13.11.2012 | FG Gewaltenteilung
Pressemitteilung
Suspendierung der Präsidentin des OLG Karlsruhe gefordert!
Die Neue Richtervereinigung hat vom Justizminister des Landes Baden-Württemberg gefordert, die sofortige Suspendierung der Präsidentin des Oberlandesgerichts Karlsruhe Prof. Dr. Hügel einzuleiten.
Anlass ist ein in der bundesdeutschen Justizgeschichte bislang beispielloser Versuch einer Gerichtspräsidentin, einen Richter mit dienstrechtlichen Maßnahmen im Ergebnis zu einer Änderung seiner richterlichen Arbeitsweise zu zwingen. Konkret wird dem Kollegen unter Bezugnahme auf zweifelhaftes Zahlenmaterial zwar "nur" vorgeworfen, weniger als der Durchschnitt der Kollegen am Gericht zu erledigen. Tatsächlich sollen die Maßnahmen aber ganz gezielt bewirken, dass der Richter, dessen persönlicher und zeitlicher Arbeitseinsatz außer Frage steht, "irgendwie" mehr erledigt und damit die bei ihm anhängigen Rechtsachen weniger sorgfältig bearbeitet, als von ihm in seiner richterlichen Unabhängigkeit für erforderlich gehalten wird.
Peter Pfennig, Sprecher der Fachgruppe Gewaltenteilung, erklärt:
„Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen (<link http: www.gesetze-im-internet.de gg art_97.html external-link-new-window>Art. 97 Abs. 1 GG). Dieser Schutz besteht gerade gegen Maßnahmen von Gerichtsvorständen, die sich gerne als Dienstvorgesetzte eigener Art sehen und unstatthaften Einfluss auf die richterliche Entscheidungsfindung nehmen wollen. Die unerhörten Vorgänge am Oberlandesgericht Karlsruhe belegen überdeutlich, dass Prof. Dr. Hügel bislang ungestraft ganz in diesem Sinn agieren kann. Statt sich jedem Eingriff in die tatsächliche Arbeitsweise eines Richters zu entsagen, vergreift sie sich zu gefährlichen Einschüchterungsversuchen "unbequemer" Richter wie zu Kaisers Zeiten, die in ihrer Tragweite sogar über die sog. <link http: www.juris.de external-link-new-window kammer des beschluss vom bvr>Backhaus-Affäre hinausgehen. Es ist zwar gut, dass zu dem skandalösen Vorgehen in Fachbeiträgen bereits deutliche Worte gefunden worden sind, die es als greifbar rechtswidrig entlarven (Wittreck, Durchschnitt als Dienstpflicht?, <link file:1464 download>NJW 2012, 3287). Auch wenn die unzulässigen Maßnahmen durch die damit befassten Gerichte aufzuheben sind, ist dies mittlerweile genauso wenig ausreichend wie der Ausgang der beim Justizminister eingelegten Dienstaufsichtsbeschwerde abgewartet werden kann: Da Prof. Dr. Hügel sich in den laufenden Rechtsbehelfsverfahren sogar in rechtswidrige, weil geheime Sonderuntersuchungen versteigt und damit - wenn auch vergeblich - versucht, ihren Tabubruch nachträglich zu rechtfertigen, ist sie als Gerichtsvorstand schon jetzt nicht mehr tragbar. Sie ist in dieser Eigenschaft dringend aus dem Verkehr zu ziehen. Bevor also weiterer, möglicherweise nicht mehr gutzumachender Schaden für das Ansehen der Justiz entsteht, hat Herr Stickelberger umgehend die Suspendierung von Prof. Dr. Hügel von ihrem Präsidentenamt zu veranlassen.”
Pressereaktionen:
<link http: www.stuttgarter-zeitung.de inhalt.ruege-fuer-gruendlichen-richter-wenn-das-ringen-ums-recht-zu-lange-dauert.11825854-4714-478d-a08d-4108e75aecc5.html external-link-new-window in stuttgarter>Stuttgarter Zeitung
<link http: www.badische-zeitung.de suedwest-1 die-erhoehung-der-schlagzahl--65627334.html external-link-new-window>Badische Zeitung
<link http: beck-aktuell.beck.de news neue-richtervereinigung-beklagt-dienstaufsichtsmassnahmen-wegen-unterdurchschnittlicher-erledig external-link-new-window>Beck Online mit Kommentar von <link http: www.felser.de blog minderleister-low-performer-und-die-logik external-link-new-window von ra m.>RA Michael Felser
<link http: www.sueddeutsche.de d5y38j tempo-suender.html external-link-new-window janisch in süddeutsche>Süddeutsche Zeitung