22.04.2016 | Landesverband Sachsen
Landesinfo Nr. 20 November 2015
REDESIGNED
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nein, wir meinen nicht, dass es ausreichen könnte, das Äußere zu re-designen und auf Hochglanz zu bringen, wenn die Inhalte nicht stimmen.
Beim Anwendungsprogramm forum* stimmt der Inhalt nicht. Es bedarf deshalb nicht des vor kurzem in Aussicht gestellten Re-designes, sondern eines Cuts (INFO 19), also einer Neukonzeption. Von Grund auf.
In diesem Heft stimmen die Inhalte. Davon sollten Sie sich gerne selber überzeugen.
1) Thema Besoldung: Was uns das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2015 wirklich bringt. Dazu ein Eigenzitat des Verfassers aus der Anhörung des Rechts- und Verfassungsausschusses vom 2.9.2015: „Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Formel kann eine der Funktion und der Unabhängigkeit der Judikative gerecht werdende Besoldung gerade n i c h t dauerhaft garantieren. Es wäre folglich eine Katastrophe, würde sich die Richterbesoldung dauerhaft an dieser Untergrenze im Sinne einer Leitlinie orientieren. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht etwa als Gebrauchsanweisung zu verstehen, sondern als Reißleine.“ → auf Seite 3
2) Christian Avenarius berichtet von den Koalitionsverhandlungen. Er öffnet einen Einblick in eine andere Welt. In eine Welt mit anderen Spielregeln – die so viel Einfluss hat auf unsere Lebenswirklichkeit. Auf die Zahl der Richterplanstellen, und auf die Rolle der Staatsanwaltschaft. Besonders der im Koalitionsvertrag vereinbarte Verzicht auf die Ausübung des externen Weisungsrechts durch den Staatsminister wird in seiner Bedeutung analysiert und lässt für die Zukunft gespannt sein. → auf Seite 5
3) Seine ersten Eindrücke vom Umgang des neuen Staatsministers der Justiz mit dem Landesrichterrat schildert Xaver Seitz. Nach der vielbeachteten Kritik an seinem Vorgänger (LRR, INFO 19, S. 11–13) kann es ja nur besser werden – oder? → auf Seite 8
4) Ruben Franzen fordert in diesem Zusammenhang eine Freistellung für die Mitglieder des Landesrichterrates in einem Umfang, der eine Repräsentation und eine Vertretung der Interessen der Richterschaft ermöglicht, die ihrer Funktion als Dritte Gewalt gerecht wird.→ auf Seite 10
5) Um Zeitkontingente geht es auch bei der Übernahme eines Kommentars des Kollegen Carsten Schütz aus der aktuellen BJ zu einem Urteil des Dienstgerichtshofs Baden-Württemberg. Darf einem Richter vorgehalten werden, er erledige weniger Fälle als der Durchschnitt seiner Kollegen, wenn sein Einsatz und die Qualität seiner Arbeit außer Zweifel stehen? Oder ist damit notwendig die Aufforderung verbunden, die Art seiner Recht- sprechung zu ändern, im Sinne eines Eingriffs in die richterliche Unabhängigkeit, erteilt in der Absicht, Rechtsprechung weniger an Recht und Gesetz, und dafür aber mehr an ökonomischen Gesichtspunkten auszurichten?→ auf Seite 17
6) In diesen Zusammenhang steht die Grundsatzkritik, die Ruben Franzen an der Methode übt, die als System zur Ermittlung des Personalbedarfs in der Justiz (PeBBSy) angewandt wird. An einem Beispiel aus der aktuellen Erhe- bung wird exemplifiziert, welche Manipulationsmöglichkeiten mit der Ermittlungsmethode verbunden sind, vor allem aber, warum sie zirkulär und damit methodisch unsinnig ist. → auf Seite 20
7) Schließlich wendet sich Ruben Franzen gegen einen allgegenwärtigen Zeit- fresser – die dienstliche E-Mail, und rät bei unzutreffender Adressierung: Return to sender. → auf Seite 29
Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir meinen nicht, dass das INFO 20 mit seinen Inhalten unzutreffend adressiert sei. Wir raten daher: Erst lesen, dann handeln!
8) Wegen der Wichtigkeit greifen wir ein länderübergreifendes Thema auf: Der Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung zur geplanten Revolutionierung des Asylrechts → auf Seite 31