11.03.2019 | Bundesmitgliederversammlung

Pressemitteilung

Erklärung zur richterlichen Besoldung

Die Neue Richtervereinigung fordert die unverzügliche Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2019 auch für die Richter*innen und Staatsanwält*innen der Länder.

Seit Jahren wird die Besoldung von Richter*innen und Staatsanwält*innen in den Ländern an der absoluten Besoldungsuntergrenze ausgerichtet.  Auf dem Weg hin zu einer amtsangemessenen Besoldung[1] fordert die Neue Richtervereinigung anlässlich ihrer Bundesmitgliederversammlung in Erkner deshalb als ersten Zwischenschritt, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2019 auch für die Richter*innen und Staatsanwält*innen der Länder unverzüglich und ohne Abstriche umzusetzen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um eine Mindestforderung der Neuen Richtervereinigung an die Landesparlamente und -regierungen. Weitere Verbesserungen sind möglichst bald in direkten Verhandlungen mit Vertretern der Richter*innen und Staatsanwält*innen zu vereinbaren.

 
 


[1][1]   Eine ausführliche Darstellung des Erfordernisses der amtsangemessenen Besoldung findet sich <link https: www.neuerichter.de details artikel article richterliche-besoldung-berlin-603.html external-link-new-window an das bundesverfassungsgericht zur richterlichen>hier.

Dateien zum Download

zurück