06.03.2011 | Bundesmitgliederversammlung
Beschluss
Gesetzentwürfe für Justizstrukturreformen
Institutionelle Unabhängigkeit der Judikative
Das Fehlen institutioneller Unabhängigkeit der Judikative ist ein zentrales Manko der deutschen Justizstrukturen und inzwischen in Europa zur fast singulären Ausnahme geworden. Die auch strukturelle Sicherung der Unabhängigkeit der Judikative im besten Interesse der rechtsuchenden Bürger ist seit je her ein Kernanliegen der Neuen Richtervereinigung.
Aufbauend auf teils vor langer Zeit entwickelten Grundsatzbeschlüssen und Konzepten, nach Verabschiedung von Diskussionsentwürfen im Jahre 2010 (Änderung von <link file:1186 download>GG und <link file:1187 download>einfachgesetzlicher Vorschriften) und <link internal-link internal link in current>weiterer verbandsinterner Diskussion hat die Bundesmitgliederversammlung die anliegenden Entwürfe als Vorschläge und Forderungen an den Bundesgesetzgeber beschlossen.
Die geforderten Reformen sind zwar tiefgreifend, jedoch nötig und wie mit den Entwürfen gezeigt wird auch rechtstechnisch handhabbar. Auch die anderen bundesweit arbeitenden Verbände von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten fordern Strukturreformen zur Herauslösung der Judikative aus dem ministeriell beherrschten Verwaltungsaufbau, wenn auch mit teils anderem - z.B. landesrechtlichem - Ansatz. Damit haben die Verbände ihren Teil erfüllt - nun ist es an der Politik, eine Lösung auszuwählen.