31.10.2007 | FG Verwaltungsrecht

Reisebericht Nahostreise

Zukunftsperspektiven von Angehörigen nicht muslimischer Minderheiten als Flüchtlinge in ausgewählten Nachbarländern des Irak

Im Irak gibt es etwa 14 christliche Kirchen, daneben die Mandäer, die sich nicht als christliche Kirche verstehen, da sie ihren Ursprung auf Johannes den Täufer zurückführen sowie die Jeziden.

Nach der militärischen Intervention im Irak haben insbesondere die christlichen Min­derheiten in diesem Land durch die seit Jahren bestehende Unsicherheit und die Übergriffe moslemischer Gruppierungen zu leiden. Die besondere Situation der christlichen Minderheiten im Irak ist nach dem Eindruck der Gespräche u.a. auch darauf zurückzuführen, dass diesen Minderheiten eine zu große Nähe zu dem ge­stürzten diktatorischen Regime, als auch jetzt eine zu große Nähe zu den Truppen der Vereinigten Staaten bzw. von Großbritannien vorgehalten wird. Daneben ergibt sich, dass die Hauptländer der Interventionstruppen christlich bestimmt und ihnen ein "Kreuzzug" gegen moslemische Staaten vorgeworfen wird.

Die Flüchtlingssituation der Iraker stellt die größte Flüchtlingskatastrophe im Nahen Osten nach 1948 dar. Insgesamt gibt es etwa 4,5 Millionen irakische Flüchtlinge, wo­bei mehr als die Hälfte Binnenflüchtlinge im Irak selbst sind. Ins Ausland geflohene irakische Flüchtlinge haben Aufnahme in Syrien, in Jordanien, der Türkei, dem Liba­non und in Ägypten gefunden. Wobei die Aufnahmestaaten Syrien und Jordanien die Hauptlast tragen. In Syrien befinden sich etwa 1,2 Millionen irakische Flüchtlinge, in Jordanien etwa 750.000 und in der Türkei etwa 10.000. Die beiden erstgenannten Länder tragen daher die Hauptlast der Aufnahme der Flüchtlinge. Würde man diese Flüchtlingszahlen auf deutsche Verhältnisse übertragen, würden im Vergleich zu Syrien und Jordanien etwa 5 bis weit über 10 Millionen Personen zusätzlich zu der deutschen Bevölkerung nach Deutschland gekommen sein.


Damaskus, Syrien

Die Situation in Syrien stellt sich nach einer Vielzahl von Gesprächen mit Flücht­lingen, Kirchenvertretern sowie Vertretern internationaler Organisationen wie folgt dar:

Die Flüchtlinge sind ? dies gilt ebenfalls für die anderen besuchten Länder Jordanien und Türkei ? nicht in Lagern untergebracht. Die Pa­lästinenser dagegen sind sowohl in Syrien als auch in Jordanien in Lagern in Grenznähe un­tergebracht .

Die Unterbringungssituation der irakischen Flüchtlinge setzt aber entsprechende finan­zielle Mittel voraus, so dass von Flüchtlingen, denen nur sehr begrenzte finan­zielle Mittel zur Verfügung stehen, gefordert wird, dass sie in Lagern untergebracht wer­den, um sich somit ohne große finanzielle Belastung in Syrien aufhalten zu kön­nen.
Nach Angaben des Vertreters des UNHCR sind zuletzt etwa 2.000 bis 3.000 iraki­sche Flüchtlinge am Tag in Syrien eingereist. Lediglich etwa 10 % der 1,2 Millionen Flüchtlinge haben sich beim UNHCR registrieren lassen. Dies hat nach Auffassung verschiedener Gesprächsteilnehmer u.a. den Grund, dass die persönliche Ehre ver­bietet, sich selbst als hilfsbedürftig zu bezeichnen bzw. seine Identität bzw. seinen konkreten Herkunftsort offenzulegen.
Von der insgesamt gegebenen Anzahl der Flüchtlinge handelt es sich hierbei etwa um 10 % Christen. Der Religionsführer der Mandäer schildert die Lebenssituation der Mitglieder seiner Glaubensgemeinschaft dahingehend, dass vor dem Sturz Saddam Husseins 35.000 Mitglieder seiner Religionsgemeinschaft im Irak gelebt hätten, dies habe sich mitt­lerweile auf 4.000 Personen reduziert. Eine Rückkehrmöglichkeit für die Mandäer hat der Scheich nicht gesehen, da nach seiner Information die neue Verfassung des Iraks faktisch ein Aufenthaltsverbot für Nicht-Muslime vorsehe. Im Irak werde es keinen Platz mehr für Minderheiten geben.

