26.06.2017 | Fachgruppe Verwaltungsrecht
Offener Brief
Asylverfahren und Arbeitsweise des BAMF
Sehr geehrter Herr Minister de Maizière,
sehr geehrte Frau Präsidentin Cordt,
die Bundesregierung hatte angekündigt, dass das BAMF einen Bestand von über 400.000 offenen Asylverfahren aus 2016 abarbeiten werde und hierfür im Schnitt rund 3.200 Verfahren täglich entscheiden wolle.[1] Das BAMF selbst berichtet, dass die Zahl der Anhörungen bis Mai 2017 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt worden sei auf 69.912.[2] Dies zeugt fraglos von erheblichen Anstrengungen, um die Vielzahl unerledigter Asylanträge abzuarbeiten und die Dauer der Verfahren zu verringern. Sie in möglichst eindrucksvolle Zahlen umzusetzen, mag in Anbetracht der bevorstehenden Bundestagswahlen auch politisch opportun sein.
Der mithilfe von Unternehmensberatern stattfindende Umbau des BAMF zu einer „Erledigungsfabrik“[3] ist jedoch keine befriedigende Antwort auf die mit den hohen Flüchtlingszahlen verbundenen Herausforderungen. Sie verliert aus dem Blick, dass es um menschliche Schicksale geht und nicht um eine Steigerung der Produktivitätsrate. Der Bund steht nicht in einem privatwirtschaftlichen Wettbewerb, sondern muss gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge tragen, dass die Verfahren insgesamt sach- und zeitgerecht bewältigt werden.
Die Erkenntnis, dass gelieferte Quantität auf Kosten der Qualität geht, gilt selbst in der Privatwirtschaft. Für das BAMF heißt das: je schneller Entscheidungen „produziert“ werden, desto größer ist die Fehleranfälligkeit. Für positiv entschiedene Fälle ist dies durch den Fall Franco A. und den Bericht über die durchgeführte Ad-hoc-Prüfung des BAMF – Interne Revision, Stand 30.05.2017 – bereits belegt.[4] Für negativ entschiedene Fälle ergibt sich dies aus den Erfahrungen, die die erstinstanzlich tätigen Verwaltungsrichterinnen und -richter tagtäglich machen. Werden Asylanträge abgelehnt und kommt es zu Klagen, führen Qualitätsmängel nicht nur zu vermeidbaren Gerichtsverfahren, sondern außerdem dazu, dass sich die Verfahren insgesamt umso länger hinziehen. Die Ergebnisse des BAMF entpuppen sich deshalb bei näherer Betrachtung als Makulatur.
Leidtragende sind in erster Linie die Asylsuchenden, die nach traumatisierenden Erlebnissen in der Heimat und während ihrer Flucht hier nicht zur Ruhe kommen. Davon abgesehen geht diese behördliche Praxis letztlich auf Kosten richterlicher Arbeitskraft und damit auf Kosten der Länder, die die Verwaltungsgerichte in den Stand versetzen müssen, die steigenden Eingangszahlen im Asylbereich zu bewältigen.
Die Neue Richtervereinigung möchte Ihnen deshalb von den Erfahrungen und Eindrücken berichten, die die mit gerichtlichen Asylverfahren befassten Richter*innen machen:
1. Viel zu oft kommt es aufseiten des BAMF zu Verfahrenseinstellungen gemäß § 33 AsylG wegen Nichtbetreibens des Verfahrens, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen offenkundig nicht vorliegen; dies ergibt sich zum Teil schon aus den Bundesamtsakten selbst. Das hat zur Folge, dass gegen solche Einstellungsbescheide geklagt wird, sie vom Gericht aufgehoben werden und dies zu einer unnötigen Verfahrensverlängerung führt.
2. Nach einer Untersuchung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sind die Hälfte der hier ankommenden Flüchtlinge psychisch krank; hiervon leiden etwa 40 bis 50 % der erwachsenen Flüchtlinge unter einer PTBS und rund die Hälfte unter einer Depression. Welche Folgen dies hat, wurde gerade erst auf Spiegel-online eindrucksvoll geschildert.[5] Die BPtK forderte deshalb bereits im Jahre 2015 „dringend gesetzliche Änderungen“, die eine Berücksichtigung der Situation derart schutzbedürftiger Personen sicherstellt und wie sie Art. 21 und 22 der EU Aufnahmerichtlinie von 2013 auch verlangen.[6] Die Umsetzungsfrist lief bereits im Juli 2015 ab, doch der deutsche Gesetzgeber wird nicht tätig. Auch werden die Anhörer*innen des BAMF unseres Wissens seit Jahren nicht mehr darin geschult, derartige Erkrankungen zu erkennen und damit umzugehen. Dies alles befremdet umso mehr, als dass die Umsetzung in einem Referentenentwurf des BMI von Oktober 2015 bereits vorgesehen war, dann aber offenbar im Interesse von verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen zurückgestellt worden ist.
3. Generell entsteht der Eindruck, dass die Anhörungen oft nur noch fragebogenmäßig abgearbeitet werden, ohne auf die Schutz suchende Person und ihr individuelles Schicksal einzugehen, ohne Nachfragen zu stellen oder eine weitere Aufklärung zu betreiben. Eine inhaltlich mangelhafte Anhörung vermag aber die Entscheidung nicht zu tragen und führt im gerichtlichen Verfahren zu erheblicher - vermeidbarer - Mehrarbeit und geht zulasten der Bearbeitung anderer Anträge und Klagen.
