhängigkeit nun auch schutzlos der in der <link file:1900 download>Stellungnahme des Justizministeriums wiedergegebenen Meinung des Innenministeriums – die Richterin habe “krass rechtswidrige Auskünfte bezogen auf die Observation” erteilt – ausgesetzt, ohne bis gestern dazu angehört worden zu sein, ob sie eine derartige Erklärung gegenüber der Polizei abgegeben hat. Der Innen- und Rechtsausschuss, die Kolleginnen und Kollegen und auch die betroffene Richterin haben Anspruch auf vollständige Aufklärung.
Die NRV SH wird weiter darauf hinwirken.