Die etwa 1,2 Millionen Iraker leben praktisch assimiliert in Syrien und wohnen dort in Häusern bzw. angemieteten Wohnungen. Während die Einreise zunächst ohne be­sondere Voraussetzungen möglich war, besteht ab dem 01.10.2007 eine Visums­pflicht. Das Visum hat eine Gültigkeit von drei Monaten und kann nur in der syrischen Auslandsvertretung in Bagdad erneuert werden, was für erhebliche Probleme insbe­sondere deshalb sorgt, da unter Umständen gerade eine Flucht aus Bagdad wegen der dortigen Bedrohungssituation erfolgt ist. Die Flüchtlinge werden ? ebenso wie in Jordanien ? nicht als "Flüchtlinge", sondern als "Gäste" angesehen, da die Befürch­tung besteht, dass dies sonst zu einem langen bzw. dauerhaften Aufenthalt führen könnte, Gäste hingegen begeben sich nach einem angemessenen Aufenthalt wieder an den Ursprungsort zurück. Generell herrscht ein Arbeitsverbot, wie auch in Jorda­nien. Während es in der Anfangszeit noch möglich war, eine angemessen vergütete Arbeit zu finden, aus Solidarität mit den Flüchtlingen ist es auch vorgekommen, dass diese eine höhere Vergütung als die Syrer selbst erhalten haben, besteht diese Mög­lichkeit nicht mehr. D.h. die Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel u.ä. sind aus den mitgebrachten finanziellen Mitteln zu zahlen. Aufgrund der hohen Nachfrage sind die Mieten stark angestiegen. Sowohl auf dem Wohnungsmarkt als auch im Ar­beitsleben kommt es zu Konkurrenzsituationen mit der einheimischen Bevölkerung. In der Re­gel besteht für Frauen die Möglichkeit, als Haushaltshilfen zu arbeiten, heranwachsenden Söhne können sich als Lastenträger auf Märkten verdingen.

Der Besuch der chaldäischen Gemeinde in Damaskus hat die Situation dieser christ­lichen Minderheit verdeutlicht. Während bis zu der Fluchtbewegung lediglich 120 Familien diese Gemeinde gebildet haben, sind im Laufe der letzten Jahre weitere 7.000 Familien in diese Gemeinde gekommen. Die Gemeinde selbst versucht auf­grund ihrer Mittel und aufgrund von Spendenaufkommen die neu hinzugekommenen Familien mit Lebensmitteln oder anderen Dingen des täglichen Bedarfs zu unter­stützen.

