04.03.2007 | Bundesmitgliederversammlung

Pressemitteilung

Neue Richtervereinigung fordert unabhängige Staatsanwaltschaft

 

Bisher ist die Staatsanwaltschaft zwar der dritten Gewalt zugeordnet, jedoch in einem streng hierarchischen System organisiert.

Diese aus dem Obrigkeitsstaat des 19. Jahrhunderts herrührende Struktur wird weder der Funktion noch der überragenden Bedeutung der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren gerecht.

Staatsanwälte führen die Ermittlungen. Ihnen obliegt es über den Anfangsverdacht zu entscheiden mit der Folge, ob Ermittlungen gegen eine Person eingeleitet und gegebenenfalls Zwangsmaßnahmen ergriffen werden. Sie entscheiden über insgesamt 60 bis 70 % aller Fälle abschließend, ohne dass Gerichte mit ihnen befasst werden. In den übrigen Fällen bestimmen sie darüber, ob ein Verfahren durch eine öffentliche Anklage oder im schriftlichen Verfahren durch Strafbefehl erledigt wird.

Die Staatsanwälte wachen darüber, dass die Polizei als Teil der Exekutive bei ihren Ermittlungen die Rechte der Bürger wahrt. Sie wachen damit auch darüber, ob die Exekutive sich an die Gesetze hält. Deswegen ist es widersinnig, dass der Justizminister, selbst ein Teil der Exekutive, mit Hilfe des Weisungsrechts den Wächter überwacht.

Die Neue Richtervereinigung fordert daher, die Staatanwaltschaften so zu organisieren, dass sie wie Richter, deren Unabhängigkeit in Art. 97 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützt ist, jeden Versuch der Einflußnahme von außen abwehren können.

Dazu bedarf es einer Abkopplung von der Exekutive durch Abschaffung des externen Weisungsrechtes und einer Neustrukturierung der internen Entscheidungsabläufe in der Weise, dass eine ausreichende Transparenz und Kontrolle garantiert wird (vgl. im Einzelnen: “Plädoyer für eine unabhängige Staatsanwaltschaft – Beschluss der Bundesmitgliederversammlung vom 4. März 2007“ www.nrv-net.de).

Die Schaffung einer unabhängigen Staatanwaltschaft stellt im europäischen Vergleich kein Novum dar. In Portugal und Italien hat sich die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft bereits bewährt. Auch der Europarat hat die Mitgliedsstaaten gemahnt dafür zu sorgen, dass die Staatsanwaltschaften unabhängig von jeder politischen Einflußnahme ermitteln können.
Winfried Hamm, Sprecher des Bundesvorstands der Neuen Richtervereinigung e. V.:

„Eine unabhängige und mit ausreichenden Mitteln ausgestattete Dritte Gewalt ist unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet nicht nur eine ausreichende Kontrolle der Exekutive, sondern sichert auch das Vertrauen des Bürgers in die staatlichen Institutionen.“

Weitere Infos zum Thema

  • Plädoyer für den unabhängigen Staatsanwalt

zurück