03.03.2013 | Bundesmitgliederversammlung
Qualität der Rechtsprechung ist nicht zählbar !
Resolution
Die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung wendet sich gegen das dienstrechtliche Vorgehen der Präsidentin des Oberlandesgerichtes Karlsruhe Prof. Dr. Hügel gegen einen Richter, dem vorgeworfen wird, weniger als der Durchschnitt der Kollegen am Gericht zu erledigen.
Es handelt sich um einen direkten Angriff auf tragende Verfassungsprinzipien, wenn einem Richter, dessen persönlicher und zeitlicher Arbeitseinsatz außer Frage steht, von Seiten der Gerichtsverwaltung im Ergebnis abverlangt wird, mehr zu erledigen, und der damit offenbar die bei ihm anhängigen Rechtssachen weniger sorgfältig bearbeiten soll, als er es in seiner grundgesetzlich geschützten richterlichen Unabhängigkeit für erforderlich hält.
Der in den Reihen der Justizverwaltungen immer mehr festzustellende Trend zur Fixiertheit auf Erledigungszahlen genießt keinen verfassungsrechtlichen Schutz und ist zudem ein verhängnisvoller Schritt in die falsche Richtung zu Lasten des rechtsuchenden Bürgers, da dadurch die verantwortungsvolle Bearbeitung des Einzelfalls in Gefahr gerät. Die Bundesmitgliederversammlung der NRV erklärt sich solidarisch mit dem betroffenen Kollegen und ruft die Richterschaft dazu auf, sich standhaft gegen jedes Ansinnen, Justizgewährung nur an Erledigungszahlen zu messen, zur Wehr zu setzen.