06.03.2015 | LV Baden-Württemberg

Pressemitteilung

Justizministerium will Richter noch mehr gängeln

NRV sagt Nein zur neuen Beurteilungsrichtlinie

Die Neue Richtervereinigung Baden-Württemberg lehnt die vom Justizministerium geplante Novellierung der Beurteilungsrichtlinie für Richter und Staatsanwälte ab.

Zentrale Punkte der geplanten Änderung sind:

  1. Anhebung der Altersgrenze für Regelbeurteilungen von 50 auf 55 Jahre
  2. Regelbeurteilungen zu einem bestimmten Stichtag
  3. landesweite Abstimmung in Beurteilerkonferenzen
  4. Verbot einer zusammengefassten Beurteilung und eines Gesamturteils in einem Beurteilungsbeitrag

Die NRV sieht hierin einen weiteren Schritt zu einer Hierarchisierung des Beurteilungswesens. Diesem Zweck dienen sowohl die Anhebung der Altersgrenze wie die Stichtagsbeurteilung mit den ihr vorausgehenden gerichtsübergreifenden Beurteilerkonferenzen. Dadurch wird der institutionelle Rahmen geschaffen, um großflächig die Notenvergabe im Hinblick auf künftige Besetzungsverfahren zu steuern. Die Erwartung, dies werde nur „generell-abstrakt“ zur Erreichung der weichen Quoten und ohne konkreten Personenbezug geschehen, ist völlig unrealistisch.

Von erheblicher Bedeutung ist auch das künftige Verbot für Verfasser von Beurteilungsbeiträgen, eine zusammengefasste Beurteilung oder ein Gesamturteil abzugeben. Dieses Verbot soll ersichtlich den Einfluss von Beurteilungsbeiträgen auf die Endbeurteilung begrenzen.

Das Justizministerium kann sich zur Rechtfertigung der Anhebung der Altersgrenze und der Stichtagsbeurteilung auch nicht auf die von ihm angeführte verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung berufen. Dort werden solche Änderungen keineswegs verlangt. Die geplanten Änderungen legen nahe, dass sich die Finalität dienstlicher Beurteilungen weiter deutlich verstärken wird. Damit entfernt sich die Praxis im Bereich der Justiz noch weiter von einem an sich gebotenen fairen und leistungsgerechten Beurteilungswesen.

Prof. Johann Bader

 

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