26.01.2017 | Landesverband Sachsen
Pressemitteilung
Schulterschluss mit Höcke: Richter überschreitet rote Linie
Zu den Äußerungen des Richters am Landgericht Dresden, Jens Maier, vom 17. Januar 2017
Der Richter am Landgericht Dresden, Jens Maier, sprach am 17. Januar 2017 als Vorredner von Björn Höcke auf einer Veranstaltung der Jugendorganisation der Alternative für Deutschland (AfD) in Dresden. Maier selbst ist seit 2013 AfD-Mitglied. Er tritt außerdem auf dem Landesparteitag und der Landeswahlversammlung der sächsischen AfD um einen Listenplatz für die Bundestagswahl an.
Jens Maier gab am 17. Januar 2017 unter anderem folgendes von sich:
1) Der Erfolg der NPD sei damit begründet, dass „sie die einzige Partei war, die immer geschlossen zu Deutschland gestanden“ hätte.
2) Er äußerte sich außerdem zur Erinnerungskultur in der Bundesrepublik „diese ganze gegen uns gerichtete Propaganda und Umerziehung, die uns einreden wollte, dass Auschwitz praktisch die Folge der deutschen Geschichte wäre" und erklärte „diesen Schuldkult für beendet, für endgültig beendet". Aktuell im Land zu beobachten ist, so Maier, eine „Herstellung von Mischvölkern, um die nationalen Identitäten auszulöschen".
3) Höcke sei „meine Hoffnung“, ein „aufrechter Patriot“, so ferner Jens Maier.
Wir als Neue Richtervereinigung (NRV) sind bestürzt über derartige Äußerungen von Seiten eines Vertreters unserer Profession. Dazu nehmen wir, ungeachtet der disziplinarrechtlichen Beurteilung, wie folgt Stellung:
Zu 1) Diese Äußerung ist als Lob der NPD zu verstehen. Die NPD ist eine Partei, die eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist und deren politisches Konzept auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist (Urteil des BVerfG vom 17.Januar 17).
Zu 2) Unsere Verfassung, insbesondere die Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes, beruhen auch auf den Erfahrungen der Menschheitsverbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands. Die Erinnerung an diese Verbrechen drückt sich in rechtlicher und moralischer Verantwortung in Worten und Taten aus und ist ein Prozess, der nie abgeschlossen sein wird.
Wer diesen Prozess - der nicht mit „Schuld“ der jetzt Lebenden sondern mit Trauer und Scham zu tun hat - für beendet erklärt, flieht feige vor der Verantwortung und verkennt die
Basis unserer Rechtsordnung. Dabei ist es die große Stärke unseres Landes, sich auch die dunklen Seiten seiner Geschichte anzusehen.
Zu 3) Mit der nachfolgenden Rede von Höcke, die gespickt ist mit völkischem, rassistischem Vokabular, wird der Neonazi-Ideologie Vorschub geleistet. Das ist auch denen zuzurechnen, die ihre Hoffnungen auf einen solchen Politiker setzen.
Wer ein solches Weltbild - wie offenbar Jens Maier - hat, macht sich als Vertreter des deutschen Rechtsstaates unglaubwürdig. Ein Richter, dessen Äußerungen ihn als überzeugten Anhänger eines völkischen Weltverständnisses ausweisen, sollte sich auch selbst die Frage stellen, wie er unbefangen solchen Personen gegenübertreten und deren Belange richtend beurteilen kann, die sein Weltbild nicht teilen. Und er sollte sich fragen, was er den Parteien eines Rechtsstreits und was er der Öffentlichkeit vermittelt, wenn er ein Urteil „im Namen des Volkes“ verkündet.
Ansprechpartner:
Thomas Guddat, Richter am Arbeitsgericht Dresden, thomas.guddat@neuerichter.de