08.03.1997 | Bundesmitgliederversammlung
Positionspapier
Erklärung zum Drogenstrafrecht
Das Betäubungsmittelstrafrecht, das durch möglichst flächendeckende Kriminalisierung Drogenabstinenz durchsetzen wollte, hat versagt. Der Rauschmittelkonsum wurde gerade nicht eingedämmt, vielmehr steigt die Zahl der Erstkonsumenten und Drogentoten ständig und neue Rauschmittel überschwemmen - unkontrolliert - den Markt. Die Totalprohibition garantiert einen schon demokratiegefährdenden Machtzuwachs der international organisierten Kriminalität, die den Drogenhandel beherrrscht.
Ein neues Konzept für ein Betäubungsmittelstrafrecht muß die - fehlgeschlagene - Totalprohibition ersetzen. An die Stelle eines Strafrechts ist ein abgestuftes Marktregulierungssystem zu setzen, das in Anerkennung der gesellschaftlichen Realität eine effektive Präventionsarbeit gerade bei jungen Menschen ermöglicht und Abhängigen zu einem menschenwürdigen Leben verhilft.
Für die Genußmittel Haschisch und Marihuana bedeutet das:
diese Genußstoffe, weniger schädlich als Alkohol und Nikotin, sind aus der Prohibition in einen legalen und kontrollierten Markt zu überführen, der Gesichtspunkte des Jugendschutzes, anders als derzeit bei Alkohol und Nikotin, wirklich ernst nimmt. Die mehr als 20jährigen Erfahrungen in den Niederlanden zeigen, daß der faktisch ungehinderte Zugang zu Canabis nicht zu einem sogenannten „Dammbruch" geführt hat, also ein Genußmittel nicht „neu etabliert“ wurde.
Die NRV unterstützt vor diesem Hintergrund die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz zur „Trennung der Märkte“ und den „Apothekenantrag“ der schIeswig-holsteinischen Gesundheitsministerin Moser.