Der Grund dafür dürfte nicht nur die Unerfahrenheit vieler Anhörer*innen sein, sondern vor allem auch das Auseinanderfallen von Anhörer*in und Entscheider*in, was erklärtermaßen auf Beschleunigung angelegt ist.[7] Die bereits von anderen Stellen geäußerte Kritik hieran teilen wir. Es dürfte auf der Hand liegen, dass die Bearbeitung ein und derselben Sache durch zwei Mitarbeiter*innen bei sachgerechter Aufgabenwahrnehmung nicht effizient sein kann. Wer dennoch einen Beschleunigungseffekt erwirken will, kann also nicht die Sachgerechtigkeit der Einzelfallentscheidung verfolgen, sondern nur eine fließbandmäßige Erledigung von Fällen. Dabei dürfte auch die mit der Aufgabentrennung geschaffene Distanz zum Asylsuchenden beschleunigend wirken, die den Mitarbeiter*innen die persönliche Verantwortung für dessen weiteres Schicksal nimmt. Wer nur anhört, ist für die Entscheidung nicht verantwortlich; wer nur nach Aktenlage entscheidet, hat den dazugehörigen Menschen nicht vor Augen. Dass damit auch jeglicher Eindruck von dessen Glaubwürdigkeit fehlt und es bei der Entscheidung deshalb zu einem weiteren Qualitätsverlust kommt, bedarf eigentlich kaum mehr der Erwähnung.
4. Eine sach- und einzelfallgerechte Entscheidung kann nur getroffen werden, wenn sie unter Auswertung der (selbst durchgeführten) Anhörung und der aktuellen Auskunftslage erfolgt – losgelöst von politischen Vorgaben und Weisungen. Dennoch sollen Sie, Herr Innenminister, im Jahre 2015 die Zielvorgabe ausgegeben haben, die Anerkennungsquote für Afghanistan zu senken.[8] Gleichzeitig plädieren Sie dafür, die Abschiebungen nach Afghanistan zu verstärken. Und tatsächlich ging die Anerkennungsquote in der Folgezeit zurück. Die bereinigte Schutzquote[9] betrug 2015 noch 78 %, 2016 lag sie bei 60 % und in den ersten beiden Monaten 2017 nur noch bei 48 %, obwohl sich die Lage in Afghanistan in dieser Zeit eher verschlechtert als verbessert hat. Auch dies erscheint uns als ein Beleg dafür, dass das BAMF unter dem Druck der Verfahren und seines Dienstherrn die rechtlichen Maßstäbe aus den Augen verliert.
5. Zusätzliche und überflüssige Arbeit entsteht in der Richterschaft schließlich durch das schon als demonstrativ empfundene Desinteresse des BAMF am weiteren Schicksal seiner Bescheide, wenn sie vor Gericht angefochten werden. Dass ein Vertreter des BAMF zur mündlichen Verhandlung erscheint, erwartet schon niemand mehr. Aber auch auf schriftliche Anfragen erhalten die Kolleg*innen keine Rückmeldung und die Prozessabteilung des BAMF ist selbst telefonisch nur selten erreichbar. So müssen etwa offenkundig begründete Klagen (z.B. nach erfolgreichem Eilverfahren) aufwändig mit einer streitigen Entscheidung zu Ende gebracht werden, obwohl sich eine Abhilfe durch das BAMF aufgedrängt hätte.
Wir bedauern sehr, dass sich der Bund mit Rationalisierungen und Erledigungsquoten des BAMF brüstet und die Verantwortung für die weitere Dauer der Verfahren auf die Länder abwälzt. Der von Bund und Ländern gemeinsam zu tragenden Verantwortung bei der Bewältigung der zahlreichen Asylanträge würde es eher entsprechen, wenn das BAMF zu regulären Verfahrensweisen zurückkehrte, auf mehr Qualität als Quantität achten und sich gegenüber den Gerichten kooperativer zeigen würde. Nur so ließe sich die Gesamtverfahrensdauer im Interesse aller Beteiligten effektiv senken.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Nordmann
Sprecherin der Fachgruppe Verwaltungsrecht
[1] Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion, s. BT-Drs. 18/11964
[2] <link http: www.bamf.de shareddocs anlagen de downloads infothek statistik asyl>
[3] vgl. Die Zeit No. 14/2017, „Behörde auf Speed“
[4] Schreiben des BMI vom 31.05.2017 an den Innenausschuss des Bundestages, A-Drs. 18(4)914
[5] <link http: www.spiegel.de panorama justiz fluechtlinge-als-folteropfer-das-trauma-bleibt-a-1151027.html>
www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlinge-als-folteropfer-das-trauma-bleibt-a-1151027.html
[6] <link http: www.bptk.de uploads media>
www.bptk.de/uploads/media/20150916_BPtK-Standpunkt_psychische_Erkrankungen_bei_Fluechtlingen.pdf
[7] vgl. Die Zeit No. 14/2017, „Behörde auf Speed“
[8] <link http: www.zeit.de politik deutschland fluechtlinge-afghanistan-asyl-abschiebung>
www.zeit.de/politik/deutschland/2017-04/fluechtlinge-afghanistan-asyl-abschiebung
[9] "bereinigte Schutzquote". Sie liegt höher als die Schutzquote und wird errechnet, indem man von allen Asylentscheidungen die sogenannten „formellen Entscheidungen“ abzieht.