16.03.2015 | Bundesvorstand
Pressemitteilung
Die Neue Richtervereinigung fordert eine die richterliche Unabhängigkeit sichernde Besoldung
Die Bundesmitgliederversammlung der Neuen Richtervereinigung kritisiert, dass die gegenwärtige Besoldung der Richterinnen und Richter in Deutschland der Funktion der Judikative als Dritter Gewalt seit langem nicht mehr gerecht wird. Die aktuelle vor dem Bundesverfassungsgericht geführte Diskussion gibt erneut Anlass, auf die Notwendigkeit, diese Diskrepanz zu beseitigen, hinzuweisen.
Die Richterinnen und Richter müssen - wie die Parlamentsabgeordneten (Art. 48 Abs. 3 Satz 1 GG) - eine ihre Unabhängigkeit sichernde Besoldung erhalten. Als Referenzwert bietet sich dabei die Diätenhöhe der Bundestagsabgeordneten an. Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung könnte ein Anknüpfungspunkt sein, um einen für alle Beteiligten nachvollziehbaren und praktikablen Entscheidungsmaßstab zur Höhe einer angemessenen Besoldung zu entwickeln.
So erhält ein Richter im Eingangsamt (R 1) der Stufe 1 zwischen 3.673,-- EUR (Berlin) und 3.860,-- EUR (Bayern) brutto. Das sind ca. 70 % der bereits um die Sozialversicherungsbeiträge bereinigten Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Selbst in Beförderungsämtern wird diese Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht.
Unabhängig von der absoluten Höhe des Gehalts geht die Entwicklung der Richtergehälter in den einzelnen Bundesländern mittlerweile zu stark auseinander. Die föderale Freigabe der Richterbesoldung war ein Irrweg. Wir appellieren deshalb an Bundesjustizminister Heiko Maas, sich - wie angekündigt – mit Nachdruck für eine Vereinheitlichung der Richtergehälter einzusetzen.
Zudem verlangt die Neue Richtervereinigung auf der Grundlage bestehender europarechtlicher Vorgaben eine Richterbesoldung unabhängig von Alter oder ähnlich starren Stufen einzuführen. Dem entspricht unsere Forderung nach einer einheitlichen Besoldung unabhängig von der konkreten richterlichen Funktion.