Durch Vermittlung der "Schwestern vom guten Hirten" kam es in Damaskus auch zu Begegnungen und Gesprächen mit christlichen Familien. Hieraus hat sich ergeben, dass diese keine Aufenthaltsmöglichkeit im Irak sehen. Die Flüchtlinge kamen über­wiegend aus Bagdad bzw. aus dem Südirak. Als fluchtauslösende Gesichtspunkte wurden immer wieder vorgetragen, dass Forderungen, auch in schriftlicher Form, aufgestellt worden sind, binnen 24 Stunden das Land unter Zurücklassung von Hab und Gut zu verlassen, anderenfalls die Tötung der Familien erfolgen würde. In einer Vielzahl von Fällen ist als Alternative zum Verlassen des Landes das Konvertieren zum Islam angeboten worden. Selbst wenn dies erfolgt ist, änderte dies wenig an der Bedrohungssituation. So ist von einer Familie berichtet worden, die aufgrund starken Drucks zum islamischen Glauben konvertiert ist. Danach ist der Vater und Ehemann aufgefordert worden, seine Tochter und seine Ehefrau herauszugeben, um diese mit anderen Moslems zu verheiraten. Dieser hat keine andere Lösung gesehen, als seine Tochter, seine Ehefrau und anschließend sich selbst zu er­schießen. Eine wei­tere Familie ? Ehepaar und fünf Kinder ? hat die Bedrohungssi­tuation dahingehend geschildert, dass die Entführung der ältesten 16-jährigen Toch­ter angedroht wurde, soweit nicht ein Betrag von 6.000,- Dollar gezahlt werden würde. Aber auch nach Zahlung dieses Geldes blieb die Bedrohungssituation be­stehen, nunmehr wurde verlangt, dass die weiblichen Mitglieder der Familie sich islamischen Kleidungsvor­schriften zu unterwerfen hätten, was letztlich zur Ausreise aus dem Irak führte. Eine andere Familie ? Ehepaar und 10-jährige Tochter ? hatte nach vielfältigen Be­mühungen eine Einreiseerlaubnis für Australien erhalten. Als die australische Bot­schaft jedoch in Erfahrung brachte, dass das Kind schwerbehindert war, ist diese Erlaubnis widerrufen worden, was für diese Familie zu großer Orientie­rungs- und Hoffnungslosigkeit geführt hat. Eine weitere Familie ? zwei Brüder, deren Mutter und die Tochter eines der Brüder (hierbei handelte es sich um eine moslemische Familie, da sich die Ordensschwestern um alle Hilfsbedürftigen kümmern) ? schilderten den Anlass ihrer Ausreise dahingehend, dass der Friseursalon des einen Bruders in die Luft gesprengt wurde. Das Geschäft wurde hierbei vollständig zerstört. Vor der Ausreise aus dem Irak verstarb die Ehe­frau des einen Bruders aufgrund ei­ner Krebserkrankung. Die jetzt 11-jährige Tochter war ebenfalls an Krebs erkrankt, die Familie hatte für die nunmehr anstehende nächste Chemotherapie nicht die er­forderlichen 500,- Dollar. Insgesamt hatte der mehrjährige Aufenthalt in Syrien dazu geführt, dass sämtliche Gelder aufgebraucht waren, da eine Weiterreise in ein westli­ches Land nicht in Betracht kam, blieb für diese Familie nur die Möglichkeit, in den Irak zurückzukehren.

Betont wurde immer wieder, dass es in Syrien ? wie auch in Jordanien ? ein friedli­ches Zusammenleben der Christen und Moslems gebe, wenn bestimmte Grenzen eingehalten würden. Hingewiesen wurde auch darauf, dass es vor den militärischen Auseinandersetzungen im Irak keinen Hass zwischen den Religionsgruppen gegeben hätte. Die derzeitigen Übergriffe gegen christliche Minderheiten beruhten auf zum Teil fanatisierten Moslemgruppen oder stellten sich als kriminelle Akte dar.

Für alle Christen war eine Rückkehr in den Irak nicht denkbar. Aber auch ein Verbleib in den Aufnahmeländern Syrien oder Jordanien schien nicht vorstellbar. Die einzige Alternative, die gesehen wurde, war die Weiterwanderung in ein westliches Land, wobei die USA als bevorzugtes Ziel angegeben worden ist.

Insbesondere die Vertreter der christlichen Kirchen haben das Dilemma der christli­chen Minderheiten im Irak dahingehend beschrieben, dass die über Jahrhunderte gewachsenen Wurzeln und Traditionen dieser Kirchen durch die Flucht aus dem Irak sehr stark gefährdet sind. Soweit keine größeren Gruppen von Angehörigen dieser christlichen Kirchen gemeinsam in ein Drittland auswandern können, wird dies zum Ende dieser Kirchen insgesamt führen. Während die Bedrohungssituation eindeutig gesehen worden ist, bestand aber auch seitens der Vertreter der christlichen Kirchen das Bedürfnis, sich für einen Verbleib der Christen im Irak und damit für den Erhalt der Religionsgemeinschaften einzusetzen.

So hat ein chaldäischer Priester (in Istanbul) berichtet, dass er nach einer Mord­drohung in seiner Gemeinde in Basra nach Bagdad geflüchtet ist. Durch seinen Patriachen hat er in Bagdad eine neue Gemeinde zugewiesen bekommen und als die Bedrohungssituation extrem wurde, hat er in Rücksprache mit seinem Bischof mehr­fach die Gemeinde gewechselt. Letztendlich hat dies nicht verhindern können, dass Kircheneinrichtungen verwüstet und er konkret mit seiner Tötung bedroht worden ist, was dann zu seiner Flucht geführt hat.


Amman, Jordanien

Die jordanische Hauptstadt Amman hat eine rasante Entwicklung erlebt. So belief sich die Einwohnerzahl Mitte der 20er Jahre des 20. Jahrhunderts auf 4.000 Perso­nen, mittlerweile hat Amman 1,8 Millionen Einwohner. Bei den verschiedenen Fahr­ten durch die Stadt war deutlich zu sehen, dass große Neubaugebiete in Amman entstehen bzw. entstanden sind. Die Lebensverhältnisse in Jordanien sind deutlich teurer als in Syrien.

Die jordanische Regierung akzeptiert keine Flüchtlinge, d.h. es hat eine Registrierung vor der Einreise und eine Visumserteilung zu erfolgen. Für die irakischen "Gäste" gibt es keine Arbeitserlaubnis, für die Kinder aber Zugang zu Bildung und insgesamt Zu­gang zur medizinischen Betreuung ? wie dies auch für Syrien gilt.

Obwohl eine Visapflicht besteht und bei einem Verstoß hiergegen eine Strafe von 1,50 Jordanische Dinar pro Tag und pro Person fällig ist, lebt der Großteil der irakischen Flücht­linge ohne diese zwingende Notwendigkeit illegal in Jordanien. Dies ist bekannt, führt aber nur in Ein­zelfällen zu Konsequenzen.

Im Gespräch mit Franziskanerinnen in Amman haben diese als das größte Problem der christlichen Flüchtlinge die Verzweiflung dieser Personen angegeben, die hier keine Möglichkeit zu einer Rückkehr in den Irak, keinen Daueraufenthalt sowie keine Einreise in einen Drittstaat sehen.

In einem Gespräch mit einem ehemaligen General der irakischen Armee hat dieser die Ursache der Instabilität und der andauernden Kämpfe und Anschläge im Irak und somit die nicht vorhandene Sicherheit dort dahingehend beschrieben, dass etwa 300.000 bis 500.000 Milizionäre aus dem Iran sich im Irak befänden, um den Staat zu destabilisieren.

Auch in Jordanien ergaben sich Gespräche mit Flüchtlingen. Ein Ehepaar (der Mann arbeitete Erdölministerium) ist aus dem Südirak geflohen, nach­dem der Sohn, der sehr aktiv für die christliche Kirche gearbeitet hatte, erschossen worden war und sie die Aufforderung erhalten hatten, binnen 24 Stunden das Land zu ver­lassen und Hab und Gut im Irak zurückzulassen. Auf dem Weg zum Flughafen ist dieses Ehepaar angehalten worden und ihnen ist ein Großteil ihrer Barmittel ab­genommen worden, da ihnen ja gesagt worden wäre, dass sie nichts mitzunehmen hätten. Eine Vielzahl der anwesenden Personen erklärte, dass Söhne, Töchter oder Ehepartner in westlichen Ländern wie Australien, USA oder Schweden leben wür­den, ihnen wäre es jedoch nicht möglich, die Familie zusammenzuführen, da keine Einreiseerlaubnisse erteilt würden.

Nach Auffassung des Vertreters des örtlichen UNHCR befänden sich in Jordanien lediglich 150.000 legale Flüchtlinge, die überwiegend geduldet und nicht abgescho­ben werden würden. Die Anerkennungsentscheidungen des UNHCR erfolgen in Jor­danien wie auch in Syrien bei Flüchtlingen aus dem Süd- und Zentralirak auf einer Prima-facie-Basis.

Der armenische Erzbischof von Bagdad hat in einem Gespräch in Amman die Situation der Christen als rechtlos geschildert. In seiner Gemeinde sei eine Vielzahl von Personen gekidnappt und 46 von ihnen getötet worden. Aus dem Stadtteil Dora von Bagdad, in dem viele christliche Familien gewohnt hätten, seien mittlerweile 2.000 Familien vertrieben worden. Früher habe es 9 % Christen im Irak gegeben, mittlerweile seien nur noch 4 % der irakischen Bevölkerung christlichen Glaubens. Von Seiten der USA seien 2007 7.000 Iraker aufgenommen worden, für das Jahr 2008 erwarte er eine Aufnahme von 12.000 Irakern.


Ankara und Istanbul, Türkei

Der Vertreter des UNHCR in Ankara hat die Türkei in erster Linie als Transitland ge­schildert. Auch hier erfolgt für Flüchtlinge aus dem Süd- und Zentralirak die Zuer­kennung der Flüchtlingseigenschaft in der Form des Prima-facie-Beweises, für Flüchtlinge aus dem Norden sei ein individuelles Verfahren vorgesehen. Durch die Türkei würden selbst keine Asylverfahren durchgeführt, sondern dies sei Aufgabe des UNHCR, der auch für eine Weiterwanderung dieses Personenkreises sorge. Von 4.200 Personen, die registriert seien, seien 2.400 in die USA weitergewandert. Wie groß die Anzahl der Flüchtlinge sei, wisse niemand genau, Schätzungen beliefen sich auf 10.000 bis 50.000 Personen.

Nach Auffassung des UNHCR stelle der Nordirak keine inländische Fluchtalternative dar ? dies war übereinstimmend die Meinung aller Gesprächspartner. Zum einen gebe es Binnenflüchtlinge, die als Kurden im Zentral- bzw. Südirak gelebt hätten, und nunmehr in den Nordirak gegangen wären. Lediglich der Personenkreis, der eine Stammeszugehörigkeit habe, komme in den Genuss des Schutzes und der Hilfe bei der Suche nach Wohnung und Arbeit. Da Christen nicht in Stammesverbänden orga­nisiert wären, scheide diese Hilfsmöglichkeit aus. Die Lebenshaltungskosten in Nordirak seien sehr hoch, sie beliefen sich für eine 2-Zimmer-Wohnung auf 700,- bis 800,- Dollar, während dies z.B. in Damaskus sich lediglich auf 200,- Dollar belaufe. Ausrei­chende Arbeit sei nicht vorhanden, zudem gebe es Probleme mit der Türkei und dem Iran.

Bei dem Besuch der Chaldäischen Kirche in Istanbul sind ebenfalls Gespräche mit Flüchtlingen geführt worden, die das vorgezeigte Bild bestätigen.


Fazit

  • Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft im Rahmen eines Prima-facie-Beweises erscheint mir aufgrund der Gespräche und Eindrücke dieser Reise als nachvollzieh­bar und richtig.

 

  • Eine inländische Fluchtalternative im Nordirak ist nach übereinstim­mender Auffassung aller Gesprächspartner in Syrien, Jordanien und der Türkei nicht vorhanden, auch dies erscheint mir logisch und zutreffend.


  • Die Hauptaufnahmestaaten ? Syrien und Jordanien ? tragen eine außerordentlich hohe Belastung durch die Aufnahme von insgesamt 2 Millionen Flüchtlingen. Es lässt sich nicht absehen, ob die derzeitig stabile politische Situation in diesen bei­den Län­dern weiterhin bestehen bleiben kann. Wenn eine Destabilisierung auf­grund der großen Flüchtlingszahlen und deren Perspektivlosigkeit eintreten würde, hätte dies Auswirkungen auf den gesamten Nahen Osten. Dies gilt insbe­sondere, wenn militäri­sche Operationen über den Irak hinaus aufgenommen wer­den würden. Es erscheint mir daher als unabdingbar notwendig, dass die finan­ziellen Lasten dieser beiden Staaten auch von westlichen Ländern mit getragen werden, da letztendlich die Ursa­che dieser millionenfachen Flüchtlingskatastro­phe auf die militärische Intervention des Westens zurückzuführen ist.


  • Aus humanitären Gründen halte ich es für dringend erforderlich, dass Familienzu­sammenführungen erfolgen und somit Eltern mit ihren Kindern und Ehepartner in westlichen Ländern zusammenleben können.


  • Der Anteil der christlichen Minderheiten an der Gesamtzahl der Flüchtlinge beträgt etwa 10 %. Insoweit erscheint mir die Aufnahme dieser Flüchtlinge in den Westen im Rahmen von Kontingentlösungen sachgerecht und humanitär erforderlich.


Ferdinand Georgen
Richter am Verwaltungsgericht

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